Urlaubspiraten DE

Urlaubspiraten DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme am Urlaubspiraten DE PartnerprogrammPräambel

Diese Programmbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm Urlaubspiraten DE (nachfolgend „Advertiser“) über das Affiliate-Netzwerk AWIN AG. Sie ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von AWIN sowie die Publisher-Bedingungen des Netzwerks.
Ziel des Partnerprogramms ist die Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen des Advertisers durch registrierte Partner („Publisher“) gegen eine erfolgsabhängige Vergütung auf CPC-Basis (Cost per Click).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Publisher, die am Lalelu Partnerprogramm über AWIN teilnehmen.
  2. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Datenschutzbestimmungen von AWIN in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  3. Im Falle von Widersprüchen haben diese AGB Vorrang, sofern sie strengere oder speziellere Regelungen enthalten.

§ 2 Teilnahme und Leistungsbeschreibung

  1. Die Teilnahme erfolgt durch Bewerbung des Publishers im AWIN-Netzwerk und Freischaltung durch den Advertiser.
  2. Der Publisher bewirbt die Angebote des Advertisers mithilfe von Werbemitteln (z. B. Textlinks, Banner, Produktfeeds, Deep Links).
  3. Die Vergütung erfolgt auf CPC-Basis für gültige, von AWIN erfasste und vom Advertiser bestätigte Klicks.
  4. Klicks, die durch technische Manipulation, Bots, Zwangs-Redirects oder nichtmenschliche Interaktionen entstehen, sind nicht vergütungsfähig.
  5. Der Advertiser behält sich vor, Kampagnen jederzeit zu ändern oder zu beenden; bis dahin generierte gültige Klicks werden nach den bis dahin geltenden Konditionen abgerechnet.

§ 3 Zulässige und unzulässige Werbemethoden

  1. Zulässige Werbemethoden sind insbesondere:
    • Eigene Websites, Blogs, Social Media, Newsletter (sofern rechtlich zulässig),
    • bezahlte Social-Media-Kampagnen,
    • E-Mail-Marketing (nur mit nachweislicher Einwilligung).
  2. Untersagt sind insbesondere:
    • Brand Bidding auf die Marke „Urlaubspiraten“ oder auf ähnliche Schreibweisen, Abkürzungen, Tippfehler oder Kombinationen mit generischen Begriffen (z. B. „Urlaubspiraten Angebote“, „Urlaubspiraten Reisen“, „Urlaubspiraten  Gutschein“),
    • Verwendung der Marke „Urlaubspiraten“ in Anzeigen, Display-URLs oder Domainnamen,
    • Nutzung von Meta-Tags, die den Markennamen enthalten,
    • automatische oder direkte Weiterleitungen auf die Website des Advertisers,
    • Einsatz von Adware, Spyware, Browser-Plugins oder Meta-Netzwerken ohne ausdrückliche Genehmigung,
    • „Forced Clicks“, Cookie-Dropping oder iFrames, die ohne bewusste Nutzerinteraktion Cookies setzen,
    • Postview-Tracking ohne aktiven User-Klick,
    • irreführende, rechtswidrige oder rufschädigende Werbung.
  3. Der Publisher verpflichtet sich, Negative Keywords für die Marke „Urlaubspiraten“ in Suchmaschinenwerbung zu setzen.
  4. Sämtliche Werbemittel dürfen nur unverändert im Original verwendet werden, wie sie über AWIN zur Verfügung gestellt werden. Anpassungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Advertisers.

§ 3a Inhaltsrichtlinien

  1. Websites, Social-Media-Auftritte oder sonstige Kanäle des Publishers, die folgende Inhalte enthalten oder bewerben, sind vom Partnerprogramm ausgeschlossen:
    • rechtswidrige, extremistische, diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Inhalte,
    • pornografische, erotische oder sexuell anstößige Inhalte,
    • gewaltverherrlichende, menschenverachtende oder jugendgefährdende Inhalte,
    • Inhalte, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen.
  2. Der Publisher sichert zu, dass seine Website und alle angeschlossenen Kanäle frei von derartigen Inhalten sind.
  3. Bei Verstoß ist der Advertiser berechtigt, den Publisher sofort und fristlos aus dem Programm auszuschließen und bereits ausstehende Provisionen einzubehalten. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
     
  4. § 4 Pflichten des Publishers

Der Publisher verpflichtet sich: nur zulässige Traffic-Quellen zu verwenden und die AWIN-Richtlinien einzuhalten,
Werbung klar und eindeutig als Anzeige oder Werbung zu kennzeichnen,
den Advertiser auf Anfrage über genutzte Kanäle und Werbepraktiken zu informieren,
keine Rechte Dritter (z. B. Marken-, Urheber-, Datenschutzrechte) zu verletzen,
keine falschen oder veralteten Gutscheine oder Rabatte zu bewerben,
bei erkennbaren Preisfehlern oder falschen Angeboten keine Bewerbung vorzunehmen.
 

§ 5 Tracking, Reporting und Abrechnung

  1. Das Tracking erfolgt ausschließlich über das AWIN-Tracking-System.
  2. Die durch AWIN erfassten Daten gelten als allein maßgeblich für die Abrechnung.
  3. Der Advertiser kann Klicks manuell prüfen und bei Unregelmäßigkeiten oder Betrugsverdacht stornieren.
  4. Abrechnung und Auszahlung erfolgen nach den jeweils gültigen AWIN-Richtlinien und innerhalb der dort festgelegten Fristen.

§ 6 Verletzung von Rechten Dritter / Freistellung

  1. Der Publisher sichert zu, dass alle von ihm verwendeten Inhalte, Werbemittel, Keywords und Texte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
  2. Wird der Advertiser von Dritten wegen einer vom Publisher verursachten Rechtsverletzung in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Publisher:
    den Advertiser auf erstes Anfordern vollständig freizustellen,
    sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalt, Gericht, Vergleich) zu übernehmen,
    den Advertiser bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
    Bei Verstoß kann der Advertiser den Publisher sofort vom Programm ausschließen und Schadensersatz geltend machen.

    § 7 Laufzeit und Kündigung
  3. Die Teilnahme am Partnerprogramm beginnt mit der Freischaltung durch den Advertiser.
    Beide Parteien können die Teilnahme jederzeit über das AWIN-System beenden.
    Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Markenmissbrauch, Klickbetrug, Rechteverletzung) ist der Advertiser zur fristlosen Kündigung berechtigt.
    Mit Beendigung des Programms endet auch das Recht zur Nutzung sämtlicher Werbemittel und Marken des Advertisers.
     
  4. § 8 Haftung
  5. Der Publisher haftet für alle Schäden, die dem Advertiser durch Pflichtverletzungen, unzulässige Werbung oder Verstöße entstehen.
    Der Advertiser haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    Eine Haftung für entgangene Gewinne, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
     
  6. § 9 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Datenschutzrichtlinien von AWIN einzuhalten.
Cookies und Tracking dürfen nur im Rahmen der vom Nutzer erteilten Einwilligung gesetzt werden.
Personenbezogene Daten dürfen nur zur Durchführung und Abwicklung des Partnerprogramms verwendet werden.
 

§ 10 Vertragsstrafe und Programmausschluss

  1. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen (insbesondere gegen §§ 3–4) kann der Advertiser den Publisher fristlos ausschließen.
    Der Advertiser ist berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu fordern, insbesondere bei Brand Bidding, Cookie-Manipulation oder Missbrauch von Gutscheinen.
    Bereits generierte, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen können in diesem Fall einbehalten werden.

    § 11 Schlussbestimmungen
  2.  
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Gerichtsstand ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.
     

📄 Stand: Oktober 2025
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