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Bachelor - Master - MBA und Weiterbildung. Und unser neues Produkt FOCUS Campus kennenlernen. Jetzt Partner der Allensbach Hochschule werden und von attraktiven Vergütungen profitieren. Lead: 8 EUR; Sale: bis zu 250 EUR.

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Partnervereinbarung mit der Allensbach Hochschule GmbH

 

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Werbekooperation zwischen dem verantwortlichen Affiliate (nachfolgend „Partner“ genannt), der sich für das Partnerprogramm der Allensbach Hochschule GmbH, Kaltbrunner Strasse 24, D- 78476 Allensbach, vertreten durch Herrn Timo Keppler, (nachfolgend „AHK“ genannt) über das Affiliate-Netzwerk bewirbt.

Die Vereinbarung regelt die Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm der AHK.

Das Partnerprogramm ermöglicht die Einbindung der Werbemittel der AHK auf Online-Werbeträgern zur Erzielung von Lead- und/oder Sales-Provisionen.

Um an unserem Partnerprogramm teilnehmen zu können, muss der Partner mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.

 

§ 1 Aufbau und Pflege der Partner-Website

(1) Für die Partner-Website wird über ein Affiliate-Netzwerk eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend „Links“) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung gestellt. Ausschließlich diese Links dürfen in angemessener Anzahl und in allen passenden Bereichen der Partner-Website eingebaut werden. Untersagt ist für den Partner die unsichtbare Einbindung der AHK-Website, um einen Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist es untersagt iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layerwerbemittel einzusetzen, die ein AHK-Werbemittel oder die AHK-Website laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen. Es werden ausschließlich Leads vergütet, die einen begründeten, aus einer regulären Marketingmaßnahme auf der Partner-Website/Werbefläche resultierenden Ursprung haben. Postview-Tracking sowie Retargeting sind generell untersagt, soweit keine spezielle Vereinbarung zwischen dem Partner und der AHK getroffen wurde. Gleiches gilt für den Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) und Co-Registrierungen. Jegliches künstlich herbeigeführte Erzeugen von Leads und Sales (sei es automatisiert oder manuell) ist ausdrücklich untersagt. In diesem Falle behalten wir uns das Recht vor, noch nicht freigegebene Leads und Sales komplett zu stornieren, bereits freigegebene Leads und Sales zurückzufordern und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Links dürfen nur auf der Website integriert werden, deren Adresse (URL) im Rahmen der Anmeldung zum AHK-Partnerprogramm angegeben wurde. Die Links dienen der Identifikation der Website in dem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung zwischen den beiden Sites her.

Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf die Website der AHK hergestellt werden. Dabei können die Links auf verschiedene Bereiche der Website verweisen.

(2) Die Anweisungen der AHK zum Einbau von Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Eine genaue Abrechnung kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Partner ausschließlich die von der AHK zur Vergütung gestellten Links, die im Affiliate-Netzwerk gespeichert sind, verwendet. Zur Gewährleistung der Aktualität, ersetzt der Partner regelmäßig die Inhalte mit von der AHK zur Verfügung gestellten neuen redaktionellen Texten, soweit diese nicht von der AHK dynamisch gepflegt oder geändert werden.

(3) Die Pflege der Partner-Website liegt alleine in der Verantwortung des Partners. Solange die Links der AHK verwendet werden, verpflichtet der Partner sich, die Informationen und Links im Zusammenhang mit der AHK regelmäßig zu erneuern und veraltete Links und Inhalte zu löschen, soweit diese nicht von der AHK dynamisch gepflegt oder geändert werden. Die AHK behält sich das Recht zur fristlosen Kündigung vor, wenn Sites mit veralteten Inhalten über einen längeren Zeitraum hinweg bestehen.

§ 2 Berechnung der Partner-Werbeeinnahmen

Der Partner erhält für über seine Website zustande gekommene Geschäfte, zwischen AHK und Kunden, eine Prämie für Leads und Verkäufe (Sales) wie folgt:

Für die Berechnung der Prämie zählen ausschließlich Einnahmen der AHK auf Grund von Verkäufen von AHK Studiengängen und Hochschulzertifikatskursen (Weiterbildung) an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links oder anderen Werbemitteln auf der Partner-Website die Website der AHK angewählt haben sowie in der gleichen Weise zustande gekommene Informationsmaterialbestellungen.

Studiengänge und Weiterbildungen, die nicht über das Affiliate-Netzwerk von der AHK explizit beworben werden, sind von der Bewerbung, Veröffentlichung und Provisionierung ausgeschlossen.

Der Anspruch auf die Prämie für Leads entsteht, wenn der Partner einen Interessenten vermittelt hat und dieser unter seiner korrekten E-Mail-Anschrift und Telefonnummer (Anrede, Vorname, Name, E-Mailadresse und Telefonnummer mobil oder Festnetz) kostenlose Informationsbroschüren anfordert, sofern der Interessent nicht innerhalb der letzten 12 Monaten bereits Informationsbroschüren erhalten bzw. beantragt hat. Eigenbestellungen der Infobroschüren des Partners sind nicht gestattet und werden nicht vergütet. Sofern ein Kunde über verschiedene Partner(-seiten) einen Lead erzeugt, wird der Partner für eine Validierung des Leads herangezogen, der diesen, anhand des Zeitstempels, der im Affiliate-Netzwerk gespeichert wird, als erster erzeugt hat. Die Prämie pro Lead entnehmen Sie der im Affiliate-Netzwerk ausgewiesenen Tabelle.

Für Retargeting-Partner ergeben sich andere Prämien, als im Affiliate-Netzwerk u.U. ausgewiesen. Diese sind entweder beim Netzwerkbetreiber oder direkt bei der AHK zu erfragen.

Der Anspruch auf die Prämie für Verkäufe (Sales) im Fernstudium der AHK erfolgt mit dem Zustandekommen des Unterrichtsvertrages mit dem geworbenen Neukunden nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist und dem Zahlungseingang der ersten Monatsgebühr ab Studienstart, wobei Neukunde und Partner nicht dieselbe Person sein dürfen. Sofern sich ein Kunde über verschiedene Partner(-Seiten) mehrfach einschreibt (Sales), wird der Partner für eine Validierung des Sales herangezogen, der diesen, anhand des Zeitstempels, der im Affiliate-Netzwerk gespeichert wird, als erster erzeugt hat.

Sales im AHK Fernstudium, die länger als 3 Monate im Affiliate-Netzwerk mit Status „offen“ gespeichert sind, werden seitens der AHK auf „storniert“ gesetzt, sofern der dem Sale zugrundeliegende Kunde noch keinen Fernunterrichtsvertrag erhalten hat oder diesen bereits erhalten hat, aber die für eine finale Einschreibung bzw. finalen Studienstart fehlenden Dokumente nicht bei der AHK eingereicht hat, so dass letztlich der finale Vertrag und damit verbundene Studienstart nicht erfolgt ist.

Für Retargeting-Partner ergeben sich andere Prämien, als im Affiliate-Netzwerk u.U. ausgewiesen. Diese sind entweder beim Netzwerkbetreiber oder direkt bei der AHK zu erfragen.

Die Validierung der Leads und Sales erfolgen, wenn die jeweiligen vorgenannten Voraussetzungen erfolgt sind.

Die AHK behält sich die Rückforderung bereits validierter Provisionen bei Nichtigkeit des Studienvertrages vor.

Das künstliche und manuelle Erzeugen von Leads seitens des Partners ist untersagt. Wir prüfen stichpunktartig, ob erzeugte Leads ihrem tatsächlichen Ursprung entstammen. Im Falle einer Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, sämtliche noch offene Leads zu stornieren. Zudem behalten wir uns das Recht eine Schadensersatzsumme von 3.000 Euro in Rechnung zu stellen und die Partnerschaft dauerhaft zu stornieren.

 

§ 3 Nutzungsrechte

Mit dem Zustandekommen des Vertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares und nicht exklusives Recht, auf die Website der AHK über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links erhält er zudem das Recht, das AHK-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die Website der AHK zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen den besagten Websites, die ihren Nutzern den Erwerb von AHK Fernstudiengängen oder Informationsmaterialbestellungen ermöglichen. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten.

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben berechtigt die AHK zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Die vorgenannten Rechte erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung.

 

§ 4 Die Leistungen des Partners

(1) Der Partner ist vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege seiner Website und für alle Materialien, die auf dieser Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb der Seite und die korrekte technische Einbindung der Links sowie die erforderlichen technischen Systeme.

Insbesondere sichert der Partner zu, dass auf seiner Website jede Darstellung oder jeder Hinweis auf pornografische oder verfassungswidrige Inhalte ebenso unterbleibt wie die Darstellung politisch extremer sowie jugendgefährdender Inhalte und Gewalt. Der Partner garantiert, dass er auch keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.

Der Partner sichert ferner zu, dass der Inhalt seiner Internetseite keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte.

(2) Der Partner verpflichtet sich, die AHK von jeglichen Ansprüchen Dritter und den Kosten, die im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen deren Ansprüche bezüglich derer vom Partner zu verantwortenden Einrichtung und dem Betrieb sowie dem Inhalt der Website stehen, freizustellen, sofern es sich nicht um Ansprüche wegen der von der AHK bereitgestellten Werbemittel oder Produktdaten handelt. Der Partner ist außerdem verpflichtet, die AHK bei der Verteidigung gegen derartige Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen. Der Partner unterlässt sämtliche Handlungen, die die Funktionsfähigkeit der Software bzw. des Systems beeinträchtigen können und haftet für alle Schäden, die der AHK durch solche durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verschuldeten Handlungen entstehen.

(3) Es ist dem Partner untersagt, seine Website so zu gestalten und einzurichten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website der AHK hervorgerufen wird oder der Eindruck entsteht, dass die Partner-Website die Website der AHK oder ein Teil dieser Website ist. Der Partner darf auf seiner Website keine Materialien der AHK verwenden, wenn er hierfür keine ausdrückliche Erlaubnis der AHK bekommt oder diese über die Website der AHK erhalten hat. Der Einsatz und die Bewerbung auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising, Keywordtargeting wie z.B. Google Adwords, bei Anbietern ist mit den Wörtern „Allensbach Hochschule“ und „Allensbach University“ oder möglichen Abwandlungen nicht gestattet. Eine Direktverlinkung zur Seite der AHK ist nicht gestattet. Es muss immer die Website des Partners beworben werden. Nicht gestattet sind direkte Weiterleitung auf die Website der AHK sowie die direkte oder indirekte Verbreitung von sonstigen Werbematerialien, ohne dass das Material der AHK vorgelegt oder ein schriftliches Einverständnis erteilt wurde. Vorgenannte Genehmigung ist insbesondere dann einzuholen, wenn der Partner Werbung auf der Website eines Dritten oder in anderen Medien für die eigene Website unter Verwendung der oben genannten Materialien oder durch Bezugnahme auf die AHK betreiben will.

(4) Das Bieten auf das Keyword „Allensbach Hochschule“ und „Allensbach University“ sowie auf Wortkombination und – zusammensetzungen, Vertipper und ähnlichen Schreibweisen ist dem Partner nicht gestattet. Im Falle einer Nichtbeachtung der vorgenannten Einschränkungen ist die AHK zu einer fristlosen Kündigung und Streichung aller durch diese Verstöße erzielten Provisionen berechtigt. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(5) Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote im Namen der AHK zu erstellen, diese anzunehmen oder die AHK zu vertreten. Der Partner ist an der Abwicklung der Verträge zwischen der AHK und dem Endkunden nicht beteiligt. Der Partner handelt nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär der AHK und stellt sicher, dass durch die Gestaltung seiner Website ein solcher Eindruck nicht entsteht. Außerdem ist es untersagt, Angaben gegenüber Dritten zu machen, die den Eindruck einer Vertretungsbefugnis erwecken. Bei Verletzungen dieser Pflichten ist der Partner zum vollen Schadensersatz gegenüber der AHK verpflichtet.

(6) AHK-Links dürfen nur auf der im Rahmen der Anmeldung angegebenen Website platziert werden. Im Falle einer Änderung der Domain der Website ist der Partner verpflichtet, die AHK vier Wochen im Voraus zu informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain nur zulässig, solange die AHK dieser Verwendung nicht widerspricht. Gleiches gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes der Partner-Website.

(7) De Partner muss seine Website selbständig betreiben, ist für die Inhalte im Sinne des § 7 TMG selbst verantwortlich und muss die Vorschriften und Verpflichtungen des TMG und des BDSG beachten. Der Partner wird die AHK von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die der AHK durch eine von ihm verschuldete Verletzung der TMG oder Datenschutzgesetze entstehen. Ebenso wird ein gültiges Impressum vorausgesetzt.

Jeder Verstoß eines für das AHK Partnerprogramm angemeldeten Partners gegen die aufgeführten Programmregeln kann zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom AHK-Partnerprogramm sowie der Stornierung aller offenen Sales führen. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten.

(8) Folgende Sonderfälle sind nicht gestattet: Klickaufforderung/Klickzwang bei Gewinnspielen, Paid-Mail-Systeme, Bonussysteme (mit und ohne Klickaufforderung/Klickzwang), Erotikseiten, Cashback, Brand-Bidding, Post-View-Tracking, Versand von Spam-Emails, Websites, die im Umbau sind oder zu Fehlermeldungen führen, sind nicht zugelassen.

(9) Gutscheine dürfen nur im Rahmen des Partnerprogramms mit einer gültigen Partnerschaft über das Affiliate-Netzwerk genutzt werden. Der Partner muss selbst Sorge dafür tragen, dass der Zeitraum des Gutscheins öffentlich bekannt gemacht wird und dieser, nach dessen Ablauf, vollständig entfernt wird. Zudem ist es untersagt, etwaige Gutscheincodes erst dann auf der Seite des Partners vollständig für den Kunden sichtbar zu machen, sofern dieser einen Klick tätigt und sich im Anschluss im Hintergrund oder als Pop-Up bzw. Pop-Under eine Website der AHK über einen Affiliate-Partner-Link öffnet, um einen Coockie zu erzeugen.

 

§ 5 Vertragsänderungen und Kündigung

Die AHK behält sich vor, die Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zu jeder Zeit zu ändern. Der Partner wird hierzu per Email über Änderungen informiert. Anpassungen können insbesondere im Hinblick auf die Vergütung und Abwicklung der Zahlung erfolgen. Sollte für den Partner eine Modifikation nicht akzeptabel sein, so bleibt ihm die Möglichkeit der Kündigung dieser Vereinbarung. Eine weitere Teilnahme am Partner-Netzwerk nach Umsetzung der Änderungen gilt als Annahme der Änderungen.

Diese Vereinbarung kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Partner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Links zu löschen. Die AHK ist verpflichtet, alle bis dahin noch angefallenen Vergütungen abzurechnen und anzuzahlen, es sei denn, der AHK stehen Schadensersatzansprüche gegen den Partner zu.

 

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Sollte nichts Anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen sein oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegen, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationenstreng vertraulich zu behandeln. Der Partner darf vertrauliche Informationen weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwenden. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages.

(2) Pressemitteilungen, die die Zusammenarbeit zwischen dem Partner und der AHK betreffen, sind mit der AHK abzustimmen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AHK vor der Veröffentlichung.

 

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Website der AHK wird im Rahmen der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Im Übrigen wird eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Die AHK haftet im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der die durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen aus dieser Vereinbarung nicht überschreitet.

 

§ 8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Konstanz vereinbart.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben würden, sofern sie beide Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten. Änderungen bedürfen der Schriftform.

(3) Sofern nach dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform erforderlich ist, kann sie nur durch die elektronische Form im Sinne von § 126a BGB ersetzt werden.