Zusätzliche Teilnahmebedingungen des Affiliate Programms von microscooter-shop.de
1. Präambel
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Micro Mobility Systems D GmbH, nachfolgend micro genannt.
Das micro-Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen micro-Werbemitteln, z.B. Banner auf einem Online-Werbeträger eines Internet-Partners. Die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen für das micro-Partnerprogramm gelten zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.
2. Einschränkungen, Verpflichtungen und Haftung des Affiliate-Partners
a) Partner des Affiliate-Programms von micro müssen voll geschäftsfähig sein.
b) Erst mit der Bestätigung der Bewerbung des Interessenten durch micro wird die Teilnahme am Partnerprogramm wirksam. micro behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
c) Der Partner stellt micro von allen Ansprüchen frei, die gegen micro von Dritten wegen Verletzung jedweder Bestimmungen, u.a. des Webangebots des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Rechten Dritter oder des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden können. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung von micro.
d) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für zanox oder micro abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
e) Der Partner verpflichtet sich auf Anfrage, die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit micro gegenüber offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der micro Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
f) Die Partner-Websites dürfen nicht Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden:
- Seiten, die Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren sind untersagt.
- Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern und PopUps: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes micro-Werbemittel eingesetzt wird, das micro-Werbemittel für den User sichtbar ist, und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht. Die Laufzeit des Tracking-Cookies beträgt 60 Tage;
- Websites, die "under construction" sind;
- Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 ff StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sind untersagt;
- Ebenso Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen;
- Websites mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten bzw. nicht erreichbar sind ebenfalls ausgeschlossen wie; Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf diesbezügliche Seiten weiterverlinken;
- PostView-Tracking ist ohne vorherige Einwilligung von micro nicht gestattet.
g) Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Ebenfalls behält sich micro den sofortigen Ausschluss aus dem micro-Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch micro und im Einzelfall auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
3. Suchmaschinen
In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z.B. Google, Bing, MIVA, T-Online und in den dazugehörigen Suchportalen, wie z.B. gmx, web.de, Yahoo, MSN, altavista), ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt:
- Direkte Verlinkungen auf micro-Landingpages sind nicht gestattet;
Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision.
Zusätzlich haftet der Partner für Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt micro von jeglicher Haftung frei. Bei Verstoß behält sich micro das Recht vor, das Partnerprogramm ohne weitere Verwarnung zu beenden.
4. Google Shopping / Google Base
Die Bewerbung der micro Produkte über Google Shopping / Google Base ist untersagt.
5. Werbemittel und Online-Werbeträger
- Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von micro. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Affiliate-Partnerschaft gültig.
- Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms eingesetzten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig.
- Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von micro darauf hingewiesen wird. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von micro nicht gestattet.
- Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Der Partnerprogrammbetreiber behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Verkaufspreise) an die Partner-Websites weiterzuleiten.
- Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt Folgendes: Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender sei micro. Die Bewerbung der Kampagne per E-Mail an E-Mail-Adressen Dritter ohne vorliegendes Einverständnis des Empfängers (Spam) ist unzulässig und zu unterlassen.
- Jede über das Affiliate-Partnerprogramm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Partnerprogrammbetreibers. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.
- Unbeschadet bestehender Unterlassungs- und sonstiger Ansprüche steht micro für jeden Verstoß dieser Art eine Vertragsstrafe in einer Höhe zu, die im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
6. Gutscheine
micro-Printgutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften sowie micro-Online Gutscheine aus anderen Online-Maßnahmen, oder exclusive Gutscheine die für einzelne Affiliates erstellt wurden, sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt werden ohne schriftliche Genehmigung. Umsätze die in Verbindung mit diesen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch micro automatisch storniert und nicht vergütet.
7. Add-ons
micro darf nicht über Add-ons oder vergleichbare dynamische Tools beworben werden.
8. Auktionsplattformen
Die Bewerbung von micro-Angeboten auf Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood usw.) ist nicht erlaubt. Hierfür ist eine gesonderte Bewerbung und Prüfung durch micro notwendig. Bei Zuwiderhandlungen wird die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt und dem Affiliate-Partner entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt micro von der Haftung frei.
9. Vergütungsgrundlagen
Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich die Netto-Einnahmen von micro auf Grund von Verkäufen von micro-Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website die micro-Website angewählt haben (last cookie wins). Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. micro behält sich vor, Bestellungen, die nicht den micro-Richtlinien entsprechen (z.B. mangelnde Bonität, falsche Kundendaten) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. micro behält sich vor, Bestellungen, die über den Einsatz von Gutscheincodes, die nicht für die Publisher vorgesehen waren, zustande kommen, zu stornieren und somit nicht zu vergüten. Änderungen zu den derzeit geltenden Provisionsvereinbarungen werden dem Partner über die Netzwerke jeweils rechtzeitig, schriftlich mitgeteilt. Der Partner ist verpflichtet, die ihm von den Netzwerken erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es sei denn, die Einwendung konnte innerhalb der Monatsfrist nicht geltend gemacht werden. Ansprüche auf Auszahlung von Provisionen verjähren beiderseits ein Jahr nach Fälligkeit.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle micro-Werbemittel und Links von der Partner-Seite unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.
11. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 2 Jahren.
12. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird er die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.
13. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter d.lopacki@micro-mobility.de zur Verfügung.
Stand: Binsdorf, 03.08.2018