MZA DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programm-Richtlinien von MZA

 

(1)       Haftung

Die Partner stellen MZA von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen eines den Partnern zuzurechnenden Verhaltens gegen MZA erhoben werden. Unbeschadet gesetzlicher Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche steht MZA für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht eine Vertragsstrafe zu. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von MZA nach billigem Ermessen festgesetzt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen.

 (2)      Vergütung 

Führt die Werbung dazu, dass bei MZA bestellt und ein Vertrag abgeschlossen wird, erfolgt eine Provisionszahlung. Es werden nur Bestellungen vergütet, die aus einer ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Marketingmaßnahme resultieren. 

MZA behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, insbesondere Bestellungen, die nicht den haushaltsüblichen Mengen entsprechen. Für die Berechnung der Werbevergütung zählen nur die Umsätze von MZA aus Verkäufen, die über einen Partnerlink generiert wurden. 

MZA behält sich vor, Aufträge, die nicht den Richtlinien von MZA entsprechen (z.B. mangelnde Bonität, falsche Kundendaten), abzulehnen und von der Provisionierung auszuschließen. Darüber hinaus behält sich MZA das Recht vor, Provisionen bei vollständigen Retouren zu stornieren bzw. bei teilweisen Retouren anteilig zu kürzen und ggf. zurückzufordern sowie jederzeit Anpassungen der Provisionssätze vorzunehmen. 

Der Partner ist verpflichtet, die Abrechnungen der Netzwerke sorgfältig zu prüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Ansprüche auf Zahlung oder Rückerstattung der Provision verjähren beiderseits drei Monate nach Fälligkeit. Nachbuchungsforderungen für Sales, die älter als drei Monate sind, werden grundsätzlich abgelehnt. 

(3)       Geistiges Eigentum

  1. MZA gewährt dem Affiliate für die Dauer dieser Vereinbarung ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht, explizit bereitgestellte Werbemittel (Marken, Kennzeichen (insbesondere Unternehmenskennzeichen), Logos, Grafiken, Bilder, Texte und/oder sonstige bereitgestellte Werbemittel) ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung und im Rahmen des Partnerprogramms sowie entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen auf den zugelassenen Affiliate-Websites zu nutzen.
  2. Sämtliche Rechte an den bereitgestellten Marken, Kennzeichen, Logos, Grafiken, Bildern, Texten und/oder sonstigen bereitgestellten Werbemitteln, soweit vorhanden, stehen ausschließlich MZA zu und verbleiben im ausschließlichen Eigentum von MZA. Dem Affiliate werden aufgrund dieser Vereinbarung keinerlei über die in (1) genannten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte übertragen, noch kann er solche aufgrund dieser Vereinbarung begründen.
  3. Der Affiliate ist nicht berechtigt, die von MZA bereitgestellten Marken, Kennzeichen, Logos, Grafiken, Bilder, Texte und/oder sonstige bereitgestellte Werbemittel an Dritte weiterzugeben, zu verändern, zu ergänzen, zu verfremden oder in einer Weise zu nutzen, die das Ansehen von MZA oder die Kennzeichenrechte von MZA beeinträchtigen.
  4. Das manuelle Kopieren („Scrapen“), Speichern und eigenständige Hosten von Bild- und Textmaterial aus den Online-Shops oder Werbeauftritten von MZA ist untersagt. Die bereitgestellten Werbemittel dürfen ausschließlich über die offiziell zur Verfügung gestellten Schnittstellen (APIs) oder Werbemittel-Dashboards bezogen werden.
  5. Dem Affiliate ist es untersagt, Werbekampagnen in Suchmaschinen (z. B. Google Ads, Microsoft Advertising) zu schalten, die die geschützten Marken und/oder das Unternehmenskennzeichen von MZA, Tippfehler-Varianten (Typos) oder Kombinationen davon als Keyword (Schlüsselbegriff) nutzen. Der Affiliate muss die Marken/Kennzeichen von MZA in seinen SEA-Kampagnen als „negatives Keyword“ einbuchen, um eine versehentliche Ausspielung bei Markensuchen zu verhindern.
  6. Dem Affiliate ist es untersagt, die geschützten Marken und/oder das Unternehmenskennzeichen von MZA in Anzeigenüberschriften, Anzeigentexten und/oder in der angezeigten URL-Anzeige zu verwenden. 
  7. Der Affiliate darf keine Domainnamen (einschließlich Top-Level- oder Second-Level-Domains, Subdomains, Unterseiten), Firmennamen, Social-Media-Profile (Benutzernamen z.B. auf Facebook, Instagram, TikTok), E-Mail-Adressen und/oder mobile Anwendungen (App-Namen) registrieren und/oder nutzen, die die Marken und/oder das Unternehmenskennzeichen von MZA oder zu diesen Marken/Kennzeichen verwechslungsfähig ähnliche Begriffe und/oder Falschschreibweisen enthalten. Der Affiliate ist zudem nicht berechtigt, Marken zu registrieren und/oder registrieren zu lassen, die die Marken und/oder das Unternehmenskennzeichen von MZA oder zu diesen Marken/Kennzeichen verwechslungsfähig ähnliche Begriffe enthalten.
  8. Dem Affiliate ist es untersagt, seine Affiliate-Website so zu gestalten, dass der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine offizielle Website von MZA oder ein mit MZA verbundenes Unternehmen handelt (Verbot der Markenverwässerung und Täuschung).
  9. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Bestimmungen behält sich MZA das Recht vor, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, deren Höhe von MZA nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Darüber hinaus führt ein Verstoß zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm und dem Verfall noch nicht ausgezahlter Provisionen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch MZA, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, bleibt MZA vorbehalten.

(4)       Seiteninhalte und Ausschluss von Werbeflächen

Die Partner sind für den Inhalt ihrer Werbeflächen selbst verantwortlich. Untersagt sind jegliche Arten von Werbeflächen, die folgende Inhalte enthalten, assoziieren oder auf solche verlinken: 

  • Einseitige politische/religiöse Stellungnahmen 
  • Erotik und Pornographie 
  • Glücksspiele bzw. Gewinnspiele 
  • Gewaltverherrlichung und -darstellung gegen Menschen oder Tiere
  • Verharmlosung oder Verherrlichung von Drogen oder Waffen 
  • diskriminierende Darstellungen von Personen 
  • Beleidigungen, extremistische, politisch radikale oder jugendgefährdende Inhalte sowie strafrechtlich relevante Inhalte 

Des Weiteren sind folgende Werbeflächen nicht erwünscht: 

  • Seiten mit schlechter Erreichbarkeit, langen Ladezeiten oder ohne Impressum 
  • Sonstige Inhalte, die das Ansehen der Marke MZA schädigen könnten 

Ebenso sind folgende Bewerbungsmodelle ausgeschlossen: 

  • Adware 
  • Paid-Mailer 
  • View- und Klickincentivierte Publisher 
  • automatische Weiterleitungen 
  • Cookie-Dropping 
  • Spam-Mails 
  • iFrames 

Die Bewerbung ist nur mit Hilfe von für Affiliate freigegebenen Werbemitteln zulässig. Transaktionen, die mit nicht freigegebenen Gutscheinen/Rabattcodes oder außerhalb des angegebenen Aktionszeitraums getätigt werden, werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet. Gutscheine aus Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Beilagen) sind nicht zulässig. Verkäufe mit unzulässigen Gutscheinen werden storniert und nicht vergütet. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, eine Aktion als Gutschein zu deklarieren, wenn kein Gutschein verfügbar ist. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, Newsletter-Abonnements, kostenlose Retouren und versandkostenfreie Lieferungen als Gutschein zu bewerben. 

(5)       CSS/PLA/Google Shopping

Der Einsatz von CSS/PLA/Google Shopping bzw. die Buchung von CSS/PLA/Google Shopping-Kampagnen auf Partnerseiten ist unzulässig, es sei denn, MZA oder die betreuende Agentur hat dem Einsatz dieser Methode ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Ohne Zustimmung generierte Umsätze werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet. 

(7)        Postview

Der Einsatz von PostView-Tracking bzw. die Buchung von PostView-Tracking-Kampagnen auf Partnerseiten ist unzulässig, es sei denn, MZA oder die betreuende Agentur hat dem Einsatz dieser Methode ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Ohne Zustimmung generierte Umsätze werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet. 

(8)       Retargeting

Der Einsatz von Retargeting bzw. die Buchung von Retargeting-Kampagnen auf Partnerseiten ist unzulässig, es sei denn, MZA oder die betreuende Agentur hat dem Einsatz dieser Methode ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Ohne Zustimmung generierte Umsätze werden vom Programmbetreiber storniert und nicht vergütet. 

(9)       Browser Add-Ons & Toolbars

Die Verwendung von MZA Partnerlinks in Toolbars, unabhängig davon, ob es sich um eigene oder fremde Toolbars handelt, ist nicht gestattet. Ferner ist jede Veränderung des Browsers in Form von Plugins oder Software, die einen Nutzer, der sich bereits auf der MZA Website befindet, auf eine Affiliate Website weiterleitet oder einen Affiliate Cookie setzt, unzulässig. Der Einsatz von Plugins oder Tools jeglicher Art ist mit MZA bzw. der betreuenden Agentur abzustimmen, bevor diese Form der Bewerbung eingesetzt wird. Bestehende Partner, die derzeit eine ähnliche Form der Bewerbung nutzen, müssen dies ebenfalls unverzüglich melden und sich die Genehmigung für die weitere Bewerbung über diese Form der Bewerbung einholen. Im Falle einer Zuwiderhandlung werden die betreffenden Partner aus dem MZA Affiliate Programm entfernt und es besteht kein Anspruch auf die darüber generierten Provisionen.