SEM nicht erlaubt!
Newsletterversand:
Jeglicher Newsletter-Versand muss zuvor mit dem zuständigen Ansprechpartner des Partnerprogramms abgesprochen und von diesem freigegeben werden.
Discount Codes (Rabatte & Coupons):
Partner erhalten die Möglichkeit, im Rahmen dieses Programms, Zuwendungen in Form von Gutscheinen an Endkunden zu gewähren. Diese dürfen einen Gesamtwert von 15,- € pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr nicht überschreiten. Bietet der Partner dem Endkunden eine Zuwendung an, die über diesen Betrag hinausgeht, oder gewährt er dem Endkunden eine über diesen Betrag hinausgehende Zuwendung, so ist unsere Haftung hierfür ausgeschlossen und wir behalten uns das Recht vor, die Partnerschaft im Einzelfall aus wichtigem Grund zu beenden.
Unsere Grundsätze für Newsletter-Kampagnen
Unsere Newsletter-Partner verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Grundsätze:
- Der Versand von Newslettern muss stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hierzu zählt vor allem die Beachtung datenschutz- und wettbewerbesrechtlicher Vorgaben.
- Um eine eindeutige und nachweisbare Einwilligung der Newsletter-Empfänger in den Newsletter-Versand sicherzustellen, ist das Double-Opt-In-Verfahren zu wählen und dessen Voraussetzungen zu beachten.
- Zudem müssen alle Prozesse insgesamt DSGVO-konform ausgestaltet sein.
- Wir empfehlen, den Grund für den Newsletter-Versand sowie die Verantwortlichkeit für den Versand direkt zu Beginn der E-Mail zu benennen, die an den Newsletter-Empfänger versendet wird.
- Idealerweise überprüft ein vom Newsletter-Partner bestellte/r Datenschutzbeauftragte/r (DSB) oder eine sonstige vom Newsletter-Partner mit Datenschutzthemen betraute Person die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.
- Eine eindeutige und transparente Kommunikation mit uns ist essenziell, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.
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*Premiumprovisionen
Publisher werden unter den nachfolgenden Bedingungen in unser Premium-Programm aufgenommen:
- Teilnahmeberechtigt sind alle über unser Affiliate Partnerprogramm an die Deutsche Familienversicherung angebundenen und freigegebenen Publisher.
- Der Publisher bewirbt unsere Produkte.
- Die Produktbewerbung des Publishers führt zu 10 oder mehr validen Sales des gleichen Produkts pro Monat, also z.B. zu 10 Sales der Kategorie DFV-ZahnSchutz.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, den Publisher wieder in das Standard-Programm auf die üblichen Provisionen herabzustufen, wenn von der erforderlichen Mindestsaleanzahl nicht mehr als 5 valide Sales in den nachfolgenden Monaten zustande kommen.
Im Übrigen verweisen wir auf die sonstigen Teilnahmebedingungen unseres Affiliate Partnerprogramms. Diese gelten unverändert fort.
Es werden ausschließlich fertige Internetseiten mit gültigem Impressum berücksichtigt, also keine Baustellen. Außerdem: keine Linklisten; keine Paid-Mail-Seiten, keine pornografischen, radikalen, sittenwidrigen oder jugendgefährdenden Website-Inhalte; keine bezahlten Startseiten.
Keine Cashback- und Bonus-Systeme! Die Gewährung einer Rückvergütung oder sonstigen Sondervergütung aus der gezahlten Vergütung an den Endkunden aufgrund einer erfolgten Transaktion -Vertragsabschluss- ist den Affiliate-Partnern untersagt.