1. Definitionen
Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffe wie folgt:
Vereinbartes Material bezeichnet das von Mothers Earth und dem Ambassador bereitgestellte Material, das von beiden Parteien zur Veröffentlichung auf den Social-Media-Konten des Ambassadors vereinbart wurde.
Werktag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in England ist, an dem Banken in London geöffnet haben.
Kampagnenplan bezeichnet den Zeitplan mit der Anzahl der Veröffentlichungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemäß Klausel 5.
Vertrauliche Informationen bezeichnet Informationen oder Materialien im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, Mothers Earth, dem Ambassador oder deren jeweiligen Produkten, Dienstleistungen und Geschäftspraktiken, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind.
Mothers Earth Material bezeichnet Werbematerialien, Texte und Inhalte, die Mothers Earth dem Ambassador im Zusammenhang mit bestimmten Produkten von Mothers Earth zur Verfügung stellt.
Instagram-Beiträge bezeichnet das Posten des Vereinbarten Materials und der zugehörigen Beschreibung einschließlich Links und Hashtags auf dem Instagram-Konto des Ambassadors.
Instagram-Stories bezeichnet eine Instagram-Story mit 3 Frames, einschließlich eines Swipe-Up-Elements. Jede Story muss 1 Video-Frame und einen Swipe-Up enthalten. Ein Beispiel:
(i) Ein Video, das das Produkt zeigt, erklärt und den Rabattcode erwähnt.
(ii) Flatlay-Foto (oder Boomerang) und ein Bild mit dem Produkt in der Hand.
(iii) Swipe-Up-Link: Tag @MothersEarth und den Rabattcode.
Instagram IGTV bedeutet die Integration einer Werbeansprache zur Vorstellung des Mothers Earth Produkts in einem Instagram-Video über IGTV mit einer Mindestdauer von 2 Minuten. Die zu bewerbenden Produkte und Anweisungen werden dem Ambassador vor der Videoerstellung mitgeteilt.
Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich Patenten, eingetragenen Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten (einschließlich Software), Datenbankrechten, Anträgen auf vorgenannte Rechte, nicht eingetragenen Marken, Know-how, Rechte gegen unlauteren Wettbewerb, Urheberpersönlichkeitsrechte usw., sowohl im Vereinigten Königreich als auch weltweit, einschließlich aller Verlängerungen.
Veröffentlichungen bezeichnet das Veröffentlichen von Instagram-Beiträgen, Instagram-Stories, YouTube-Videos und jeder anderen vereinbarten Plattform über die Social-Media-Konten des Ambassadors.
Ambassador-Material bezeichnet sämtliches vom Ambassador erstelltes Material zur Erfüllung der Ambassador-Dienste, das Produkte von Mothers Earth enthält oder integriert.
Ambassador-Dienste bezeichnet die in Klausel 2 beschriebenen Dienstleistungen.
Ambassador-Social-Media-Konten bezeichnet das Instagram-Konto des Ambassadors sowie alle weiteren vereinbarten sozialen Netzwerke, die vom Ambassador oder seinen Vertretern betrieben werden.
Laufzeit bezeichnet die vereinbarte Dauer des Kampagnenplans.
2. Ambassador-Dienste
2.1 Als Gegenleistung für die Vergütung verpflichtet sich der Ambassador, das Vereinbarte Material gemäß dem Kampagnenplan auf seinen Social-Media-Konten zu veröffentlichen.
2.2 Beide Parteien erkennen an, dass die Erbringung der Ambassador-Dienste ausschließlich die Veröffentlichung des Vereinbarten Materials umfasst.
2.3 Sollte Material ohne gegenseitige Absprache veröffentlicht werden, gilt dies nicht als Erbringung der Ambassador-Dienste.
2.4 Der Ambassador muss Mothers Earth alle Inhalte vor Veröffentlichung zur Freigabe vorlegen, mindestens 24 Stunden vor geplantem Veröffentlichungsdatum.
2.5 Nach Eingang prüft Mothers Earth die Inhalte und ergänzt alle relevanten Texte, Links etc., um diese dann dem Ambassador zur finalen Freigabe vorzulegen.
2.6 Mothers Earth trifft die finale Entscheidung über das Vereinbarte Material, verpflichtet sich jedoch, den Ruf des Ambassadors nicht zu gefährden. Mothers Earth hat Anspruch auf eine Runde redaktioneller Änderungen.
2.7 Der Ambassador ist für die fristgerechte Veröffentlichung laut Kampagnenplan verantwortlich.
2.8 Der Ambassador verpflichtet sich, den von Mothers Earth bereitgestellten Briefings Folge zu leisten.
2.9 Insights zu Instagram-Stories müssen innerhalb von 24 Stunden an Mothers Earth übermittelt werden.
2.10 Während der Kampagnenlaufzeit und 3 Wochen danach darf der Ambassador keine anderen Produkte wie Haarvitamine/-masken/-wachstums- oder Verlängerungsprodukte auf seinen Social-Media-Kanälen bewerben.
2.11 Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen, einschließlich der Inhalte dieser Vereinbarung.
3. Kampagnenplan
3.1 Die Kampagne beginnt am 04.05.2020 und dauert mindestens 1 Monat.
3.2 Sie läuft monatlich weiter, bis der Ambassador schriftlich seinen Ausstieg erklärt.
3.3 Die Kampagne umfasst folgende Inhalte:
1x Instagram-Fotobeitrag; ODER
1x Instagram-Videobeitrag.
3.4 Mothers Earth informiert mindestens 72 Stunden vor geplanten Veröffentlichungen.
3.5 Ein Ausstieg ist nach 1 Monat möglich, mit schriftlicher Kündigung mindestens 15 Tage vor Beginn der nächsten Kampagne
4. Nichtverunglimpfung
Beide Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit und einer Nachfrist keine Handlungen vorzunehmen, die den Ruf der jeweils anderen Partei, deren Unternehmen oder Mitarbeitende schädigen oder negativ beeinflussen könnten.
5. Eigentum
5.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich des Mothers Earth Materials, Ambassador Materials und Vereinbarten Materials liegen bei Mothers Earth.
5.2 Mothers Earth darf das Vereinbarte Material 12 Monate lang in eigenen Werbeinhalten verwenden (z. B. Reposts auf anderen Kanälen).
5.3 Das Material darf nicht verfälscht, aus dem Zusammenhang gerissen oder rufschädigend verwendet werden.
5.4 Der Ambassador erhält eine gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Vereinbarten Materials ausschließlich zur Erbringung der Ambassador-Dienste.
6. Kündigung
6.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 7 Werktagen kündigen, falls:
6.1.1 eine Partei Handlungen vornimmt, die dem Ruf von Mothers Earth oder dem Ambassador schaden oder diesen schaden könnten;
6.1.2 eine Partei wiederholt oder schwerwiegend gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
6.2 Bereits veröffentlichte Beiträge werden vergütet. Nicht veröffentlichte Inhalte sind nicht zahlungspflichtig.
7. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Streitigkeiten unterliegen dem englischen Recht. Die Gerichte von England haben ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.