Mera Tiernahrung DE

Mera Tiernahrung DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmbedingungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des AWIN Affiliate-Netzwerkes (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher) gelten ergänzend folgende Programmbedingungen für das Partnerprogramm der Mera Tiernahrung GmbH (im Folgenden „mera“):

Allgemeine Programmbedingungen:

• mera verbietet Search Aktivitäten, also auch keine Buchung der Keywords „Mera“, shop.mera-petfood.com/shop/“, auch nicht in ähnlicher Schreibweise (unter anderem auch falsche Schreibweisen), keine Shopping Anzeigen

• keine Buchung einer Anzeigen-URL, die „Mera“ beinhaltet und keine Verwendung des Markennamens „Mera“ innerhalb der Anzeigen.

• Retargeting Aktivitäten eines Publishers sind nur zulässig, soweit Mera diesen im Vorfeld ausdrücklich in Textform zugestimmt hat

• Der Publisher verpflichtet sich, keine Werbung auf Websites zu platzieren, die

  1. tierschutzrechtlich nicht einwandfreien Content enthalten
  2. gewaltverherrlichende, sexistische, rassistische, pornographische, national-sozialistische, jugendgefährdende, obszöne oder herabwürdigende Inhalte aufweisen
  3. diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter enthalten
  4. gegen deutsches Recht verstoßen

• nur echte User-Klicks sind erlaubt, keine „Forced-Klicks“

• Partner dürfen nur die von „mera“ über AWIN bereitgestellten Werbemittel verwenden und dürfen diese nicht eigenmächtig abändern

• Partner müssen die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einhalten und die Herkunft des Traffics transparent machen

Cookies:

• Last Cookie Prinzip: mera attribuiert Sales an den letzten gesetzten Cookies in einer Session

• Cookie Laufzeit: 30 Tage

Provision

Der Publisher erhält eine Provision von Mera, welche über die auf der Seite des Publishers eingebundenen Werbemittel im Mera-Online-Shop generiert wurden, nachdem diese storno-, retouren-, versand- und servicekostenbereinigt sind und die Ware vollständig bezahlt wurde. Eine Extravergütung kann abhängig der erbrachten Performance individuell vereinbart werden.