FRIEDWIL

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25.03.2026
Kontakt für Rückfragen und Freigaben:
Max Becke
max@friedwil.de

Mit der Teilnahme am Affiliate-Programm von FRIEDWIL erkennen Publisher diese Programmbedingungen an.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm von FRIEDWIL über das jeweilige Affiliate-Netzwerk. Sie gelten ergänzend zu den Bedingungen des Affiliate-Netzwerks. Im Verhältnis zwischen Publisher und FRIEDWIL gehen diese Programmbedingungen bei Widersprüchen bezüglich der Bewerbung von FRIEDWIL vor.

2. Kein pauschaler Freibrief durch Programmbeitritt

Die Aufnahme in das Affiliate-Programm oder die Annahme eines Publishers im Netzwerk stellt keine allgemeine Freigabe jeder Werbeform dar.

Ohne vorherige schriftliche Freigabe durch FRIEDWIL dürfen Publisher ausschließlich solche Werbemaßnahmen nutzen, die

  • rechtmäßig sind,
  • diesen Programmbedingungen vollständig entsprechen,
  • die Marke FRIEDWIL nicht beeinträchtigen,
  • keine irreführenden oder nicht belegbaren Aussagen enthalten.
3. Freigabepflichtige Werbeformen

Die folgenden Werbeformen und Maßnahmen sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch FRIEDWIL zulässig:

  • Paid Search / PPC
  • Display Advertising
  • Retargeting
  • CSS / Google Shopping / Bing Shopping oder vergleichbare Shopping-Formate
  • E-Mail-Marketing
  • Cashback-, Gutschein-, Rabatt- oder Incentive-Modelle
  • Preisvergleichs- und Aggregator-Modelle
  • jede sonstige Werbeform, bei der FRIEDWIL-Produkte, Preise, technische Eigenschaften, Wirkung oder rechtliche Einordnung besonders hervorgehoben werden

Eine Freigabe gilt nur für die konkret freigegebene Maßnahme. Die Freigabe einer Maßnahme bedeutet nicht automatisch die Freigabe weiterer Maßnahmen, Motive, Kanäle, Zielgruppen oder Werbeumfelder.

4. Zulässige Aussagen / Claims

Publisher dürfen ausschließlich solche Aussagen über FRIEDWIL und FRIEDWIL FX5 verwenden, die

  • sachlich zutreffend,
  • belegbar,
  • aktuell und
  • von FRIEDWIL bereitgestellt oder schriftlich freigegeben sind.

Unzulässig sind insbesondere:

  • falsche, irreführende, übertriebene oder missverständliche Aussagen
  • nicht freigegebene Aussagen zu Energieeinsparung, Förderfähigkeit, GEG-Konformität, bauphysikalischen Eigenschaften, Zulassung, Prüfung oder Zertifizierung
  • rechtlich oder wettbewerbsrechtlich angreifbare Aussagen
  • nicht freigegebene Vergleiche mit Wettbewerbern, anderen Dämmstoffen oder anderen Bauprodukten
  • pauschale Wirkungsversprechen oder Erfolgsgarantien
5. Markennutzung

Die Marke ist ausschließlich als FRIEDWIL zu verwenden.

Ohne vorherige schriftliche Freigabe ist insbesondere unzulässig:

  • die Verwendung der Marke FRIEDWIL in Domains, Subdomains oder Social-Media-Namen
  • die Verwendung der Marke in Profilnamen, Handles oder vergleichbaren Kennzeichen
  • die Verwendung der Marke in Display-URLs oder Anzeigenbestandteilen
  • jede markenähnliche, verwechselbare oder abweichende Schreibweise
6. Paid Search / Suchmaschinenwerbung

Paid Search ist nur im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Freigabe zulässig.

Unabhängig davon sind folgende Maßnahmen untersagt:

  • Gebote auf FRIEDWIL, FX5 sowie markenbezogene oder markennahe Begriffe
  • Gebote auf Schreibfehler, Abkürzungen, Varianten oder Kombinationen mit der Marke
  • Direct Linking auf die FRIEDWIL-Website aus Suchmaschinenanzeigen
  • Verwendung der Marke FRIEDWIL oder von FX5 in Anzeigentiteln, Beschreibungstexten, sichtbaren Anzeigenbestandteilen oder Display-URLs
  • Shopping-Anzeigen, CSS oder vergleichbare Suchmaschinenformate ohne schriftliche Freigabe
7. Gutscheine, Rabatte, Cashback und Incentives

Die Bewerbung von Gutscheinen, Rabattcodes, Sonderaktionen, Incentives, Cashback- oder Loyalty-Modellen ist ohne vorherige schriftliche Freigabe nicht zulässig.

Insbesondere dürfen keine nicht freigegebenen Gutscheine, Rabattcodes oder Preisvorteile veröffentlicht, verbreitet oder suggeriert werden.

8. E-Mail-Marketing und Datenschutz

E-Mail-Marketing ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe zulässig.

Publisher dürfen E-Mail-Marketing nur durchführen, wenn sämtliche datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Werbliche E-Mail-Aktivitäten dürfen nur auf Basis rechtmäßig erhobener Daten und mit wirksamer Einwilligung erfolgen. Soweit erforderlich, ist ein dokumentierter Double-Opt-in-Nachweis vorzuhalten.

Für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, der Einwilligungen und der Aussendungen ist allein der Publisher verantwortlich.

9. Verbotene Methoden

Unzulässig sind insbesondere:

  • Spam
  • Cookie-Stuffing
  • Click-Bots, Fake-Clicks, Fake-Impressions oder Spoofing
  • Bots oder sonstige automatisierte Täuschungsmethoden
  • missbräuchliche oder betrügerische Techniken
  • Scraping von Gutscheinen, Codes, Preisen oder sonstigen Inhalten
  • Toolbars oder Software, die unzulässig in Nutzerentscheidungen eingreift
  • Malware, schädliche Software oder manipulative technische Maßnahmen
  • irreführende Review-, Vergleichs- oder Testdarstellungen
  • jede sonstige unlautere, täuschende oder rechtswidrige Werbeform
10. Inhalte Dritter / Subpublisher

Setzt ein Publisher Dritte, Unterpartner, Agenturen, Subpublisher oder sonstige Dritte ein, ist er für deren Verhalten voll verantwortlich.

Der Publisher stellt sicher, dass auch diese Dritten sämtliche Programmbedingungen einhalten. Verstöße Dritter werden dem Publisher zugerechnet.

11. Werbemittel und kreative Inhalte

Soweit FRIEDWIL Werbemittel, Bilder, Texte oder sonstige Assets bereitstellt, dürfen diese nur im freigegebenen Umfang verwendet werden.

Eigene Texte, Creatives, Anzeigenmotive, Video-Inhalte, Landingpages oder sonstige Werbemittel, die Aussagen zu Produktwirkung, Eigenschaften, Preis, Zulassung, Prüfung oder rechtlicher Einordnung enthalten, dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit diesen Programmbedingungen übereinstimmen und, soweit erforderlich, vorher schriftlich freigegeben wurden.

12. Musterboxen / kostenlose Muster

Stellt FRIEDWIL einem Publisher eine kostenlose Musterbox oder ein kostenloses Muster zur Verfügung, erfolgt dies freiwillig und ohne Garantie auf eine Zusammenarbeit oder Vergütung.

Eine kostenfreie Musterüberlassung verpflichtet den Publisher nicht zur Veröffentlichung. FRIEDWIL behält sich jedoch vor, weitere Musterüberlassungen oder eine Zusammenarbeit bei ausbleibender oder ungeeigneter Nutzung abzulehnen.

13. Provisionen, Ablehnung und Stornierung

Provisionen werden nur auf wirksam zustande gekommene, bezahlte und nicht stornierte Bestellungen gemäß den im Programm hinterlegten Provisionsregeln gezahlt.

FRIEDWIL ist berechtigt, Provisionen insbesondere in folgenden Fällen ganz oder teilweise abzulehnen oder zu stornieren:

  • Verstoß gegen diese Programmbedingungen
  • stornierte Bestellungen
  • Retouren
  • Doppelbestellungen
  • technische Fehlbuchungen
  • Betrugsverdacht oder missbräuchliches Verhalten
  • nicht lieferbare Artikel
  • unzulässige Werbemaßnahmen oder unzulässige Claims
  • unzulässige Nutzung der Marke FRIEDWIL

Soweit bereits Provisionen für Transaktionen gutgeschrieben wurden, die auf einem schuldhaften Verstoß gegen diese Programmbedingungen beruhen, behält sich FRIEDWIL die Rückforderung im rechtlich zulässigen Umfang vor.

14. Nachweise und Mitwirkung

FRIEDWIL kann vom Publisher jederzeit angemessene Nachweise über Trafficquellen, Werbeumfelder, verwendete Creatives, Einwilligungen, Zielgruppen, Subpublisher oder Werbeschaltungen verlangen, soweit dies zur Prüfung der Programmtreue erforderlich ist.

Werden angeforderte Nachweise nicht innerhalb angemessener Frist erbracht, kann FRIEDWIL die Zusammenarbeit einschränken, aussetzen oder beenden sowie betroffene Provisionen bis zur Klärung zurückstellen.

15. Prüfungs- und Ausschlussrecht

FRIEDWIL behält sich vor,

  • Publisher-Anmeldungen abzulehnen,
  • Publisher jederzeit zu überprüfen,
  • Werbemaßnahmen zu untersagen,
  • Provisionen im Rahmen dieser Bedingungen abzulehnen oder zu stornieren,
  • Publisher bei Verstößen vorübergehend zu sperren oder dauerhaft aus dem Programm auszuschließen.
16. Änderungen der Bedingungen

FRIEDWIL behält sich vor, diese Programmbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Maßgeblich ist die jeweils im Programm veröffentlichte Fassung. Awin stellt für Advertiser einen Terms-Bereich bereit, in dem solche Regeln transparent veröffentlicht werden.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Programmbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht, soweit gesetzlich zulässig.