Teilnahmebedingungen / Einschränkungen
Die APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft (im folgenden APOLLON genannt) behält sich vor, das Partnerprogramm gemäß der angegeben Fristen zu ändern oder einzustellen, insbesondere, wenn gesetzliche Regelungen oder gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig machen. Zum Zeitpunkt der Änderung oder Einstellung bereits verdiente Prämien werden jedoch gemäß den alten Regelungen - insofern rechtlich möglich - abgerechnet. Eine Änderung oder Einstellung des Partnerprogramms berührt nicht das Vertragsverhältnis zwischen APOLLON und dem gewonnenen Neukunden. Mit der Teilnahme am Partnerprogramm wird - ungeachtet des erreichten Volumens - keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Erklärungen und Zusagen im Namen von APOLLON abzugeben, oder sich als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter von APOLLON auszuweisen. APOLLON behält sich vor, einzelne Teilnehmer nach einer Benachrichtigung per E-Mail von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen.
Websites, die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten, müssen ein Impressum inkl. V.i.S.d. § 5 TMG enthalten. Websites mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden und erotischen Inhalten sind von der Teilnahme an unserem Partnerprogramm ausgeschlossen. Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns in diesem Falle vor.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am APOLLON-Partnerprogramm sind auch Websites, auf denen unsere Werbemittel für so genannte "forced clicks" eingesetzt werden oder die unsere Werbemittel weiterverkaufen wollen. Es ist untersagt, Werbung bei Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo! oder Weiteren zu schalten. Die Verwendung von Werbemitteln in E-Mails und Newslettern ist nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung zugelassen. Ebenfalls sind Websites, die Bonus-, Incentivierungs- oder sonstige Paybackprogramme enthalten, von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso wie Bannerfarmen ohne ausreichend vorhandenen Content, Dienstleister-Websites, die unsere Werbemittel auf unbekannten Seiten ausliefern, sowie auch Preisvergleiche, Kostenlos-, Rabatt- und Gutscheinportale.
Als Affiliate-Partner von APOLLON verpflichten Sie sich, die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Werbeaussagen in unveränderter Form und unter Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbs- und Markenrechts zu verwenden. Im Rahmen der Bewerbung von APOLLON und seines Lehrgangsangebots ist unbedingt auf die Nutzung der Bezeichnung Fernuniversität oder Fernuni zu verzichten. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Affiliate für Ansprüche, die Dritte gegen APOLLON im Rahmen von Mitstörerhaftung geltend machen.
Die Nutzung von Layer-Ads ist nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung erlaubt. Hierzu senden Sie uns bitte eine komplette Liste der URLs auf denen Layer-Ads eingebunden werden sollen.
Die Generierung von Anfragen über so genannte ‚Sammelbestellungs-Formulare’ oder ähnliches ist ausdrücklich untersagt. Ebenso verhält es sich mit dem Sammeln von Adressen, deren Anfrage eindeutig einem anderen Institut gilt.
Die generierten Anfragen müssen neu generierte Anfragen sein, die sich noch nicht im System von APOLLON befinden (Dubletten), und es muss sich um postalisch korrekte Anfragen handeln. Die Missachtung des Bundesdatenschutzgesetzes hat die sofortige Kündigung mit ggf. entsprechenden Konsequenzen zur Folge.
Die Auszahlung der Prämie für Sales erfolgt mit dem Zustandekommen des Vertrages mit dem geworbenen Neukunden nach Zahlungseingang des in Rechnung gestellten Beitrages. Das gilt auch für Folgegeschäfte.
Bei der mehrfachen Werbung eines Auftrages erhält der Partner die Provision, über den der Neukunde zuletzt geworben wurde. Der neue Vertragspartner (Besteller) und der Teilnehmer am Partnerprogramm dürfen nicht die gleiche Partei (Person oder Firma) sein. Es können nur Neukunden geworben werden, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate Kunden bei APOLLON waren und die nicht Familienangehörige des Werbers sind. Das Vertragsverhältnis über die bestellte Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Besteller und APOLLON zustande. Die Prämien können nur dann gewährt werden, wenn die Zahlung des vermittelten neuen Kunden wie vertraglich vereinbart erfolgt ist