Partnerprogramm-Richtlinien der PE Digital GmbH
Der Affiliate versichert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Affiliate-Netzwerkes, über das er sich für das ElitePartner Partnerprogramm bewirbt, anerkannt zu haben. Er verpflichtet sich, darüber hinaus die folgenden Bedingungen von ElitePartner zu beachten.
Verstöße gegen diese oder die Bedingungen des Affiliate-Netzwerkes berechtigen die PE Digital GmbH zur sofortigen Beendigung der Teilnahme am ElitePartner Partnerprogramm und/oder Stornierung der regelwidrig generierten Sales.
Suchmaschinenmarketing
- Grundsätzlich gelten für sämtliche Einbuchungen die Regeln und Richtlinien der einzelnen Suchmaschinen. Bitte beachten Sie für Google AdWords insbesondere auch die Richtlinien von Google.
- Im Rahmen des Partnerprogramms incentiviert ElitePartner Umsätze im Zusammenhang mit der Nutzung der Marke „ElitePartner“ nicht. Das gilt für die Nutzung der Marke in allen Schreibweisen (im Folgenden zusammen auch als „der Begriff“ bezeichnet). Der Begriff darf von dem Partner im Rahmen des Partnerprogramms nicht in Suchmaschinen verwendet werden. Insbesondere ist die Verwendung der Display-URL www.ElitePartner.de in SEM-Anzeigen nicht gestattet.
- Ferner ist es im Rahmen des Partnerprogramms untersagt, Domainnamen einzusetzen, welche unmittelbar oder mittelbar den Begriff verwenden. Auch ist es untersagt, den Begriff mit anderen, negativ besetzten Ausdrücken in Anzeigen in Verbindung zu bringen.
Rechtmäßige Werbemittel
- Der Partner wird unverzüglich Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von ElitePartner dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für Websites, auf denen ElitePartner eine Einbindung der Werbemittel gleich aus welchem Grund nicht wünscht.
- Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, ElitePartners Ruf zu schaden. ElitePartner ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Partner-Websites zu prüfen.
- Der Partner gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen der Tätigkeit für ElitePartner eingesetzten Werbemittel nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder anwendbares Recht verstoßen.
- E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für ElitePartner wirbt, darf nur erfolgen, wenn dies von ElitePartner zuvor freigegeben wurde und für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
- Der Partner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und/oder die Websites von ElitePartner zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Beteiligte des Partnerprogramms schädigen können.
- Die Parteien sind sich einig, dass datenschutzrechtlich Zweck und/oder Mittel von Werbemitteln nicht gemeinsam festgelegt werden, sondern unabhängig voneinander jede Partei für sich den datenschutzrechtlichen Hintergrund von Werbemitteln zu prüfen hat. Es besteht mithin kein Auftragsverarbeitungsverhältnis i.S.d. Art. 28 DSGVO und auch keine Joint Controllership i.S.d. Art. 26 DSGVO.
Rabatt-Kommunikation
- Der Partner darf grundsätzlich keine rabattierten Mitgliedschaften von ElitePartner anbieten. Lediglich in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung sowie den Vorgaben durch ElitePartner ist eine Rabatt-Kommunkation gegenüber Dritten gestattet.
- Um die Abgrenzung zwischen den Segmenten Vergleichsseiten und Gutscheinseiten beizubehalten, dürfen Vergleichsseiten die genehmigten Rabatt-Aktionen nicht in Werbemitteln, wie Anzeigentexten oder SEO-Texten verwenden. Auch die Nennung entsprechender „Buzz Words“, wie „Rabatt“, „Aktion“, „Gutschein“ oder „sparen“ ist nicht zulässig.
- Die werbliche Nutzung der entsprechenden „Buzz Words“ ist ausdrücklich nur Gutscheinseiten vorbehalten.
Generelle Voraussetzungen für die Teilnahme am Partnerprogramm
- Ein vollständiges Impressum (Vor- und Nachname, vollständige Adresse, aktive E-Mail-Adresse) ist für die Zulassung zum Partnerprogramm erforderlich. Gleiches gilt für das Vorhandensein einer eigenen Top-Level-Domain.
- Die Verwendung des ElitePartner Partnerprogramms ist nur auf bei den innerhalb der Registrierung angegebenen Seiten gestattet. Die Seite des Partners muss insoweit fertig gestellt und erreichbar sein (keine Baustellen, keine leeren und unvollständigen Seiten).
- Eigenbestellungen, Fake-Bestellungen und die Anmeldung von Fake-Usern sind nicht gestattet.
- Die Einbindung in Toolbars bzw. Browser-Erweiterungen sind zu unterlassen. Gleiches gilt für Cookie Dropping, Adware, Layer etc. Auch sind Paidmailer und Cashbacker nicht gestattet.
- Generell sind unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partner zu sorgen:
- Vortäuschung von Leads oder Sales, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben,
- Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen,
- Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Partner-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat,
- sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Leads zu sorgen,
- Verwendung von für ElitePartner oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Partner-Website ohne ElitePartners ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit ElitePartner oder von ElitePartner angebotenen Produkten führen können. Der Partner darf insbesondere nicht Website, Landingpages oder andere Auftritte von ElitePartner kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von ElitePartner übernehmen. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von ElitePartner handelt oder dass ihr Betreiber mit ElitePartner in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Auftritt von ElitePartner sowie von ElitePartners Logos oder Marken durch den Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe von ElitePartner.
Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe
- Der Partner stellt ElitePartner für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die ElitePartner durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.