Suchmaschinenmarketing, Social Advertising und Keyword Advertising
Den Vertragspartnern (nachfolgend „Affiliate“ genannt) ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von Gossard untersagt, keywordbasierte Werbemaßnahmen (insbesondere Suchmaschinenwerbung) auf die Marke „Gossard“, sämtliche damit in Verbindung stehende Begriffe, Falschschreibweisen, Kombinationsbegriffe oder Markenvarianten zu schalten.
Dies schließt ausdrücklich die Nutzung der Domain oder ähnlicher Schreibweisen als Display-URL in Anzeigen ein.
Die Schaltung von Werbung im Rahmen von Produktsuchen innerhalb von Suchmaschinen (z. B. Google Shopping, CSS) ist untersagt, sofern keine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Gossard oder der betreuenden Agentur vorliegt.
Automatisierte Gebotsstrategien, Dynamic Search Ads oder andere SEA-Formate, die zu Brand-Traffic führen, sind ebenfalls untersagt. Affiliates sind verpflichtet, die Marke „Gossard“ als negatives Keyword zu hinterlegen.
Schaltung von Suchmaschinenanzeigen über eigene Webseiten
Affiliates dürfen Suchmaschinenanzeigen nur schalten, sofern diese ausschließlich auf die im Rahmen der Partnerschaft freigegebenen Webseiten des Affiliates verweisen.
Direktverlinkungen („Direct Linking“) ohne vorherigen, aktiven Klick des Nutzers auf die Affiliate-Seite sind unzulässig.
Jegliche Form von Cloaking, Masking, Redirects oder automatisierten Weiterleitungen, die den Nutzerpfad verschleiern, ist untersagt.
Zulässige Werbeumfelder
Die Bewerbung des Partnerprogramms ist ausschließlich auf jenen Webseiten, Domains, Social-Media-Kanälen oder Plattformen gestattet, die der Affiliate ordnungsgemäß registriert und durch Gossard freigegeben wurden.
Neue Kanäle oder Plattformen bedürfen einer separaten schriftlichen Freigabe.
Unzulässige Werbeformen
Die Bewerbung über Browser-Extensions, Add-ons, Toolbars, Layer-Ads, Pop-Ups, iFrames oder vergleichbare Mechanismen ist untersagt.
Jegliche Manipulation des Nutzerverhaltens durch unsichtbare iFrames, JavaScript-Ereignisse oder vergleichbare Technologien ist unzulässig.
Postview-Tracking darf nur gemäß den technischen Vorgaben des Affiliate-Netzwerks eingesetzt werden.
E-Mail-Marketing
E-Mail-Marketing ist nur erlaubt, wenn der Empfänger zuvor seine ausdrückliche Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren erteilt hat.
Der Affiliate muss als Absender klar erkennbar sein und ein funktionierendes Opt-out anbieten.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, Gossard sei Absender oder Initiator der Werbemaßnahme.
Tracking-Implementierung und Cookie-Laufzeiten
Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage bei Klick und 2 Tage bei View.
Es gilt das Last-Click-Prinzip. Eine Deduplizierung gegenüber anderen Kanälen erfolgt über das Affiliate-Netzwerk.
Transaktionen, die technisch nicht trackbar sind, sind von der Provisionierung ausgeschlossen.
Die Manipulation oder Umgehung des Trackings ist unzulässig.
Zulässige Werbemittel und technische Einschränkungen
Zugelassen sind Banner, Textlinks, Produktdatenfeeds sowie durch Gossard autorisierte Gutscheinaktionen.
Nicht gestattet sind Layer-Ads, Pop-Ups, Forced Clicks, Browser-Erweiterungen oder vergleichbare Technologien.
Produktdaten dürfen nicht manuell oder automatisiert verändert werden. Feed-Updates müssen regelmäßig erfolgen.
Verwendung von Creatives und Markenzeichen
Affiliates dürfen eigene Creatives nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe verwenden.
Das Gossard-Logo darf ausschließlich während einer aktiven Partnerschaft genutzt werden. Änderungen oder Verfälschungen sind unzulässig.
Das Markenrecht verbleibt ausschließlich bei Gossard.
Nach Beendigung der Partnerschaft ist jede Nutzung unverzüglich einzustellen.
Umfelder und Inhalte
Das Partnerprogramm darf nicht auf Webseiten mit pornografischen, illegalen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder extremistischen Inhalten beworben werden.
Irreführende Inhalte, gefälschte Bewertungen oder manipulative Darstellungen sind untersagt.
Gutscheinbewerbung
Die Bewerbung von Gutscheinen ist ausschließlich auf jene beschränkt, die über das Affiliate-Netzwerk bereitgestellt werden.
Eigenständig erstellte Gutscheine oder Rabattcodes sind nicht erlaubt.
Influencer und Content-Partner müssen vorab freigegeben werden.
Nachweispflichten für Subnetzwerke
Subnetzwerke müssen die Herkunft von Transaktionen eindeutig nachweisen können.
Bei fehlendem Nachweis behält sich Gossard vor, Transaktionen zu stornieren.
Cashback- und Loyaltypartner
Cashback ist nur in Kombination mit freigegebenen Gutscheinaktionen erlaubt.
Nicht autorisierte Gutscheine führen zur Stornierung von Provisionen.
Cashback-Auszahlungen dürfen nur nach bestätigter Transaktion erfolgen.
Provisionsausschluss bei Storno
Retouren, Stornos und Teilretouren sind von der Vergütung ausgeschlossen.
Teilretouren werden anteilig berücksichtigt.
Datenschutz und DSGVO-Konformität
Der Affiliate verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.
Personenbezogene Daten dürfen nur rechtskonform verarbeitet und übertragen werden.
Vertragsverstöße und Sanktionen
Bei Verstößen behält sich Gossard das Recht vor, Transaktionen zu stornieren, Partner zu sperren oder die Zusammenarbeit zu beenden.
Bei Betrugsverdacht können Transaktionen überprüft oder vorübergehend ausgesetzt werden.
Haftungsausschluss
Gossard übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die durch Verstöße des Affiliates entstehen.
Änderungen der Programmbedingungen
Gossard behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung.Programmbedingungen für das Affiliate-Partnerprogramm von Gossard
Suchmaschinenmarketing, Social Advertising und Keyword Advertising
Den Vertragspartnern (nachfolgend „Affiliate“ genannt) ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von Gossard untersagt, keywordbasierte Werbemaßnahmen (insbesondere Suchmaschinenwerbung) auf die Marke „Gossard“, sämtliche damit in Verbindung stehende Begriffe, Falschschreibweisen, Kombinationsbegriffe oder Markenvarianten zu schalten.
Dies schließt ausdrücklich die Nutzung der Domain oder ähnlicher Schreibweisen als Display-URL in Anzeigen ein.
Die Schaltung von Werbung im Rahmen von Produktsuchen innerhalb von Suchmaschinen (z. B. Google Shopping, CSS) ist untersagt, sofern keine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Gossard oder der betreuenden Agentur vorliegt.
Automatisierte Gebotsstrategien, Dynamic Search Ads oder andere SEA-Formate, die zu Brand-Traffic führen, sind ebenfalls untersagt. Affiliates sind verpflichtet, die Marke „Gossard“ als negatives Keyword zu hinterlegen.
Schaltung von Suchmaschinenanzeigen über eigene Webseiten
Affiliates dürfen Suchmaschinenanzeigen nur schalten, sofern diese ausschließlich auf die im Rahmen der Partnerschaft freigegebenen Webseiten des Affiliates verweisen.
Direktverlinkungen („Direct Linking“) ohne vorherigen, aktiven Klick des Nutzers auf die Affiliate-Seite sind unzulässig.
Jegliche Form von Cloaking, Masking, Redirects oder automatisierten Weiterleitungen, die den Nutzerpfad verschleiern, ist untersagt.
Zulässige Werbeumfelder
Die Bewerbung des Partnerprogramms ist ausschließlich auf jenen Webseiten, Domains, Social-Media-Kanälen oder Plattformen gestattet, die der Affiliate ordnungsgemäß registriert und durch Gossard freigegeben wurden.
Neue Kanäle oder Plattformen bedürfen einer separaten schriftlichen Freigabe.
Unzulässige Werbeformen
Die Bewerbung über Browser-Extensions, Add-ons, Toolbars, Layer-Ads, Pop-Ups, iFrames oder vergleichbare Mechanismen ist untersagt.
Jegliche Manipulation des Nutzerverhaltens durch unsichtbare iFrames, JavaScript-Ereignisse oder vergleichbare Technologien ist unzulässig.
Postview-Tracking darf nur gemäß den technischen Vorgaben des Affiliate-Netzwerks eingesetzt werden.
E-Mail-Marketing
E-Mail-Marketing ist nur erlaubt, wenn der Empfänger zuvor seine ausdrückliche Einwilligung im Double-Opt-In-Verfahren erteilt hat.
Der Affiliate muss als Absender klar erkennbar sein und ein funktionierendes Opt-out anbieten.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, Gossard sei Absender oder Initiator der Werbemaßnahme.
Tracking-Implementierung und Cookie-Laufzeiten
Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage bei Klick und 2 Tage bei View.
Es gilt das Last-Click-Prinzip. Eine Deduplizierung gegenüber anderen Kanälen erfolgt über das Affiliate-Netzwerk.
Transaktionen, die technisch nicht trackbar sind, sind von der Provisionierung ausgeschlossen.
Die Manipulation oder Umgehung des Trackings ist unzulässig.
Zulässige Werbemittel und technische Einschränkungen
Zugelassen sind Banner, Textlinks, Produktdatenfeeds sowie durch Gossard autorisierte Gutscheinaktionen.
Nicht gestattet sind Layer-Ads, Pop-Ups, Forced Clicks, Browser-Erweiterungen oder vergleichbare Technologien.
Produktdaten dürfen nicht manuell oder automatisiert verändert werden. Feed-Updates müssen regelmäßig erfolgen.
Verwendung von Creatives und Markenzeichen
Affiliates dürfen eigene Creatives nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe verwenden.
Das Gossard-Logo darf ausschließlich während einer aktiven Partnerschaft genutzt werden. Änderungen oder Verfälschungen sind unzulässig.
Das Markenrecht verbleibt ausschließlich bei Gossard.
Nach Beendigung der Partnerschaft ist jede Nutzung unverzüglich einzustellen.
Umfelder und Inhalte
Das Partnerprogramm darf nicht auf Webseiten mit pornografischen, illegalen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder extremistischen Inhalten beworben werden.
Irreführende Inhalte, gefälschte Bewertungen oder manipulative Darstellungen sind untersagt.
Gutscheinbewerbung
Die Bewerbung von Gutscheinen ist ausschließlich auf jene beschränkt, die über das Affiliate-Netzwerk bereitgestellt werden.
Eigenständig erstellte Gutscheine oder Rabattcodes sind nicht erlaubt.
Influencer und Content-Partner müssen vorab freigegeben werden.
Nachweispflichten für Subnetzwerke
Subnetzwerke müssen die Herkunft von Transaktionen eindeutig nachweisen können.
Bei fehlendem Nachweis behält sich Gossard vor, Transaktionen zu stornieren.
Cashback- und Loyaltypartner
Cashback ist nur in Kombination mit freigegebenen Gutscheinaktionen erlaubt.
Nicht autorisierte Gutscheine führen zur Stornierung von Provisionen.
Cashback-Auszahlungen dürfen nur nach bestätigter Transaktion erfolgen.
Provisionsausschluss bei Storno
Retouren, Stornos und Teilretouren sind von der Vergütung ausgeschlossen.
Teilretouren werden anteilig berücksichtigt.
Datenschutz und DSGVO-Konformität
Der Affiliate verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.
Personenbezogene Daten dürfen nur rechtskonform verarbeitet und übertragen werden.
Vertragsverstöße und Sanktionen
Bei Verstößen behält sich Gossard das Recht vor, Transaktionen zu stornieren, Partner zu sperren oder die Zusammenarbeit zu beenden.
Bei Betrugsverdacht können Transaktionen überprüft oder vorübergehend ausgesetzt werden.
Haftungsausschluss
Gossard übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die durch Verstöße des Affiliates entstehen.
Änderungen der Programmbedingungen
Gossard behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung.