Lidl Reisen Partnerprogramm
Lidl - Reisen.de - Grenzenlos entdecken
Teilnahmebedingungen des Lidl Reisen Partnerprogramms
(Gültig ab 16.11.2023)
Die Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Lidl Reisen Partnerprogramm. Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten für unser Partnerprogramm die folgenden Teilnahmebedingungen:
1. Einschränkungen, Verpflichtungen und Haftungen des Publishers
Voraussetzung für die Teilnahme am Lidl Reisen Partnerprogramm ist die Zulassung über das Partner-Netzwerk. Des Weiteren müssen die Teilnehmer volljährig und vollständig geschäftsfähig sein.
- 1 Inhalte der Partner Websites
Die Partner-Websites des Lidl Reisen Partnerprogramms müssen folgende Richtlinien einhalten:
- Die Website muss ein Impressum nach §5 Telemediengesetz aufweisen.
- Die Websites dürfen keine Inhalte aus den Bereichen Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen oder andere strafrechtlich relevante, beleidigende, radikale oder extremistische Inhalte veröffentlichen.
- Sie dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- Der Domain-Name darf den Begriff Lidl in keiner Form enthalten, darunter fallen auch fehlerhafte Schreibweisen wie „Lidel“. Ebenfalls untersagt sind Seiten oder Seiten innerhalb von Websites, für die eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Lidl besteht.
- Websites dürfen keine Bannerlisten, Paid-Link Sammlungen oder Seiten mit Klick-Aufforderung oder Klickzwang (Forced Klicks) enthalten.
- Die Erreichbarkeit muss gewährleistet sein, lange Ladezeiten oder Seiten, die sich im Aufbau befinden, werden nicht angenommen.
- Es dürfen keine Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten sein oder beim Internetnutzer installiert werden.
- Keine Seiten mit Browserplugins, wie z.B. Gutscheinplugins.
- Keine Seiten mit eigenen Partnerprogrammen.
1.2 Sonstige Kommunikation / Bewerbung der Lidl Produkte
Für die Bewerbung der Produkte dürfen nur offiziell freigegebene und eindeutig gekennzeichnete Werbemittel oder Produktlinks eingesetzt werden.
- Keine Verwendung der Marke Lidl in Accountnamen.
- Seiten, die Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren
- Keine Seiten mit Browserplugins, wie z.B. Gutscheinplugins.
- Keine Seiten mit eigenen Partnerprogrammen.
- Kein Dropping, iFrames, Werbung in Layern und PopUps: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn
- ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Lidl Werbemittel eingesetzt wird,
- das Lidl Reisen Werbemittel für den User sichtbar ist, und
- der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.
- Nur Post-Click, Post-View ist untersagt.
- Affiliates dürfen das Lidl Reisen Partnerprogramm ausschließlich auf Seiten bewerben, die vorher genehmigt wurden und ohne Genehmigung dürfen keine anderen Seiten aus dem Portfolio verwendet werden.
Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt jeglicher Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich das Lidl Reisen Partnerprogramm den sofortigen Ausschluss aus dem Lidl Reisen Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Lidl Reisen.
2. Suchmaschinen
- Dem Vertriebspartner ist es nicht gestattet, bei Bewerbung des Anbieters in Suchmaschinen (z.B. Google, Yahoo, etc.) den Begriff „Lidl“ als Keyword, in der Anzeigenüberschrift, im Anzeigentext oder in der Display-URL zu benutzen. Insbesondere die http://www.lidl-reisen.de darf nicht verwendet werden.
- Auch die Anscheinserweckung, die Suchmaschinenwerbung stamme vom Anbieter selbst, ist untersagt.
- Nur Publisher mit eigener Landing Page werden zum Partnerprogramm zugelassen. Direkte Verlinkungen auf die Lidl Landing Pages sind nicht erlaubt.
- Markenbegriffe und fehlerhafte Schreibweisen müssen als ausschließendes Keyword definiert werden.
- Die Bewerbung der Lidl Produkte über Google Shopping ist untersagt, dies beinhaltet auch die organischen Platzierungen (SEO).
- Jegliche Form von Diskriminierung, Beteiligung im politisch-extremen Bereich, polarisierende politische Meinungsäußerungen sind nicht gestattet
Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt jeglicher Provisionsanspruch. In diesen Fällen behält sich das Lidl Reisen Partnerprogramm den sofortigen Ausschluss aus dem Lidl Reisen Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Lidl.
3. Werbemittel
Sämtliche im Rahmen des Lidl Reisen Partnerprogramms eingesetzten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Lidl Reisen Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig. Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Der Partnerprogrammbetreiber behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Verkaufspreise) an die Partner Websites weiterzuleiten. Jede über das Lidl Reisen Partnerprogramm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Partnerprogrammbetreibers. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.
Redaktionelle Beiträge auf Social Media Plattformen, welche werbliche Inhalte darstellen, müssen entsprechend als bezahlte Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden. Folgende Inhalte in Verbindung mit Lidl Produkten sind untersagt:
- Negative, skandalöse oder kontroverse Berichterstattung ist ebenfalls nicht erwünscht
- Das Präsentieren von Kindern in persönlichkeitseinschränkender Weise (bspw. unbekleidete Kinder) ist keinesfalls gestattet
- Der primärere Markt zur Bewerbung ist Deutschland
- Das Erstellen und Präsentieren von objektifizierenden, sexualisierenden oder pornografischen Inhalten sind untersagt
- Nicht gestattet ist außerdem Kriegs- oder Gewaltverherrlichung, Menschenrechtsverletzungen, sowie das Präsentieren illegaler Dinge wie Waffen, Drogen etc.
4. Gutscheine und Gutscheinpartner
In Bezug auf Gutscheincodes gelten folgende Richtlinien
- Es dürfen ausschließlich Gutschein- / Prämiencodes promotet werden, die für das Lidl Reisen Partnerprogramm freigegeben sind.
- Gutscheine aus Zeitungen, Zeitschriften, speziellen oder exklusiven Angeboten sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt, beworben bzw. auf Partnerwebseiten kommuniziert werden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Lidl.
- Umsätze, die in Verbindung mit Gutscheincodes generiert wurden, die nicht für das Partnerprogramm freigegeben wurden oder durch eine schriftliche Genehmigung zur Bewerbung freigegeben wurden, werden automatisch storniert und nicht vergütet.
- Abgelaufene Gutscheine müssen von der Seite entfernt werden und dürfen nicht in der Historie dargestellt werden.
- „Hier klicken zum Anzeigen“ darf nicht verwendet werden, wenn keine gültigen Gutscheine im Zusammenhang mit Aktionen, Sales oder Angeboten stehen.
5. E-Mail-Marketing Kampagnen
Alle E-Mail-Marketing Kampagnen müssen zunächst dem Lidl Reisen Partnerprogramm zur Genehmigung vorgelegt werden.
6. Vergütungsgrundlagen
Es gilt folgendes Provisionsmodell:
Lidl-Reisen.de 4% CPO
6. Wichtige Hinweise zur Vergütung:
- Das Validierungsfenster für Sales auf Lidl-Reisen.de beträgt der Zeitraum 180 Tage.
- Nicht getrackte oder nicht vergütete Bestellungen können nicht nachgereicht werden
- Sofern bei einer Transaktion über Lidl-Reisen.de ein Gutschein eingelöst wird, erhält der Publisher eine verringerte Vergütung, in der Regel 50% der festgelegten Provision. Auf Grund von technischen Trackingeinstellungen wird unter Umständen eine höhere Provision auf Ihrem Publisher Konto vorgemerkt. Nach dem monatlichen Salesabgleich wird die Provision automatisch angepasst.
- Die Abrechnung erfolgt nach Last Click Attribution.
- Bestellungen aus der Hotelgutscheine (https://www.lidl-reisen.de/hotelgutschein-partner) sind von der Provisionierung ausgeschlossen. Auf Grund von technischen Trackingeinstellungen wird für die Produkte eine Provision auf Ihrem Publisher Konto vorgemerkt. Nach dem Salesabgleich wird Ihnen die Provision automatisch angepasst.
- Reiseangebote von Drittanbietern auf Lidl-Reisen.de, wie z.B. Angebote von Expedia.de, Germanwings und weiteren Anbietern, werden im Lidl.de-Partnerprogramm nicht vergütet.
- Testbestellungen auf Lidl-Reisen.de dürfen erst nach Rücksprache erfolgen. Entstandene Stornierungskosten für Testbestellungen ohne Rücksprache werden weiterbelastet. Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Lidl REisenWerbemittel und Links von der Partner-Seite unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.
8. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
9. Vertraulichkeit
Alle Informationen, dazu gehören die Regelungen dieser Vereinbarung, finanzielle und
geschäftliche Informationen, Verkäufer- und Kundenlisten sowie Verkaufs- und
Preisinformationen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht zu eigenen
Zwecken verwendet werden.
Das Lidl Reisen Partnerprogramm-Team
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Sie erreichen uns per E-Mail über folgende Adresse:
Clara Kroll
affiliate_media@lidl.com