Bedingungen für Gutscheinpublisher:
Aktionen dürfen nur beworben werden, wenn sie im Partnerprogramm ausdrücklich kommuniziert werden, über das Incentive Tool oder über die Newsletterfunktion. Die Aktionen dürfen nur so veröffentlicht werden, wie sie in den AWIN Tools hinterlegt sind, d.h. Prozentangaben sind nur zulässig, wenn über AWIN direkt Prozentangaben kommuniziert werden.
Es muss stets gewährleistet werden, dass das Wort „Preisvorteil“ anstelle des Wortes „Rabatt“ genutzt wird.
Abgelaufene Reduzierungen dürfen nicht beworben werden. Diese müssen mindestens als abgelaufen kenntlich gemacht werden.
Bedingungen für E-Mail-Publisher:
Newsletter mit (inhaltlichem) Bezug auf Golf House sind nur nach vorheriger Absprache mit unserem Affiliate-Team erlaubt.
Bedingungen für das Suchmaschinenmarketing:
Suchmaschinenmarketing ist nur nach vorheriger Absprache mit unserem Affiliate-Team gestattet.
Bedingungen für Google-Shopping & Product Listing Ads:
Den Partnern ist es nicht gestattet, die Produkte aus dem Golf House-Partnerprogramm bei Google Shopping bzw. als Product Listing Ads einzustellen.
Allgemeine Bedingungen:
Werbemittel, die über AWIN bereitgestellt werden, dürfen nur auf der eigenen Webseite platziert werden, mit der der Partner im Partnerprogramm angemeldet ist.
Bei Nicht-Einhaltung der Bedingungen werden die Partnerschaft und die Sales storniert!