HALLER DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmbedingungen – Haller-Floorstore Partnerprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Um sich für die Teilnahme am Haller-Floorstore Partnerprogramm zu registrieren, muss der Partner seine Bewerbung über die AWIN-Website einreichen. Haller-Floorstore prüft die Anmeldung und informiert den Partner über das Ergebnis. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bewerbung abzulehnen, wenn wir feststellen, dass die Website des Partners nicht für unser Partnerprogramm geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Seiten, die:

sexuell eindeutige Inhalte verbreiten,

Gewalt verherrlichen oder darstellen,

diskriminierende Inhalte zeigen (z. B. auf Basis von Herkunft, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter),

illegale Aktivitäten darstellen,

Urheberrechte verletzen,

markenrechtlich geschützte Begriffe wie „Haller-Floorstore“ oder ähnliche Variationen (inkl. Tippfehler-Domains) in der URL enthalten,

anderweitig gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

Anmeldungen im Namen Dritter sind nicht gestattet. Das gilt auch für Bewerbungen außerhalb des Internets (Offline-Vertrieb).

Cookies dürfen nur gesetzt werden, wenn ein vom Haller-Floorstore Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel sichtbar auf der Partnerseite eingebunden ist und der Nutzer freiwillig und bewusst darauf klickt.

Der Einsatz von Layern, Add-ons, iFrames, Forced-Click-Systemen, Torrent-Traffic, Webcrawlern und Postview-Technologien ist nicht erlaubt und strengstens untersagt.

Das Maskieren oder Verändern von Links sowie die direkte Verlinkung auf Haller-Floorstore ohne sichtbares Werbemittel ist untersagt.

Werbemittel

Partner dürfen ausschließlich die von Haller-Floorstore bereitgestellten Werbemittel verwenden. Jegliche Veränderung oder eigenständige Gestaltung ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe gestattet.

Es ist nicht gestattet, Webseiten zu betreiben, die eine Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Haller-Floorstore hervorrufen könnten. Das Spiegeln unserer Seite oder die Nutzung unserer Grafiken, Texte oder sonstiger Inhalte ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt. Der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung über das Partnerprogramm hinaus darf nicht entstehen.

Werbemittel sind auf Aufforderung von Haller-Floorstore unverzüglich von der Partnerseite zu entfernen.

E-Mail-Marketing

Mailingpartner benötigen eine separate Freigabe. Ohne schriftliche Zustimmung ist die Bewerbung von Haller-Floorstore per E-Mail untersagt.

Bei genehmigtem E-Mail-Marketing verpflichtet sich der Partner, ausschließlich das Double-Opt-In-Verfahren zu verwenden und alle geltenden rechtlichen Vorgaben (z. B. Impressumspflicht, Abmeldemöglichkeit) einzuhalten.

Der Partner stellt Haller-Floorstore von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus irreführenden oder unzulässigen Mailings entstehen. Die Verwendung des Namens „Haller-Floorstore“ in Absenderadresse, Betreffzeile oder Quellcode der Mail ist nicht gestattet. Die Absenderidentität des Partners muss jederzeit klar erkennbar sein.

Alle eingesetzten Werbemittel bedürfen der vorherigen Freigabe durch Haller-Floorstore in Textform.

Suchmaschinen-Werbung (SEA/SEM)

Suchmaschinenwerbung ist eingeschränkt erlaubt.

Das Buchen von Markennamen wie „Haller-Floorstore“ sowie Tippfehlern davon als Keyword oder Anzeigeinhalt ist untersagt und muss als Negative Keyword eingebucht werden. Bei Verstößen behalten wir uns vor, alle dadurch generierten Sales zu stornieren.

Sitelinks dürfen nur auf eigene Landingpages des Partners verweisen, auf denen ausschließlich Haller-Floorstore beworben wird. Direktverlinkungen, Weiterleitungen oder generische Begriffe rund um das Produktsortiment in Kombination mit unserer Marke sind unzulässig.

Produktanzeigen in Google Shopping sind nur nach gesonderter Freigabe erlaubt (z. B. über CSS-Partner).

Social-Media-Marketing

Social-Media-Anzeigen (z. B. auf Facebook, Instagram, Pinterest) sind nur nach vorheriger Freigabe durch Haller-Floorstore erlaubt.
Die organische Bewerbung über eigene Kanäle (z. B. DIY-Accounts oder Wohnblogs) ist gestattet, sofern kein irreführender Eindruck entsteht.

Gutscheine

Es dürfen nur Gutscheine verwendet werden, die von Haller-Floorstore direkt oder über AWIN zur Verfügung gestellt wurden. Die Nutzung nicht autorisierter Gutscheine führt zur Stornierung der entsprechenden Provisionen.er, um Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuzufügen