Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Affiliate-Programm der KG Thomas i Punkt Modelle Handelsgesellschaft mbH & Co.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme am Affiliate-Programm der KG Thomas i Punkt Modelle Handelsgesellschaft mbH & Co., Hardenstraße 9, 20539 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Friese, Alexandra Friese und Iris Friese (nachfolgend "Anbieter" genannt) über das Affiliate-Netzwerk AWIN.
- Mit der Anmeldung zum Affiliate-Programm akzeptiert der Affiliate-Partner (nachfolgend "Affiliate" genannt) diese AGB.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Teilnahme am Affiliate-Programm und Vertragsschluss
- Die Teilnahme am Affiliate-Programm steht Unternehmern offen, die über eine eigene Website oder andere Online-Marketingkanäle verfügen und die Programmbestimmungen des Affiliate-Netzwerks AWIN einhalten.
- Die Programmbestimmungen des Affiliate-Netzwerks AWIN sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.awin.com/de/compliance-und-regulierungen
- Der Affiliate muss sich über das Netzwerk AWIN bewerben und wird vom Anbieter manuell bestätigt.
- Um am Affiliate-Programm teilzunehmen, muss der Affiliate ein Anmeldeformular über das Netzwerk AWIN ausfüllen und sich damit zur Teilnahme am Affiliate-Programm bewerben. Der Affiliate verpflichtet sich, im Anmeldeformular vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Angaben des Affiliates zu überprüfen und die Anmeldung abzulehnen, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben bestehen.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Affiliate eine Bestätigung per E-Mail. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Affiliate zustande. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Der Affiliate ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Affiliate haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, der Affiliate weist nach, dass die missbräuchliche Nutzung nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.
- Der Affiliate verpflichtet sich, die im Rahmen des Affiliate-Programms zur Verfügung gestellten Werbematerialien ausschließlich auf seinen eigenen Webseiten oder anderen vom Anbieter genehmigten Plattformen zu verwenden. Der Affiliate darf die Werbematerialien nicht verändern oder in einer Weise einsetzen, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Affiliate-Programm jederzeit zu ändern oder zu beenden. Änderungen oder die Beendigung des Affiliate-Programms werden dem Affiliate rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Der Affiliate hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, Affiliates, die gegen die Bedingungen des Affiliate-Programms verstoßen, vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme am Programm auszuschließen. Ein solcher Ausschluss wird dem Affiliate in Textform mitgeteilt. Im Falle eines Ausschlusses erlöschen sämtliche Ansprüche des Affiliates auf Provisionen, die nach dem Zeitpunkt des Ausschlusses entstehen.
§ 3 Verpflichtungen des Affiliate
- Der Affiliate verpflichtet sich, die Programmbedingungen des Anbieters sowie die Richtlinien des Affiliate-Netzwerks AWIN strikt einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die korrekte Darstellung der Inhalte, die Vermeidung irreführender oder falscher Angaben und die Nutzung genehmigter Werbemittel.
- Der Affiliate muss hochwertige Werbung betreiben, die einen positiven Marketingmehrwert im Sinne des Unternehmens bietet. Negative Werbemaßnahmen, die das Ansehen des Unternehmens schädigen könnten, sind untersagt.
- Der Affiliate verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass personenbezogene Daten der Nutzer nur in dem Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie es für die Durchführung des Affiliate-Programms erforderlich ist.
- Der Affiliate ist verpflichtet, dem Anbieter regelmäßig über die durchgeführten Werbemaßnahmen zu berichten und auf Anfrage alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Affiliate muss sicherstellen, dass er für den Anbieter jederzeit erreichbar ist und auf Anfragen zeitnah reagiert.
- Der Affiliate ist verpflichtet, geplante Änderungen seiner Werbemaßnahmen dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen und deren Genehmigung einzuholen. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die die Nutzung von Marken- oder Unternehmensnamen betreffen.
- Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich der Affiliate, alle Werbemaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Anbieter stehen, unverzüglich einzustellen und alle Werbemittel des Anbieters von seinen Plattformen zu entfernen.
- Der Affiliate trägt die volle Verantwortung für alle Inhalte, die er im Rahmen des Affiliate-Programms verbreitet. Er verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
- Der Affiliate haftet für alle Schäden, die dem Anbieter durch die Verletzung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstehen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und den Affiliate aus dem Partnerprogramm auszuschließen.
§ 4 Nutzung von Werbung und Marketingkanälen
- Der Affiliate verpflichtet sich, ausschließlich rechtmäßige Marketingkanäle zu nutzen und die geltenden Marketinggesetze nach deutschem Recht einzuhalten. Der Affiliate hat sicherzustellen, dass alle von ihm eingesetzten Marketingmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Es ist dem Affiliate strikt untersagt, pornographische, betrügerische oder Spam-ähnliche Marketingkanäle zu nutzen. Die Verbreitung von Inhalten, die Diskriminierung, Hass, Gewalt oder menschenfeindliche Sprache fördern, ist ebenfalls verboten. Der Affiliate darf keine Technologien einsetzen, die darauf abzielen, Nutzer zu täuschen oder irrezuführen, wie beispielsweise Clickbait oder falsche Versprechungen.
- Der Affiliate muss hochwertige Werbung betreiben, die den Standards und dem Ansehen des Anbieters entspricht. Negative Werbemaßnahmen, die das Image des Unternehmens schädigen könnten, sind untersagt. Die Werbung muss einen positiven Marketingmehrwert im Sinne des Unternehmens bieten, das heißt, sie soll das Unternehmen in einem positiven Licht darstellen und zur Steigerung der Bekanntheit und des Umsatzes beitragen.
- Der Affiliate ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen transparent zu gestalten und als solche zu kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für Affiliate-Links, die klar als Werbung oder gesponserte Inhalte erkennbar sein müssen. Der Affiliate hat sicherzustellen, dass die Nutzer über die kommerzielle Natur der Inhalte informiert sind und keine Täuschung über die Herkunft oder den Zweck der Werbung erfolgt.
- Der Affiliate darf keine irreführenden oder falschen Angaben in seiner Werbung machen. Alle Informationen, die im Rahmen der Werbemaßnahmen verbreitet werden, müssen wahrheitsgemäß und korrekt sein. Der Affiliate ist verpflichtet, die Inhalte regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie stets den aktuellen Tatsachen entsprechen.
- Der Affiliate darf den markengeschützten Namen Thomas i Punkt sowie nahe Synonyme (z. B. Ipunkt, TiP, Thomaspunkt, Thomasi) nur in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Anbieters verwenden. Es ist dem Affiliate untersagt, bezahlte Werbung (Paid Media) auf diese Namen zu schalten. Jegliche Nutzung der Marken- und Unternehmensnamen muss zuvor vom Anbieter genehmigt werden.
- Der Affiliate ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Werbemaßnahmen den rechtlichen und vertraglichen Anforderungen entsprechen. Dies umfasst die sorgfältige Auswahl der Marketingkanäle, die regelmäßige Überprüfung der Inhalte sowie die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
- Bei Verstößen gegen diese Klausel behält sich der Anbieter das Recht vor, den Affiliate aus dem Partnerprogramm auszuschließen und den Provisionsanspruch zu streichen. Der Anbieter kann darüber hinaus rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Affiliate ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
§ 5 Verbot von Paid Media auf Marken-/ Unternehmensnamen
- Der Affiliate darf in keinem Marketingkanal bezahlte Werbung (Paid Media) auf den markengeschützten Namen „Thomas i Punkt“ oder nahe Synonyme (z. B. Ipunkt, TiP, Thomaspunkt, Thomasi) schalten. Dies umfasst sämtliche Formen bezahlter Werbung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Suchmaschinenwerbung (SEA), Display-Werbung, Social Media Ads, gesponserte Inhalte und bezahlte Platzierungen auf Drittseiten.
- Der Affiliate darf sich in keiner Hinsicht, weder in Print- noch in Medienkommunikation oder anderweitig, als Thomas i Punkt ausgeben. Dies umfasst die Verwendung des Namens, Logos, Markenzeichen oder anderer identifizierbarer Merkmale des Unternehmens in einer Weise, die den Eindruck erwecken könnte, der Affiliate handle im Namen oder im Auftrag von Thomas i Punkt. Der Affiliate muss stets klarstellen, dass er ein unabhängiger Partner ist und nicht direkt mit dem Unternehmen verbunden ist.
- Der Affiliate darf den markengeschützten Namen „Thomas i Punkt“ oder nahe Synonyme nicht in Domainnamen, Subdomains oder URLs verwenden. Dies gilt sowohl für registrierte Domainnamen als auch für Weiterleitungen und Subdomains, die den Eindruck erwecken könnten, es handle sich um eine offizielle Webseite des Unternehmens.
- Der Affiliate darf den markengeschützten Namen „Thomas i Punkt“ oder nahe Synonyme nicht in Profilnamen, Seitennamen oder Benutzerkonten in sozialen Medien verwenden. Dies gilt für alle sozialen Netzwerke und Plattformen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn und YouTube. Der Affiliate muss sicherstellen, dass seine Social-Media-Präsenzen klar als unabhängig vom Unternehmen erkennbar sind.
- Der Affiliate darf den markengeschützten Namen „Thomas i Punkt“ oder nahe Synonyme nicht im Absendernamen, Betreff oder Inhalt von E-Mail-Marketingkampagnen verwenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Anbieter genehmigt. Alle E-Mail-Marketingaktivitäten müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Bei Verstößen gegen diese Klausel behält sich der Anbieter das Recht vor, den Affiliate aus dem Partnerprogramm auszuschließen und den Provisionsanspruch zu streichen. Der Anbieter kann darüber hinaus rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Affiliate ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
- Der Affiliate ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich jeden Missbrauch oder jede unautorisierte Nutzung des markengeschützten Namens „Thomas i Punkt“ oder nahe Synonyme zu melden, die ihm bekannt werden. Der Affiliate hat aktiv dazu beizutragen, den Schutz der Marke zu gewährleisten und Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch zu unterstützen.
- Ausnahmen von diesen Verboten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Anbieters. Der Affiliate muss einen entsprechenden Antrag stellen und detaillierte Informationen über die geplante Nutzung bereitstellen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, solche Anträge nach eigenem Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen.
§ 6 Provisionsauszahlung
- Der Affiliate erhält eine Provision in Höhe von 5,00 % des Nettoverkaufswertes pro Sale. Der Nettoverkaufswert ist der Betrag des Verkaufs abzüglich Mehrwertsteuer, Versandkosten, Rücksendungen, Stornierungen und jeglicher Rabatte oder Gutscheine.
- Die Auszahlung der Provision erfolgt manuell durch den Anbieter. Es gibt keine Mindestschwelle für Auszahlungen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb der Cookie-Laufzeit, sobald die entsprechenden Verkäufe überprüft und freigegeben wurden. Der Affiliate muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen, einschließlich Bankverbindung und Steuerinformationen, korrekt und aktuell sind.
- Das Tracking der Sales erfolgt über einen 30-Tage-Cookie. Dies bedeutet, dass ein Sale innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Klick auf den Affiliate-Link dem Affiliate gutgeschrieben wird. Der Affiliate-Link muss korrekt implementiert sein, damit das Tracking ordnungsgemäß funktioniert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für technische Probleme oder Fehler im Tracking-System, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
- Provisionen werden nur für abgeschlossene und bezahlte Verkäufe gezahlt. Der Anbieter kontrolliert Stornierungen, Rücksendungen oder Rückbuchungen, bevor die Provision manuell freigegeben wird. Sollte dennoch eine Provision fehlerhaft freigegeben werden, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Betrag zurückzufordern oder mit zukünftigen Provisionszahlungen zu verrechnen.
- Der Affiliate hat sicherzustellen, dass alle Sales auf rechtmäßige Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Bedingungen des Vertrags generiert werden. Jegliche Form von Missbrauch, Betrug oder unzulässigen Aktivitäten, wie zum Beispiel Klickbetrug, Cookie-Stuffing oder die Verwendung von nicht genehmigten Werbemaßnahmen, führt zur sofortigen Kündigung des Affiliate-Vertrags und dem Verlust aller Provisionsansprüche. Der Anbieter behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Der Anbieter stellt dem Affiliate regelmäßige Berichte über die generierten Sales und die entsprechenden Provisionsansprüche zur Verfügung. Der Affiliate hat das Recht, diese Berichte zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Berichte als akzeptiert und verbindlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Aktivitäten des Affiliates regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Bedingungen für die Provisionsauszahlung jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Affiliate rechtzeitig mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe in Kraft. Der Affiliate hat das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist zu kündigen, falls er mit den Änderungen nicht einverstanden ist. Andernfalls gelten die Änderungen als akzeptiert.
§ 7 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Marketing- und Vertriebsstrategien, Kundenlisten und sonstige betriebliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
a. zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind,
b. nach ihrer Offenlegung ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich werden,
c. der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren,
d. der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei zugänglich gemacht wurden.
- Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei gestattet. Die empfangende Partei stellt sicher, dass auch die Dritten zur Vertraulichkeit verpflichtet werden und diese Verpflichtung einhalten.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen nach Vertragsende unverzüglich zurückzugeben oder nach Wahl der offenlegenden Partei zu vernichten. Eine schriftliche Bestätigung der Vernichtung ist auf Verlangen vorzulegen.
- Bei Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung ist die verletzende Partei zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung.
§ 8 Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten. Dies umfasst den Schutz personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen.
- Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Affiliates ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und zur Durchführung des Affiliate-Programms. Der Affiliate stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den vorgenannten Zwecken zu. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Affiliates oder aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis.
- Sofern der Affiliate im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Affiliate verpflichtet sich, die Weisungen des Anbieters zu befolgen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu treffen.
- Beide Parteien verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Zugangskontrolle, Datenträgerkontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle und Trennkontrolle.
- Der Affiliate ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich jeden Datenschutzvorfall zu melden, der im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten des Anbieters steht. Dies umfasst insbesondere den unbefugten Zugriff, Verlust oder die Zerstörung von personenbezogenen Daten.
- Nach Beendigung des Vertrags oder auf Anforderung des Anbieters ist der Affiliate verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Affiliate hat die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- Sofern gesetzlich erforderlich, benennt der Affiliate einen Datenschutzbeauftragten und teilt dem Anbieter dessen Kontaktdaten mit. Der Datenschutzbeauftragte steht als Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt mit der Annahme durch den Affiliate und den Anbieter in Kraft. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Bestätigung durch den Anbieter und bleibt bis zur Kündigung durch eine der Parteien bestehen.
- Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail oder postalisch erfolgen und ist an die jeweils im Vertrag angegebenen Adressen zu richten. Die Kündigung wird wirksam mit Zugang bei der anderen Partei.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a. der Affiliate gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt,
b. der Affiliate betrügerische Aktivitäten, Missbrauch oder unzulässige Werbemaßnahmen durchführt,
c. der Affiliate zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
d. der Anbieter seine Geschäftstätigkeit einstellt oder das Affiliate-Programm beendet.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung enden sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Vertrag, mit Ausnahme derjenigen, die naturgemäß über das Vertragsende hinaus bestehen bleiben. Der Affiliate ist verpflichtet, alle Werbemittel, Links und sonstigen Materialien des Anbieters unverzüglich von seinen Webseiten und sonstigen Werbeflächen zu entfernen.
- Nach der Beendigung des Vertrags hat der Affiliate Anspruch auf Auszahlung der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen und fälligen Provisionsansprüche, sofern diese die Mindestschwelle gemäß den Bedingungen des Affiliate-Netzwerks AWIN erreichen. Provisionen für Sales, die nach dem Kündigungszeitpunkt generiert werden, werden nicht mehr berücksichtigt. Stornierungen, Rücksendungen oder Rückbuchungen nach dem Kündigungszeitpunkt führen zur entsprechenden Anpassung der Provisionsansprüche.
- Der Affiliate ist verpflichtet, alle vom Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien, einschließlich vertraulicher Informationen, unverzüglich nach Vertragsende zurückzugeben oder nach Wahl des Anbieters zu vernichten. Der Affiliate hat dies dem Anbieter schriftlich zu bestätigen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß § 7 (Vertraulichkeit) bleibt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen. Der Affiliate verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Anbieters weiterhin zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Beendigung des Vertrags lässt etwaige Ansprüche auf Schadensersatz, Vertragsstrafen oder sonstige Ansprüche unberührt, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Beide Parteien bemühen sich, alle offenen Fragen und Ansprüche im gegenseitigen Einvernehmen zu klären.
§ 10 Vertragsstrafen und Sanktionen
- Verstößt der Affiliate gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen eine Vertragsstrafe verhängen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach der Schwere und Art des Verstoßes. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
- Ungeachtet der Vertragsstrafe behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen fristlos zu kündigen. Als schwerwiegende Verstöße gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, betrügerische Aktivitäten, wiederholte Missachtung der Werberichtlinien und die vorsätzliche Verletzung von Markenrechten.
- Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen kann der Anbieter das Affiliate-Konto vorübergehend sperren, bis der Sachverhalt geklärt ist. Während der Sperrung sind alle Provisionszahlungen ausgesetzt. Bestätigen sich die Verstöße, kann das Konto dauerhaft gesperrt und der Vertrag gekündigt werden. Der Affiliate wird über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich informiert.
- Im Falle von Missbrauch, Betrug oder sonstigen unzulässigen Aktivitäten behält sich der Anbieter das Recht vor, bereits ausgezahlte Provisionen zurückzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn die entsprechenden Verkäufe storniert, rückabgewickelt oder auf unzulässige Weise generiert wurden. Der Affiliate ist verpflichtet, die zurückgeforderten Beträge unverzüglich zurückzuzahlen.
- Neben der Vertragsstrafe kann der Anbieter Schadensersatz verlangen, wenn durch den Verstoß des Affiliates ein Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz umfasst alle direkten und indirekten Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangene Gewinne, Rufschädigung und Kosten für die Rechtsverfolgung. Der Affiliate haftet auch für Schäden, die durch seine Erfüllungsgehilfen oder Sub-Affiliates verursacht wurden.
- Der Affiliate stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten des Affiliates resultieren. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Markenrechten, wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und Datenschutzbestimmungen. Der Affiliate übernimmt die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten.
- Der Affiliate ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich jeden Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen zu melden, der ihm bekannt wird. Dies umfasst auch Verstöße durch Dritte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Affiliates stehen. Der Affiliate hat aktiv dazu beizutragen, Verstöße zu verhindern und Maßnahmen des Anbieters zur Durchsetzung der Vertragsbestimmungen zu unterstützen.
- Ansprüche des Anbieters auf Vertragsstrafen, Schadensersatz und Rückforderung von Provisionen verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter Kenntnis von dem Verstoß erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg.
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