Klicken Sie hier, um Ih1. Präambel und Geltungsbereich
1.1 Diese Programmbedingungen bilden die Basisvereinbarung zwischen STREETBOOSTER (nachfolgend „Advertiser“) und dem jeweiligen Affiliate (nachfolgend „Partner“).
1.2 Mit der Anmeldung zum STREETBOOSTER-Programm via Awin erklärt sich der Partner mit diesen Bedingungen einverstanden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Advertiser stimmt schriftlich zu.
2. Definitionen
Advertiser (STREETBOOSTER): Das Unternehmen, das über das Affiliate-Programm Produkte oder Dienstleistungen vertreibt und Provision an den Partner zahlt.
Partner (Affiliate): Jede natürliche oder juristische Person, die über Awin Werbemittel von STREETBOOSTER einbindet und auf dieser Basis Provisionen verdient.
Werbemittel: Alle von Advertiser bereitgestellten grafischen oder textuellen Banner, Links, Gutscheincodes, Widgets, Feed-Informationen, E-Mail-Vorlagen und ähnliche Materialien, die der Partner zur Bewerbung nutzt.
Sale: Eine abgeschlossene Bestellung eines Neukunden (First-Time-Buyer), die aufgrund eines Affiliate-Links oder -Banners des Partners generiert wurde und den in Abschnitt 4 geregelten Bedingungen entspricht.
Netto-Warenwert (NW): Der Nettoumsatz aus Waren und Dienstleistungen, bereinigt um Rabatte, Retouren und gewährte Gutschriften abzüglich Mehrwertsteuer.
Cookie-Lebensdauer: Der Zeitraum (in Tagen), in dem ein vom Partner hervorgebrachter Klick einem späteren Sale zugerechnet werden kann (siehe Abschnitt 5).
3. Teilnahme und Registrierung
3.1 Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreiche Registrierung bei Awin und die Bestätigung der Teilnahme am STREETBOOSTER-Programm durch Awin.
3.2 Der Partner muss vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Person bzw. seinem Unternehmen machen. Änderungen sind umgehend im Awin-Dashboard zu aktualisieren.
3.3 Der Advertiser behält sich vor, einzelne Partner jederzeit abzulehnen, wenn deren Werbeauftritt nicht den Awin-Richtlinien oder den Markenwerten von STREETBOOSTER entspricht.
4. Provision und Vergütungsmodell
4.1 Basis-Provision
Der Partner erhält für jeden vom Partner vermittelten Qualifying Sale eine Provision in Höhe von 8 % des Netto-Warenwerts (NW) des jeweiligen Sales.
Als Qualifying Sale gilt eine Bestellung, bei der der Endkunde innerhalb der Cookie-Lebensdauer über den Affiliate-Link des Partners auf die STREETBOOSTER-Webseite gelangt und einen zahlungspflichtigen Kauf tätigt.
4.2 Bonusstaffel (optional)
Ab einem kumulierten Netto-Warenwert von 5.000 EUR innerhalb eines Kalendermonats erhöht sich der Provisionssatz auf 10 % für alle weiteren Sales in diesem Monat (für die darüber hinausgehenden Umsätze).
Die Bonusstaffel wird automatisch im Awin-System abgebildet, sobald die Schwelle von 5.000 EUR erreicht ist.
4.3 Berechnungsgrundlage
Grundlage der Provisionsberechnung ist der vom Advertiser im Awin-Dashboard ausgewiesene Netto-Warenwert.
Rückgaben, Stornierungen oder Nichtzustellungen werden nach positivem Abschluss der Reklamations- und Retourenbearbeitung vom NW abgezogen, was zu einer entsprechenden Anpassung der Provisionen führen kann.
4.4 Mindestauszahlung
Die Auszahlung erfolgt monatlich, sobald das Provisionsguthaben eines Partners den Schwellenwert von 50 EUR erreicht hat. Liegt das Guthaben im Abrechnungsmonat unter 50 EUR, wird es zum nächsten Monat übertragen, bis der Betrag ≥ 50 EUR ist.
4.5 Zahlungsrhythmus und -weg
Awin zahlt die Provisionen jeweils zum Ende des Folgemonats aus. Beispiel: Provisionen aus Mai werden Ende Juni ausgezahlt.
Standardzahlung erfolgt per Banküberweisung. Alternativ kann der Partner innerhalb seines Awin-Dashboards auch Paypal auswählen (sofern von Awin angeboten).
Der Partner ist selbst verantwortlich für korrekte Bankdaten bei Awin; Fehlüberweisungen durch falsche Angaben gehen zu seinen Lasten.
5. Tracking und Cookie-Regelungen
5.1 Cookie-Dauer
STREETBOOSTER gewährt eine Cookie-Lebensdauer von 30 Tagen. Das heißt, sämtliche Bestellungen, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Klick über einen Partner-Link zustande kommen, werden dem Partner als Qualifying Sale gutgeschrieben.
Wird innerhalb der 30 Tage ein neuer Klick (neuere Cookie) desselben Partners generiert, verlängert sich die Cookie-Dauer erneut um 30 Tage.
5.2 Attribution
Grundlage des Trackings ist das Last-Click-Prinzip: Nur der letzte Klick vor dem Sale wird vergütet, sofern keine direkte Kampagnenüberschneidung durch andere Awin-Affiliates oder eigene Paid-Kampagnen vorliegt.
Ist der Endkunde vorab über einen anderen Awin-Partner auf die Seite gelangt und der Tiket wurde nicht erneuert, so erhält dieser Partner die Provision.
5.3 Cookie-Blocker und Datenschutz
Sollte der Endkunde mit aktivem Cookie-Blocker einkaufen, kann kein Tracking stattfinden und somit auch keine Provision.
Der Advertiser und Awin weisen darauf hin, dass gesetzliche Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einzuhalten sind. Partnersanwendungen zum Tracking dürfen nur Cookies einsetzen, die den Richtlinien entsprechen.
6. Werbemittel und Kreationsrichtlinien
6.1 Bereitstellung
Advertiser stellt über das Awin-Dashboard standardisierte Werbemittel (Banner, Textlinks, Produktfeeds) in verschiedenen Formaten (JPEG, PNG, HTML5) und Größen (z. B. 300×250, 728×90, 160×600) zur Verfügung.
Zusätzlich können saisonale oder thematische Werbemittel (z. B. Black Friday, Sommeraktion, „Neu in der Kollektion“) bereitgestellt werden.
6.2 Gestaltungsvorgaben
Werbemittel dürfen nicht in ihrer Größe, ihrem Logo oder ihrer inhaltlichen Aussage verändert werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Freigabe durch Advertiser.
Texte, Farben, Typografie und Bildwelt der Werbemittel müssen unverändert übernommen werden, um Markenauftritt und CI konsistent zu halten.
Bei Einsatz von Gutscheincodes hat der Partner sicherzustellen, dass dieser eindeutig gekennzeichnet und korrekt im Bestellprozess anwendbar ist.
6.3 Produkt-Feeds
Falls Produkt-Feeds (XML/CSV) genutzt werden, müssen diese in regelmäßigen Abständen (mindestens 1× täglich) aktualisiert werden, um Preis- und Verfügbarkeitsangaben auf dem neuesten Stand zu halten.
Die Programmdokumentation (Feed-Spezifikation) im Awin-Dashboard ist verbindlich. Feed-Dateien dürfen nur auf eigene Server hochgeladen werden, um Crawling-Intervalle zu steuern.
6.4 Landingpages
Partner dürfen ausschließlich die im Werbematerial hinterlegten Ziel-URLs (Landingpages) verwenden.
Das Hinterlegen eigener Deep-Links auf Produkt-Detailseiten ist erlaubt, sofern der entsprechende Tracking-Parameter korrekt übergeben wird (Awin-Parameter). Eine Anleitung dazu ist im Awin-Hilfebereich abrufbar.
7. Zulässiges und unzulässiges Verhalten
7.1 Erlaubte Werbeformen
Klassische Bannerwerbung (Display), Textlinks, Produkt-Feeds auf eigenen Websites, Blogs oder Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube, u. Ä.), sofern sie öffentlich zugänglich sind.
E-Mail-Marketing nur dann, wenn der Partner einen eigenen, opt-in-basierten Verteiler besitzt und dort Werbung gemäß den gesetzlichen Vorschriften (z. B. UWG, DSGVO) betreibt.
Gutscheine und Cashback-Seiten: Partner dürfen Coupons/Deals auf Gutscheinportalen bewerben, sofern die Coupon-Codes aktuell und korrekt sind.
7.2 Unzulässige Werbeformen
Einsatz von kostenpflichtigen Brand-Keywords (z. B. „STREETBOOSTER“, „STREETBOOSTER-Shop“) in SEM-Kampagnen (Google Ads, Bing Ads etc.) durch den Partner, sofern nicht ausdrücklich durch Advertiser freigegeben.
Verwendung von markenrechtlich geschützten Keywords in SEO-Meta-Tags oder Domains (z. B. „streetbooster-sale.de“) ohne schriftliche Genehmigung.
Clickbait-Überschriften, irreführende Texte oder falsche Versprechungen („100 % gratis“, „unbegrenzt sparen“) sind untersagt.
Werbung in kostenpflichtigen Newsletter-Netzwerken Dritter, die dem Advertiser nicht bekannt sind, oder über intransparente Traffic-Quellen.
Jegliche Form von Werbung in E-Mail-Spam-Verteilern, privaten Chats (z. B. WhatsApp-Listen) ohne ausdrückliche Zustimmung der Empfänger.
Framing oder Einbetten der STREETBOOSTER-Seite in eigene IFrames, Pop-Ups oder Layer, die den direkten Besuch der Shopseite verhindern.
Copy & Paste ganzer Produkttexte oder Bilder vom STREETBOOSTER-Shop auf die eigene Website, ohne den Shopping-Feed zu verwenden.
7.3 Keyword-Bidding-Reporting
Sollte Advertiser Fälle unzulässigen Biddings (z. B. Markenkannibalisierung) entdecken, wird Advertiser den Partner per E-Mail darüber informieren.
Hält der Partner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Benachrichtigung an, behält sich Advertiser vor, dies als Vertragsbruch zu werten und den Partner vom Programm auszuschließen.
8. Programmlaufzeit, Kündigung und Sperrung
8.1 Laufzeit
Das Affiliate-Programm läuft unbegrenzt, beginnend mit dem Datum der Programmfreischaltung durch Awin.
Eine feste Mindestlaufzeit für Partnerschaften existiert nicht.
8.2 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien (Advertiser und Partner) können den Programmvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail über das Awin-System) kündigen.
Nach wirksamer Kündigung entfällt für den Partner die Anspruchsgrundlage auf Provision für Sales, die nach Ende der Kündigungsfrist getätigt werden. Sales, die bis zum Ablauf der Kündigungsfrist registriert und bestätigt wurden, werden noch provisioniert.
8.3 Außerordentliche Kündigung und Sperrung
Advertiser ist berechtigt, den Partner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu sperren oder vom Programm auszuschließen, wenn der Partner fortlaufend gegen diese Bedingungen verstößt (z. B. unerlaubte Werbung, Coupon-Betrug, Cookie-Stuffing).
Eine Sperrung/desprogramming-Seitenzugang führt zur Annullierung sämtlicher ausstehender Provisionen, vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der Abrechnungen.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Advertiser übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der Werbemittel und der Landingpages. Technische Ausfälle, Wartungen oder sonstige Gründe, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit führen, begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9.2 Für fehlerhafte Tracking-Daten, die auf Browser-Einstellungen, Adblocker oder technische Einschränkungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
9.3 Der Partner haftet für sämtliche Urheber- und Markenrechtsverstöße, die sich aus seinem Werbeeinsatz ergeben. Verstöße gegen Dritte (z. B. Verwendung von lizenzpflichtigen Bildern ohne Genehmigung) gehen zu Lasten des Partners.
9.4 Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Datenverarbeitung
Awin und Advertiser verarbeiten personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankdaten, E-Mail) des Partners ausschließlich zur Abwicklung des Affiliate-Programms.
Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten seiner Endkunden (zum Beispiel aus Lead-Kampagnen) nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, er hat dafür eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen.
10.2 Vertraulichkeit
Sämtliche durch Awin oder Advertiser bereitgestellten Informationen (z. B. spezielle Konditionen, Gutscheincodes, Marketing-Materialien, Umsatzdaten) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, die nicht direkt an der Durchführung des Affiliate-Programms beteiligt sind.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Ende der Partnerschaft hinaus.
11. Geistige Eigentumsrechte
11.1 Advertiser räumt dem Partner ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den bereitgestellten Werbemitteln ein.
11.2 Der Partner darf die Werbemittel nur im Rahmen dieser Bedingungen einsetzen und nicht verändern. Eine anderweitige Verwertung (z. B. Verkauf, Unterlizenzierung) ist untersagt.
11.3 Alle Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Werbemitteln verbleiben bei Advertiser.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Vertragsänderungen
Advertiser behält sich vor, diese Programmbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Partner schriftlich (z. B. über das Awin-Dashboard oder per E-Mail) spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Stimmt der Partner den geänderten Bedingungen nicht zu, kann er binnen dieser Frist kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Programmbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
12.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist, soweit zulässig, Berlin, Deutschland.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Anmeldung: Registrierung über Awin und Freischaltung durch Advertiser.
Provision: 8 % des Netto-Warenwerts (Basis), ab 5.000 EUR Umsatz monatlich 10 % für zusätzliche Umsätze.
Cookie-Lebensdauer: 30 Tage (Last-Click-Prinzip).
Mindestauszahlung: 50 EUR, Auszahlung Ende des Folgemonats.
Werbemittel: Bereitstellung über Awin, unveränderte Übernahme, Feed-Updates mindestens täglich.
Zulässigkeit: Verbot von Marken- und Keyword-Bidding, unlauterer Werbung, Spam.
Kündigung: Jederzeit mit 14 Tage Kündigungsfrist zum Monatsende möglich. Sperrung bei Verstößen.
Haftung: Beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Tracking-Ausfälle durch Nutzer-Einstellungen.
Datenschutz: Einhaltung DSGVO, vertrauliche Behandlung von Umsatz- und Werbematerialdaten.
Rechte: Alle Marken- und Urheberrechte bleiben bei Advertiser.
Mit diesen Bedingungen ist sichergestellt, dass Partnerschaften transparent betrieben werden, die Marke STREETBOOSTER einheitlich auftritt und die Provisionsabrechnung nachvollziehbar gestaltet ist. Affiliates sollten diese ausführlich lesen und bei Fragen rechtzeitig Kontakt mit dem Awin-Support oder direkt mit STREETBOOSTER aufnehmen.re allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuzufügen.