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lexoffice: Die optimale Lösung für Rechnungserstellung und Buchhaltung

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Programmspezifische Teilnahmebedingungen des Partnerprogrammes lexoffice DE:

Zusätzlich zu den Awin Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der Awin AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin (i.F.: "Awin") und dem Partner sind, gelten im Verhältnis zwischen Awin und dem Partner nachfolgende programmspezifische Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von lexoffice DE.

1) Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

1.1 Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt: Werbung per Telefon, Werbung per Telefax, Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming), Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos-Attacken, Werben über Paid4 Seiten, Werben über Bannernetzwerke. Betrugsversuche jeglicher Art sind nicht erlaubt und werden konsequent storniert sowie die Partnerschaft beendet.

1.2 Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

2) Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten

2.1 Keyword-Advertising: Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von lexoffice geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von lexoffice geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. 

2.2 E-Mail-Werbung: E-Mails mit lexoffice-Werbung dürfen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch ad-cons versendet werden. Dabei hat der Publisher sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere E-Mails mit Advertiser-Werbung nur an solche Personen zu versenden, die zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mails mit entsprechender Werbung erklärt haben. Der Partner garantiert ad-cons, dass die jeweilige ausdrückliche Einwilligung dokumentiert wird und ggf. nachgewiesen werden kann bzw. stellt ad-cons auf Anforderung den Nachweis zur Verfügung. Die Platzierung der lexoffice-Werbung in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet ein Publisher reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mails zu kennzeichnen. Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei lexoffice oder die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. 

3) Vergütung

3.1 Der Partner verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach Absatz 1 und 2 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind.

4) Partnerschaften

4.1 Für das Partnerprogramm werden keine Websites mit sexistischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten angenommen.