TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS KAPTEN & SON PARTNERPROGRAMM
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Kapten & Son GmbH, nachfolgend Kapten & Son genannt.
Das Kapten & Son-Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen Werbemitteln, z.B. Banner auf einem Online-Werbeträger eines Internet Partners. Die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen für das Kapten & Son Partnerprogramm gelten zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.
1. Einschränkungen , Verpflichtungen und Haftung des Affiliate-Partners
(1) Partner des Affiliate-Programms von Kapten & Son müssen voll geschäftsfähig sein.
(2) Erst mit der Bestätigung der Bewerbung des Interessenten durch Kapten & Son wird die Teilnahme am Partnerprogramm wirksam. Kapten & Son behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Der Partner stellt Kapten & Son von allen Ansprüchen frei, die gegen Kapten & Son von Dritten wegen Verletzung jedweder Bestimmungen, u.a. des Webangebots des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Rechten Dritter oder des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden können. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der Rechtsverteidigung von Kapten & Son.
(4) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für Awin oder Kapten & Son abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
(5) Der Partner verpflichtet sich auf Anfrage, die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit Kapten & Son gegenüber offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der Kapten & Son Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
(6) Die Partner-Websites dürfen nicht Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden:
• Account-Namen, die den Begriff Kapten & Son in irgendeiner Form enthalten, in Online-Diensten (z.B. Twitter, Google), die zu Werbezwecken genutzt werden können.
• Websites, die eine Seite oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Kapten & Son besteht;
• Bannerlisten oder Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang;
• Eine Weiterleitung zu Kapten & Son-Landingpages ist nur dann erlaubt, wenn eine für den Benutzer sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zu Kapten & Son-Landingpages sind nicht erlaubt;
• Seiten, die Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren sind untersagt, ebenso Paid-Link Sammlungen.
• Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern und PopUps: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Kapten & Son-Werbemittel eingesetzt wird, das Kapten & Son-Werbemittel für den User sichtbar ist, und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.
• Websites, die "under construction" sind;
• Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 ff StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sind untersagt;
• Ebenso Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen; vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind;
• Websites mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten bzw. nicht erreichbar sind ebenfalls ausgeschlossen wie; Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf diesbezügliche Seiten weiterverlinken;
• PostView-Tracking ist ohne vorherige Einwilligung von Kapten & Son nicht gestattet.
(7) Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt deren Provisionsanspruch.
Ebenfalls behält sich Kapten & Son den sofortigen Ausschluss aus dem Kapten & Son Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Kapten & Son und im Einzelfall auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
2. Berechnung der Werbeeinnahmen
Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich die Netto-Einnahmen von Kapten & Son auf Grund von Verkäufen von Kapten & Son–Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website unsere Website angewählt haben (last cookie wins). Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. Kapten & Son behält sich vor, Bestellungen die über den Einsatz von Gutscheincodes, die nicht für die Publisher vorgesehen waren, zustande kommen, zu stornieren und somit nicht zu vergüten. Es wird nur eine Bestellung pro Session vergütet. Eigenbestellungen werden nicht vergütet und sind somit von der Bestellung ausgeschlossen. Änderungen zu den derzeit geltenden Provisionsvereinbarungen werden dem Partner über die Netzwerke jeweils rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Der Partner ist verpflichtet die ihm von den Netzwerken erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb eines Monat schriftlich geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es di denn, die Einwendung konnte innerhalb der Monatsfrist nicht geltend gemacht werden. Ansprüche auf Auszahlung von Provisionen verjähren beiderseits ein Jahr nach Fälligkeit.
3. Werbemittel-Bedingungen
Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk den Zugriff auf die Werbemittel von Kapten & Son. Dieser Zugriff und die Verwendung der Werbemittel sind nur für die Dauer der Affiliate-Partnerschaft gültig. Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms eingesetzten Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig. Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von Kapten & Son darauf hingewiesen wird. Eine Veränderung oder Erweiterung der Werbemittel durch den Partner ist ohne vorherige Einwilligung von Kapten & Son nicht gestattet.Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Der Partnerprogrammbetreiber behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Verkaufspreise) an die Partner-Websites weiterzuleiten. Jede über das Affiliate-Partnerprogramm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Kapten & Son. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.Unbeschadet bestehender Unterlassungs- und sonstiger Ansprüche steht Kapten & Son für jeden Verstoß dieser Art eine Vertragsstrafe in einer Höhe zu, die im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
4. Suchmaschinen & Add-ons
Kapten & Son darf nicht über PPC Werbung, Add-ons oder vergleichbar dynamische Tools beworben werden wie zB. Google, Criteo, Native Ads, Facebook Ads etc. Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt Kapten & Son von jeglicher Haftung frei. Bei Verstoß behält sich Kapten & Son das Recht vor, das Partnerprogramm ohne weitere Verwarnung zu beenden.
5. Gutscheine
Kapten & Son-Printgutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften sowie Kapten & Son Online Gutscheine aus anderen Online-Maßnahmen, oder exclusive Gutscheine die für einzelne Affiliates erstellt wurden, sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt werden ohne schriftliche Genehmigung. Umsätze die in Verbindung mit diesen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch Kapten & Son automatisch storniert und nicht vergütet.
6. Anforderung an die Bewerbung durch E-Mail Werbung
Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt Folgendes: Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender sei Kapten & Son. Die Bewerbung der Kampagne per E-Mail an E-Mail-Adressen Dritter ohne vorliegendes Einverständnis des Empfängers (Spam) ist unzulässig und zu unterlassen.
8. Auktionsplatformen
Die Bewerbung von Kapten & Son-Angeboten auf Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood usw.) ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen wird die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung gekündigt und dem Affiliate-Partner entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche von geschädigten Dritten und stellt Kapten & Son von der Haftung frei.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Kapten & Son-Werbemittel und Links von der Partner-Seite unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.
10. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind verpflichtet, über den Inhalt der Vereinbarung und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Vereinbarung hinaus für eine Dauer von weiteren 2 Jahren.
11. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.
Bei Rückfragen zum Kapten & Son Partnerprogramm stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kapten & Son Affiliate-Team