Wir erlauben kein Suchmaschinenmarketing mit AdWords, bei dem mit unserem Markennamen geworben wird. Bitte verwenden Sie mediherz nicht als Keyword.
Des Weiteren arbeiten wir nur mit ausgewählten Cashbacksystemen zusammen.
Bestellungen, die ausschließlich rezeptpflichtige Produkte enthalten können aus rechtlichen Gründen nicht verprovisioniert werden. Das Bewerben von rezeptpflichtigen Medikamenten stellt einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz dar.
Keine Bewerbung auf:
- Gutscheinportalen
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- Domainhandel/Domainparking
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Generell gilt aber: haben Sie ein gutes Konzept, mit dem wir zusammen erfolgreich sein können, sprechen Sie uns gerne an!