Allgemeine Geschäftsbedingungen des hagebau.de-Partnerprogramms
Letzte Änderung: 01.11.2017
Als Partner sind Sie mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig, wollen an dem Partnerprogramm von hagebau.de teilnehmen und für erfolgreich auf Ihrer Website präsentierte Werbung von hagebau.de Werbeeinnahmen erzielen. Die folgende Vereinbarung enthält Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von hagebau.de (im Weiteren auch Betreiber genannt) und die Einrichtung von Links von einer Partner-Website zur Website von hagebau.de.
1. Aufbau und Pflege der Partner-Website
(1) Der Partner richtet seine Website nicht in einer Weise ein, die Verwechslungsgefahr mit der Website von hagebau.de hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass die Partner-Website die hagebau.de-Website oder ein Teil dieser Website ist. Der Partner darf ausschließlich Materialien (Graphik- und Textlinks) von dem Betreiber verwenden, die für das Affiliate-Programm freigegeben wurden. Die Graphik- und Textlinks dürfen dabei nur auf der Website integriert werden, deren Adresse (URL) im Rahmen der Anmeldung zum Partnerprogramm vom Partner angegeben wurde. Das Erzeugen von Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken durch einen Nutzer vorausgeht. Die Verwendung anderer Materialien ist nur in Abstimmung mit dem Betreiber zulässig (Kontakt: hagebau@projecter.de).
(2) Der Partner ist verpflichtet, stets aktuelle Daten zu veröffentlichen. Hierfür steht täglich ein aktuelles Datenfile in den Netzwerken bereit, das eine regelmäßig aktualisierte Einbindung gewährleistet. Sofern nicht automatisch aktualisierte Werbemittel verwendet werden und Inhalte manuell vom Partner erzeugt werden, ist der Partner verpflichtet die Produktdaten alle 2 Werktage auf Grundlage des Datenfiles zu aktualisieren, da z.B. Produktpreise variieren können und/oder Einzelprodukte in der beworbenen Form nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Es dürfen ausschließlich Produkte mit identischer Auslobung beworben werden, die auch im bereitgestellten Produktdatenfile vorhanden sind.
Sollte der Partner dieser Datenaktualisierungspflicht nicht nachkommen, behält sich der Betreiber des Affiliate-Programmes vor, den dadurch verursachten Schaden geltend zu machen. Für die ordnungsgemäße Aktualisierung der Daten ist der Partner beweispflichtig.
2. Ihre Leistungen
(1) Der Partner ist vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege der Partner-Website und für alle Materialien, die auf der Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb der Seite und die erforderlichen technischen Systeme. Des Weiteren garantiert der Partner, dass die Partner-Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen (sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren), diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen und Waffen und einem nicht adäquaten Sprachgebrauch(sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.
(2) Der Partner ist verpflichtet, den Betreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter und Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der vom Partner zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb oder der Pflege sowie dem Inhalt der Partner-Seite stehen, freizustellen, sofern es nicht um Ansprüche auf Grund der vom Betreiber bereitgestellten Werbemittel oder Produktdaten geht und der Partner der Aktualisierungspflicht gemäß dieser Teilnahmebedingungen nachgekommen ist. Der Partner ist außerdem verpflichtet, den Betreiber bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen. Der Partner unterlässt sämtliche Handlungen, die die Funktionsfähigkeit der Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail Bomben, etc.) und haftet für alle Schäden, die dem Betreiber durch solche durch den Partner verschuldete Handlungen entstehen.
(3) Der Partner betreibt seine Website selbständig und ist für die Inhalte im Sinne des § 8 TDG selbst verantwortlich. Jeder Verstoß eines für das hagebau.de-Partnerprogramm angemeldeten Partners gegen die aufgeführten Programmregeln kann zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom Partnerprogramm des Betreibers sowie der Stornierung aller offenen Sales führen. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten.
3. Berechnung der Werbeeinnahmen
(1) Der Partner erhält für Verkäufe von hagebau-Produkten an Endkunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen Affiliate-Link (Last Cookie Wins) die Website hagebau.de aufrufen, anteilig Werbeeinnahmen nach dem aktuellen Provisionsmodell. Hierbei werden ausschließlich gelieferte, vollständig bezahlte und nicht retournierte Bestellungen, abzüglich Umsatzsteuer und etwaiger Gutschriften, berücksichtigt.
(2) Bei durch den Kunden veranlassten Voll- und Teilretouren innerhalb von acht Wochen nach dem Kaufabschluss (Sale), ist der Betreiber berechtigt, die ausgezahlte Provision anteilig oder vollständig zurückzufordern. Bei Streitigkeiten zwischen Betreiber und Partner über den Anspruch auf Provision ( z.B. aufgrund außergewöhnlich hoher Stornoquote oder anderen Unregelmäßigkeiten), kann der Zeitraum der Rückforderung der Provision bis zur Klärung, höchsten jedoch bis zu 16 Wochen, verlängert werden.
(3) Sollten Transaktionen nicht durch das Affiliate-Netzwerk (AWIN) erfasst worden sein, können diese mittels des durch AWIN zur Verfügung gestellten Nachbuchungs-Tools zur Prüfung eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung einer Nachbuchung endet acht Wochen nach dem Tag der Transaktion (Sale). Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf eine Vergütung.
4. Nutzungsrechte
(1) Der Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die hagebau.de-Website über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links hat der Partner zudem das Recht, das hagebau.de-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die Website hagebau.de zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen der Partner-Website und der Website des Betreibers, die den Nutzern den Erwerb von hagebau.de-Produkten ermöglichen. Der Partner darf die lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
(2) Die Rechte nach Ziffer 4 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigungdieser Vereinbarung.
5. Einschränkungen
(1) Der Partner wird die Begriffe "hagebau, hagebaumarkt und hagebau gutschein(e)" nicht - auch nicht in Verbindung mit anderen Worten - bei Internet-Suchmaschinen (z.B. Google, Yahoo, usw.) buchen, und zwar weder als Ergebnis-Link oder vergleichbaren Links, noch als Sonderbuchung außerhalb der bei den Internet-Suchmaschinen angezeigten Ergebnis-Links (z.B. AdWords Select- oder Premium-Platzierungen bei Google).
(2) Ferner werden Klickzwang, Paidmail (z. B. Incentivierte Clicks und Gratis-Angebote), passive Werbemittelkontakte (z. B. PopUps, PopUnder, Layer), Ad-Ware und sonstige Systeme, welche in diese Richtung agieren, nicht zugelassen. Die folgenden Werbetätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Betreiber des Programmes: File Sharing, Offline-Vertriebstätigkeiten und Third Party Netzwerke (z. B. Affiliate- und Layer-Netzwerke, Trafficbroker). Der Partner hat bei seiner Bewerbung zum Partnerprogramm auf diese Tätigkeiten hinzuweisen und diese im Vorfeld mit dem Betreiber abzustimmen.
(3) Es dürfen nur Gutscheine beworben werden, die ausdrücklich zur Bewerbung im Online-Kanal Affiliate Marketing freigegeben sind (Affiliate-Gutschein). Diese werden über die üblichen Kommunikationsmedien des Netzwerks mitgeteilt (Newsletter, Gutschein-Feed, etc.). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an hagebau@projecter.de. Nicht freigegeben sind generell Gutscheincodes aus Newsletter-Aktionen und Offline-Maßnahmen (Fremdgutscheine). Im Falle aktiver Bewerbung von „Fremdgutscheinen“ werden so entstandene Provisionen storniert.
6. Vertragsänderungen
Der Betreiber behält sich vor, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung zu jeder Zeit zu ändern. Der Partner wird hierzu per E-Mail über die Änderung informiert. Anpassungen können insbesondere im Hinblick auf die Vergütung und Zahlungsprozedur erfolgen. Wenn eine Modifikation für den Partner nicht akzeptabel ist, bleibt ihm die Möglichkeit, die Vereinbarung zu kündigen. Die weitere Teilnahme am Partner-Netzwerk, nach Beginn der Geltungsdauer der Änderungen, gilt als Annahme der Änderungen durch den Partner. Auf diese Rechtsfolge wird der Betreiber bei Mitteilung der Änderung hinweisen.
7. Vertraulichkeit
(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen vom Partner weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.
(2) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist jede Partei berechtigt, im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung solche Informationen weiter zu geben.
8. Gewährleistung und Haftung
(1) Der Betreiber betreibt die Website hagebau.de im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Der Betreiber gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Partner-Netzwerk, hagebau.de-Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Betreiber-Website.
(2) Der Betreiber haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet der Betreiber- gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn der Schaden durch den Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
(3) Der Betreiber haftet im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der die durchschnittlichen, monatlichen Werbeeinnahmen des Partners aus dieser Vereinbarung nicht überschreitet.
9. Verschiedenes
(1) Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Der Betreiber behält sich das Recht vor, auch am Gerichtsstand des Partners zu klagen. Diese Vereinbarung ist ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers nicht übertragbar; der Betreiber ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag auf Unternehmen an denen der Betreiber oder einer seiner Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist zu übertragen bzw. ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.
(3) Sofern nach dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform erforderlich ist, kann sie nur durch die elektronische Form im Sinne von § 126a BGB ersetzt werden.