zusätzliche Teilnahmebedingungen für das congstar
Partnerprogramm
Stand: 1. August 2008
Entgegen dem Wortlaut von 3 Nr. 1, S. 2 der zanox Teilnahmebedingungen,
die Bestandteil des Vertrages zwischen der ZANOX.de AG, Stralauer Allee
2, 10245 Berlin (i.F.: "zanox") und dem Partner sind, gelten im
Verhältnis zanox und dem Partner nachfolgende zusätzliche
Teilnahmebedingungen für das Internet-Partnerprogramm von congstar:
1 Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Partner
(1)Der Partner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland
haben.
(2)Der Partner darf nicht Mitarbeiter der congstar GmbH und/oder der
Deutschen Telekom AG sein.
2 Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und
Werbetätigkeiten
Zusätzlich zu den Einschränkungen in 4.5 der zanox Teilnahmebedingungen
gelten folgende Regelungen:
(1)Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:
-Werbung per Telefon, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden
vorliegt oder nicht;
-Werbung per Telefax, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden
vorliegt oder nicht;
--Haustürgeschäfte im Sinne des 312 BGB;
-Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder Dos-Attacken.
(2)Werbung per E-Mail bedarf sowohl der vorherigen Einwilligung des
Empfängers als auch einer Genehmigung durch congstar.
(3)Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter
Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
3 Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten
(1)Gleich welcher Werbeflächen und Werbetätigkeiten sich der Partner
bedient, darf keine Darstellung von Gewalt sowie diskriminierende,
beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Geschlecht,
Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter im
Umfeld der Werbung erfolgen.
(2)Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich
und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite
zu entfernen, wenn er von congstar darauf hingewiesen wird.
(3)Sofern der Partner Werbung auf Websites einbindet, gilt ergänzend
Folgendes:
–Die Reservierung und/oder Nutzung von Domains unter Verwendung von
Zeichenfolgen, die von der congstar GmbH und/oder der Deutschen Telekom
AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher
Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, ist untersagt.
–Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar
erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum)
verfügen.
(4)Sofern der Partner Keyword-Advertising einsetzt, gilt ergänzend
Folgendes:
-Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet
werden, die von der congstar GmbH und/oder der Deutschen Telekom AG
geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher
Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.
-Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der
congstar GmbH und / oder der Deutschen Telekom AG geschützte Marken
und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen
und Kombinationen enthalten.
(5)Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend
Folgendes:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung
seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck
entsteht, der Absender der E-Mail sei die congstar GmbH.
(6)Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche
Erklärungen für zanox oder für die congstar GmbH abzugeben oder den
Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
4 Vertragsstrafe
Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Partners gegen eine der
Bestimmungen des 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen
verpflichtet er sich, einen Betrag in Höhe eines Monatsumsatz des
Partners, errechnet nach dem Durchschnitt der Umsätze des Partners bei
zanox der letzten drei Monate, mindestens jedoch 2.500,- EUR, höchstens
jedoch 10.000,- EUR an zanox zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben
ausdrücklich unberührt.
5 Freistellungsanspruch
Der Partner verpflichtet sich, zanox von allen Ansprüchen Dritter
(einschließlich der congstar GmbH) freizustellen, die deswegen geltend
gemacht werden, weil der Partner die Pflichten nach 2 dieser
Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der
Partner zanox die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch
Dritte in diesem Zusammenhang entstehen. Außerdem verpflichtet sich der
Partner, bei der Verteidigung gegen Ansprüche dieser Art, congstar durch
die Abgabe von Erklärungen und Informationen zu unterstützen.
6 Vergütung
Der Partner verliert unabhängig von 4.6 der zanox Teilnahmebedingungen
den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach
2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind. Bereits
ausgezahlte Provisionen nach Satz 1 hat der Partner unverzüglich an
zanox zu erstatten.
+++ Achtung +++
Der Vertrieb jeglicher congstar Produkte über eBay ist nicht
gestattet.