Als führendes Erlebnisportal bietet Jochen Schweizer eine starke Markenbekanntheit, überdurchschnittlich hohe Warenkörbe, attraktive Provisionen und direkten, sowie schnellen Support durch unser Affiliate Team im eigenen Haus.
Über 2.500 Top-Erlebnisse und Erlebnisgeschenke aus verschiedensten Kategorien stellen für Sie und Ihre User eine große Auswahl an optimalen Erlebnissen dar! Die breite Produktpalette bietet Ihnen vielfältige Integrationsmöglichkeiten auf Ihrer Website. Erwarten dürfen Sie als unser Partner außerdem regelmäßige Netzwerk-Aktionen und Gewinnspiele.
Es geht ganz einfach. Beim Jochen Schweizer Partnerprogramm bewerben und schon können Sie unsere Werbemittel, Produktlisten, Bilder und Beschreibungen verwenden.
Unsere Konditionsmodelle
- Content-Partner: 11% Standard-Provision
- Cashback-Partner: 6% Standard-Provision
- Gutschein- /Deal-Publisher: 1,5% Standard-Provision
- Meta-Netzwerke: 6% Standard-Provision (da einzelne Publisher nicht nachvollziehbar sind, wird eine „Misch-Provision“ angewandt)
Programm-Richtlinien von Jochen Schweizer
Bei Verstößen gegen die Programm-Richtlinien zahlt Jochen Schweizer dem jeweiligen Publisher keine Provisionen aus.
(1) Der Affiliate darf die Links in angemessener Anzahl in allen passenden Bereichen der Affiliate Website einbinden. Er darf die Links auch in von ihm versandte E-Mail-Newsletter einbinden, wenn der Newsletter in direktem Zusammenhang mit der Affiliate Website steht und Jochen Schweizer dies vorab in Textform freigegeben hat. Für die Affiliate Website und den Newsletter muss dabei die gleiche Bezeichnung (Marke) und die gleiche Domain als Absender verwendet werden. Der Affiliate ist verpflichtet gemäß dem anwendbaren Recht eine Einwilligung zum Versand des Newsletters, die auch die Bereitstellung von Werbemitteln von Jochen Schweizer und seinen verbundenen Unternehmen beinhaltet, einzuholen, zu dokumentieren und die Dokumentation der Einwilligung auf Anfrage von Jochen Schweizer bereitzustellen.
(2) Paid-Mails und externe Listings sind nicht gestattet.
(3) Der Affiliate darf auf der Affiliate Website keine Materialien von Jochen Schweizer verwenden, die er nicht hierfür mit der vorherigen Erlaubnis und über seinen Affiliate Account erhalten hat. Er wird außer diesen Materialien keine sonstigen Werbemittel direkt oder indirekt verbreiten, die sich auf Jochen Schweizer beziehen, ohne Jochen Schweizer dieses Material vorgelegt und ein vorheriges Einverständnis in Textform erhalten zu haben. Vorgenannte Zustimmung ist insbesondere dann einzuholen, wenn er Werbung auf einer Website eines Dritten oder in anderen Medien für seine Affiliate Website unter Verwendung der o.g. Materialien oder durch Bezugnahme auf Jochen Schweizer betreiben will. In jedem Fall muss er sicherstellen, dass die Affiliate Website oder Werbung durch die Verwendung der o.g. Werbemittel oder des Namens Jochen Schweizer nicht als Website von Jochen Schweizer oder als von Jochen Schweizer geschaltete Werbung wahrgenommen wird.
(4) Die Bewerbung der Website und Webshop von Jochen Schweizer auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising oder Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAdwords usw.) bei anderen Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, Bing) ist grundsätzlich nicht gestattet. Jochen Schweizer behält sich vor in Ausnahmefällen ausgewählten Partnern nach persönlicher Rücksprache die Erlaubnis zu erteilen, mit bestimmten Keywords Suchmaschinen-Marketing für Jochen Schweizer zu betreiben.
(5) Keyword-Buchungen auf die Marke von Jochen Schweizer inklusive Fehlschreibungen, Anlehnungen an die Marke oder Domains sind untersagt. Die Verwendung der Marken in Anzeigentitel, Anzeigentext sowie als Teil der Display-URL ist nicht gestattet. Eine direkte Verlinkung auf Jochen Schweizer ebenfalls nicht. Der Affiliate muss eigene Landing Page unter Nutzung einer eigenen Domain verwenden.
(6) Der Affiliate ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von Jochen Schweizer zu erstellen oder anzunehmen oder Jochen Schweizer zu vertreten. Er ist an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen Jochen Schweizer und dem Nutzer (dem Endkunden) nicht beteiligt. Er handelt nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von Jochen Schweizer.
(7) Das Setzen von Cookies, insbesondere zum Zweck der Provisionsberechnung, ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein von Jochen Schweizer bereitgestelltes Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar auf der Affiliate Website ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken des Werbemittels durch einen menschlichen Nutzer (den Endkunden) vorausgeht. Der Affiliate ist verpflichtet, nach dem geltenden Recht vor Setzen des Cookies eine Einwilligung des Nutzers zum Setzen des Cookies, sofern datenschutzrechtlich erforderlich, einzuholen, die Einwilligung zu dokumentieren und die Dokumentation der Einwilligung auf Anfrage von Jochen Schweizer bereitzustellen.
(8) Die Nutzung sogenannter Adware-, Spyware- oder Malware-Anwendungen oder vergleichbarer Software-Tools ist im Rahmen des Partnerprogramms untersagt. Bewerbung von Jochen Schweizer über Browserplugins, Toolbars oder sonstige Zusatzprogramme sind nur nach Absprache gestattet.
(9) Eine Bewerbung auf ebay oder anderen Auktionsplatten ist nur nach Freigabe von Jochen Schweizer in Textform gestattet.
(10) Es gelten die von Jochen Schweizer vorgegebenen Preise für die Produkte.
(11) Die Links dürfen auf reinen Werbe-Seiten (die außer Werbung keine relevanten Inhalte haben), auf Redirect- oder Doorway-Pages (die lediglich als Zwischenseiten dienen, um auf eine andere Seite weiterzuleiten) oder auf "under construction"-Websites ohne eigenen Inhalt nicht verwendet werden.
(12) Bannernetzwerke sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Jochen Schweizer in Textform erlaubt.
(13) Der Einsatz von so genannten „Forced Klicks“, also Links, zu deren Anklicken ein Nutzer gezwungen wird, ist untersagt.
(14) Der Affiliate sichert zu, im Zusammenhang mit seiner werblichen Tätigkeit für Jochen Schweizer ausnahmslos im Einklang mit geltendem Recht zu handeln. Insbesondere wird er keine Werbung betreiben, die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) verletzt, gegen die Vorschriften des Gesetzes, gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt oder sich sonst als rechtswidrig darstellt. Wenn er die Werbemittel auf der Affiliate Website anzeigt, ist der Affiliate verpflichtet, anwendbare Kennzeichnungspflichten für Werbung einzuhalten.
(15) Der Affiliate verpflichtet sich, sämtliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit der Partnerprogramm-Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail Bomben, etc.).