Markenrichtlinien – ASSMANN HOME
1. Nutzung von Werbemitteln & Logos
- Es dürfen ausschließlich die im AWIN-Programm hinterlegten Werbemittel, Logos und CSV-Dateien verwendet werden.
- Jegliche Veränderungen an Werbemitteln sind nicht gestattet.
- Das Logo darf ausschließlich in der bereitgestellten Originalversion genutzt werden.
- Farbvarianten oder sonstige Anpassungen des Logos sind nicht erlaubt.
2. Schreibweise der Marke
- Die Marke ist ausschließlich in folgender Schreibweise zu verwenden: ASSMANN HOME (nur in Versalien).
- Abweichende Schreibweisen sind nicht zulässig.
3. SEA-Richtlinien
- Brandbidding ist nicht gestattet.
- Gebote auf den Markennamen „ASSMANN HOME“ sowie auf markennahe Keywords sind untersagt.
- Die Nutzung des Markennamens in Anzeigentiteln, -texten oder Display-URLs ist nicht erlaubt.
- Es dürfen ausschließlich generische Keywords verwendet werden.
4. Gutschein-Richtlinien
- Es dürfen ausschließlich Gutscheine und Rabattaktionen beworben werden, die im AWIN-Programm hinterlegt sind.
- Abgelaufene Gutscheine sind unverzüglich zu entfernen.
- Die Bewerbung nicht freigegebener Gutscheine ist nicht gestattet.
5. Content-Vorgaben
- Keine irreführenden oder falschen Aussagen.
- Keine falschen oder veralteten Preisangaben.
- Keine Kombination der Marke mit Wettbewerbsmarken.
- Keine Nutzung der Marke in politischem, diskriminierendem oder anderweitig unangemessenem Kontext.
6. Social Media & Influencer Marketing
- Die Marke „ASSMANN HOME“ darf in bezahlten Social-Media-Ads nicht genannt oder beworben werden.
- Influencer-Marketing ist gestattet, sofern die oben genannten Marken- und Content-Richtlinien eingehalten werden.
- Gesetzliche Kennzeichnungspflichten (z. B. Werbekennzeichnung) sind einzuhalten.