Welche Publisher-Segmente dürfen an Ihrem Programm teilnehmen? |
Cashback |  |  | Zulässig – Standard-Provisionsgruppe „Cashback“ (8 %). Die Website muss die Cashback-Bedingungen klar ausweisen und darf keine Gesundheitsclaims umformulieren. |
Content |  |  | Hauptkanal; erhält erhöhte Provision (15 %). Nur EFSA-konforme Formulierungen verwenden und auf den Disclaimer verlinken. |
Discount Codes (Rabatte & Coupons) |  |  | Nur Codes, die über Awin oder direkt von Shapely bereitgestellt werden. Keine eigenen „test10“-Codes veröffentlichen. |
E-Mail |  |  | Versand nur mit nachweisbarem GDPR-Opt-in. „Shapely Affiliate“ muss in der Fußzeile erscheinen. Keine Verwendung des Markennamens in der Absender-Domain. |
Loyalty |  |  | Gleiche Bedingungen wie Cashback; keine Incentives anzeigen, wenn das Produkt ausverkauft ist. |
Search |  |  | Nur Non-Brand-Keywords; Bidding auf Marke oder Tippfehler ist verboten. Markenname muss als Negative eingebucht sein (siehe SEA-Richtlinie). |
Behavioural Retargeting |  |  | |
Media Brokers |  |  | |
Gibt es weitere Einschränkungen, die Publisher berücksichtigen müssen? Beispiel: Bewerben von nicht jugendfreien Inhalten oder Produkten mit Alterseinschränkungen. |  |  | Promotion ist nicht gestattet auf Websites oder Kanälen mit explizit erotischen, gewalttätigen, diskriminierenden, politisch extremen oder auf Minderjährige ( 18 Jahre) ausgerichteten Inhalten. |