Programmspezifische Teilnahmebedingungen des Partnerprogrammes Westfalen AG
Zusätzlich zu den Awin Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der Awin AG, Landsberger Allee 104, 10249 Berlin (i.F.: "Awin") und dem Partner sind, gelten im Verhältnis zwischen Awin und dem Partner nachfolgende programmspezifische Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von Westfalen AG:
1) Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten
1.1 Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt: Werbung per Telefon, Werbung per Telefax, Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming), Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos-Attacken, Werben über Paid4 Seiten, Werben über Bannernetzwerke. Betrugsversuche jeglicher Art sind nicht erlaubt und werden konsequent storniert sowie die Partnerschaft beendet.
1.2 Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
1.3 Sie verpflichten sich, keine Westfalen AG Aktionen oder Gutscheine zu verwenden, die nicht durch Awin zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Bewerbung einer Aktion oder eines Gutscheins vor dem offiziellen Veröffentlichungsdatum und -zeitpunkt ist nicht erlaubt. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen führt dazu, dass Sie keine Provision für diese Conversion erhalten.
2) Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten
2.1 Keyword-Advertising: Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von Westfalen AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von Westfalen AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.
2.2 E-Mail-Werbung: E-Mails mit Westfalen AG-Werbung dürfen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch Westfalen AG versendet werden. Dabei hat der Publisher sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere E-Mails mit Advertiser-Werbung nur an solche Personen zu versenden, die zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mails mit entsprechender Werbung erklärt haben. Der Partner garantiert Westfalen AG, dass die jeweilige ausdrückliche Einwilligung dokumentiert wird und ggf. nachgewiesen werden kann bzw. stellt Westfalen AG auf Anforderung den Nachweis zur Verfügung. Die Platzierung von Westfalen AG-Werbung in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet ein Publisher reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mails zu kennzeichnen. Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei Westfalen AG.
3) Vergütung
3.1 Der Partner verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach Absatz 1 und 2 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind.
4) Partnerschaften
4.1 Für das Partnerprogramm werden keine Websites mit sexistischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten angenommen.