Programmbedingungen im Rahmen von Affiliate- Netzwerken (Stand Juli 2025)
zwischen
tesa SE
Hugo-Kirchberg-Straße 1
22848 Norderstedt
Germany
– nachstehend „Advertiser“ genannt -
und
dem vom „Advertiser“ akzeptierten Partner
– nachstehend “Affiliate” genannt –
Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerks gelten für das Affiliate-Programm des Advertisers die folgenden Bedingungen:
1. Teilnahme
Die Teilnahme des Affiliates an dem Afiliate- Programm mit dem Advertiser setzt die Volljährigkeit sowie uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Affiliates voraus, soweit der Affiliate eine natürliche Person ist. Ist der Affiliate eine juristische Person, ist eine Teilnahme nur gestattet, soweit kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Die Teilnahme erfolgt zu Marketingzwecken des Advertisers.
2. Gegenstand der Programmbedingungen
(1) Der Affiliate bewirbt die Produkte des Advertisers auf seiner Website. Der Affiliate darf nur die vom Advertiser/Netzwerk erlaubten Methoden zur Bewerbung verwenden und muss dabei die Kennzeichnung von Werbung beachten.
(2) Der Affiliate hat darauf zu achten, dass das Tracking korrekt implementiert ist und die zur Bewerbung zur Verfügung gestellten Werbemittel genutzt werden. Es dürfen keine falschen Versprechungen oder manipulativen Methoden zum Einsatz kommen und die Reputation des Advertisers geschädigt werden.
(3) Der Affiliate ist dazu verpflichtet, die jeweiligen Datenschutzkonformitäten zu erfüllen (DSGVO).
(4) Der Advertiser übersendet dem Affiliate auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko die Werbemittel, die zur Bewerbung erforderlich sind. Sämtliche eingesetzten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Affiliate-Netzwerkes gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern sind nicht zulässig.
Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zur Beendigung der Vertragsbeziehungen sowie der Stornierung sämtlicher Provisionen.
(5) Der Advertiser verpflichtet sich, das Tracking ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen und die ordnungsgemäß zustande gekommenen Provisionen über das Netzwerk an den Affiliate zu zahlen.
(6) Der Advertiser ist berechtigt, der Veröffentlichung der Werbung wegen inhaltlicher Fehler oder anderer berechtigter Interessen (zum Beispiel einem drohenden Imageschaden) jederzeit zu widersprechen. In diesem Fall wird der Affiliate die Fehler unverzüglich beseitigen, wenn möglich Ersatz liefern und den Advertiser informieren.
(7) Nach Erscheinen der vereinbarten Werbung sendet der Affiliate die Werbemittel auf eigene Kosten und Gefahr unverzüglich vollständig und in einwandfreiem Zustand zurück,[HB1] [GB2] es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Werbemittel nach Erstellen und Veröffentlichung der Werbung bei dem Affiliate verbleiben.
3. Nutzungsrechte, Bildrechte Dritter
(1) Ist der Affiliate ein sogenannter Influencer räumt er dem Advertiser hiermit jeweils mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zeitlich und räumlich unbegrenzt das einfache Nutzungsrecht an den im Rahmen oder anlässlich dieses Vertrages erstellten Veröffentlichungen, einschließlich der darin enthaltenen urheberrechtsschutzfähigen Werke und Leistungen, wie zB Fotografien, Grafiken, Filmen und Texten, ein. Neben dem Advertiser bleibt der Affiliate zur Nutzung berechtigt. Der Affiliate wird die Nutzung, sei es ganz oder in Teilen, auf das nach dem Vertragszweck Erforderliche beschränken und keine Nutzungshandlungen vornehmen, die der erkennbaren Interessenlage des Advertisers widersprechen. In Zweifelsfällen wird er sich zuvor mit dem Advertiser über eine andere Nutzung abstimmen.
(2) Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt, insbesondere unwiderruflich und unkündbar sowie unterlizenzierbar und umfasst das Recht zu jedweder kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung. Es erfasst außerdem alle aktuell unbekannten, aber zukünftig bekannten Formen der Nutzung im Rahmen der Bestimmung des § 31a Abs. 1 UrhG.
(3) Insbesondere umfasst von dem in Ziff. 3 (1) dieses Vertrages eingeräumten Recht, das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, einschließlich des Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechts, des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung, des Senderechts, des Rechts zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie des Rechts der Wiedergabe von Funksendungen, außerdem das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere über das Internet), das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung. Von der Rechteeinräumung umfasst ist dabei insbesondere das unbegrenzte Recht, die Postings oder Teile hiervon, insbesondere die darin enthaltenen Fotografien, Videos, Grafiken oder Texte,
a) auf der Website oder des eigenen Social-Media-Accounts des Influencers öffentlich zugänglich und verfügbar zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
b) bei Ausstellungen und Events jeder Art vorzuführen, gleich ob digital oder analog;
c) auf allen bekannten oder gegenwärtig unbekannten aber zukünftig bekannten Speichermedien zu kopieren und zu verbreiten (beispielsweise DVDs, andere HD-Speichermedien, Flash-Memory-Cards, Sticks, uÄ);
d) für Bücher oder andere Dokumente, Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (einschließlich Plakat), Broschüren oder Kataloge zu nutzen;
(4) Der Affiliate/Influencer versichert, keine Fotografien und Videos zu machen bzw. zu verwenden, bei denen die aufgenommenen Personen nicht zuvor darin eingewilligt haben, dass Aufnahmen von ihnen gemacht und in unveränderter oder bearbeiteter Form von dem Affiliate/Influencer oder dem Advertiser in dem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang genutzt werden können.
(5) Der Advertiser ist berechtigt, zu Werbezwecken den Namen des Affiliates/Influencers zu verwenden.
4. Vergütung
(1) Der Affiliate erhält nach vertragsgemäßer Bewerbung der Produkte eine Provision, deren Höhe sich nach der anhängenden Provisionsübersicht richtet.
(2) Die Vergütung ist binnen 30 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
(3) Die Parteien sind sich einig, dass die Vergütung angemessen ist und mit der Vergütung sämtliche Leistungen des Affiliate nach diesem Vertrag abgegolten sind, insbesondere sind sich die Parteien darüber einig, dass in der vorstehend vereinbarten Vergütung zugleich eine angemessene Vergütung für die eventuelle Einräumung der Nutzungsrechte und die Verwendung des Namens zu Werbezwecken gemäß Ziff. 3 dieser Vereinbarung enthalten ist. Ein gesonderter Anspruch auf Vergütung ist daher, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
5. Sonstige Pflichten des Affiliates, Verantwortlichkeiten
(1) Sonstige in der erstellten Werbung gezeigten oder erwähnten Waren dürfen nicht durch Markenzeichen oder Ähnliches den Hersteller oder Händler erkennen lassen. Konkretisierte Werbevergleiche mit Produkten anderer Hersteller oder Händler sind zu unterlassen.
(2) Soweit der Advertiser dem Affiliate zur Erstellung der Werbung Produkte oder sonstige Werbemittel überlässt, stellt der Advertiser sicher, dass diese den gesetzlichen Anforderungen genügen. Im Übrigen erstellt der Affiliate die Beiträge eigenverantwortlich. Der Advertiser sichtet die Beiträge nur auf grobe inhaltliche Fehler bzw. drohende grobe Imageschäden. Dies beinhaltet keine rechtliche Prüfung der Beiträge durch den Advertiser und entlässt den Affiliate nicht aus seiner Verantwortung für seine Veröffentlichung.
(3) Der Affiliate wird durch die Beiträge keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- und/oder Bildrechte) verletzen sowie die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), einhalten. Der Affiliate wird u.a. dafür sorgen, dass die Beiträge von redaktionellen Beiträgen abgegrenzt und klar als Werbung gekennzeichnet sind. Sollten Dritte wegen der Beiträge oder deren Darstellung in der Veröffentlichung Ansprüche gegen den Advertiser wegen einer Verletzung ihrer Rechte geltend machen, die der Affiliate zu vertreten hat, wird der Affiliate den Advertiser hiervon freistellen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte des Advertisers unberührt.
(4) Sofern der Affiliate Anhaltspunkte dafür hat, dass eine veröffentliche Werbung rechtswidrige Inhalte hat oder die Rechte Dritter verletzt, wird er dem Advertiser unverzüglich Mitteilung machen und diese Inhalte in Abstimmung mit dem Advertiser unverzüglich aus dem Netz entfernen. Außerdem wird er alle erforderlichen Maßnahmen vornehmen, damit die Beiträge aus weiteren Internetseiten, auf denen sie ggf. sichtbar sind, entfernt werden. Hierzu ist auch der Advertiser berechtigt.
(5) Der Affiliate verpflichtet sich jegliche Arten von Werbung, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren, zu unterlassen: Einseitige politische/religiöse Stellungnahmen, Erotik, Pornographie, Glücksspiele bzw. Gewinnspiele, Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen, strafrechtlich relevante und für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte sowie Webseiten- Nutzung mit schlechter/mangelnder Erreichbarkeit, langen Ladezeiten, ohne Impressum und Domain-Namen.
Ebenso sind folgende Bewerbungsmodelle ausgeschlossen: Adware, Paid-Mail Systeme oder Bezahl-Startseiten, View-und Klickin-centivierte Publisher, automatische Weiterleitungen, Layer Ads, Cookie-Dropping, Spam-Mails, Toolbars, iFrames.
Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn ein zur Verfügung gestelltes Werbemittel eingesetzt wird und es für den User sichtbar ist, dass ein Cookie erzeugt wird.
Der Verstoß gegen diese Bedingungen kann zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm und zur Stornierung offener Provisionen führen.
6. Schlussbestimmungen
(1) Die Programmbedingungen werden mit der Akzeptanz des Affiliates durch den Advertiser wirksam.
(2) Die Programmbedingungen unterliegen deutschem materiellen Recht.
(3) Sofern der Affiliate Kaufmann oder juristische Person ist, ist der Geschäftsitz des Advertisers ausschließlicher Gerichtsstand. Der Advertiser bleibt zur gerichtlichen Rechtsverfolgung am allgemeinen Gerichtsstand des Affiliates berechtigt. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten ist der Geschäftssitz des Advertisers Gerichtsstand, soweit der Affiliate nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht bekannt ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich oder möglichst nah kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken dieser Vereinbarung.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.