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Bedingungen für Aufträge zu Werbemaßnahmen

1. Rechtskonformität und Ruf des Auftraggebers

1.1 Der Auftragnehmer wird bei der Ausführung der Werbemaßnahmen alle anwendbaren Rechtsnormen, insbesondere das Datenschutzrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb einhalten.

1.2 Der Auftragnehmer wird die Kampagne so ausführen, dass der Ruf des Auftraggebers keinen Schaden leidet. Platzierungen der Werbemaßnahmen in einem politisch radikalen, rassistischen, sexistischen, pornografischen oder sonstigen Umfeld, das dem Ansehen des Auftraggebers schaden könnte, sind dem Auftragnehmer untersagt.  

1.3 Bei dem Ausbruch eines sog. „Shitstorms“ bezüglich der Werbemaßnahmen oder bezüglich des Werbeumfelds, in dem diese platziert werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren.

2. Kontaktaufnahme zu den Kunden

2.1 Es werden nur solche Personen kontaktiert, die wirksam in die werbliche Kontaktaufnahme eingewilligt haben. Hierzu ist in der Regel das so genannte „Double Opt-in“ des Kunden erforderlich. Der Auftragnehmer sichert zu, die rechtlichen Voraussetzungen für die Kontaktaufnahme mit den Kunden zu klären und diese zu befolgen. Insbesondere dürfen nur solche Personen kontaktiert werden, die in die konkrete Art der Kontaktaufnahme eingewilligt haben und deren Einwilligung nicht veraltet ist.

2.2 Der Auftragnehmer muss den Wortlaut, den Zeitpunkt und die Begleitumstände der Einwilligung des Kunden in die Kontaktaufnahme lückenlos belegen können, z. B. durch Protokolle, E-Mails, Screenshots.

2.3 Der Auftragnehmer wird vor der Kontaktaufnahme die Liste der Kunden, die er zu kontaktieren beabsichtigt, mit den aktuellen „Robinson“-Listen des Deutschen Dialogmarketing Verbandes sowie des Interessenverbands Deutsches Internet sowie den aktuellen internen, so genannten „Nixie“-Listen des Auftraggebers abgleichen.

3. Insbesondere: Kontaktaufnahme per E-Mail

3.1 Der Auftragnehmer tritt stets in für den Kunden eindeutiger Weise als Versender der E-Mail auf.

3.2 Betreffzeile und Überschrift geben den Inhalt der E-Mail klar wieder und sind nicht irreführend. Insbesondere muss der gewerbliche Charakter der E-Mail deutlich sein.

3.3 Die Absenderadresse ist die des Auftragnehmers oder gegebenenfalls die eines vom Auftraggeber beauftragten Versenders. Der Realname des Auftragnehmers/Versenders und die Absenderadresse enthalten keine Produktnamen (z. B. WELT AM SONNTAG, DIE WELT etc.) oder Unternehmenskennzeichen der Axel Springer SE oder ihrer Tochtergesellschaften.

3.4 Der Absender wird auch in der Überschrift erwähnt (z. B. „XXX empfiehlt:…“).

3.5 E-Mails weisen eine funktionierende Reply-Adresse für Kundenanfragen auf.

3.6 Das Impressum enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Auftragnehmer. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer einen externen Versender einsetzt.

3.7 Die E-Mails enthalten einen Text und einen Link, über die sich der Kunde problemlos vom künftigen Erhalt der Werbemittel abmelden kann. Insbesondere darf kein Double-Opt-Out oder Login zur Abmeldung erforderlich sein.            

4. Betriebliche Maßnahmen zum Datenschutz, Auskunft

4.1 Der Auftragnehmer trifft in seinem Betrieb alle Maßnahmen, die zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

4.1.1 Unbefugten wird der Zutritt zu und die Nutzung von Computern oder sonstigen Datenverarbeitungsanlagen verwehrt.

4.1.2 Mitarbeitern mit Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen wird der Zugriff auf Kundendaten nur im Rahmen ihrer vertraglich zugeteilten Befugnisse gewährt.

4.1.3 Es kann nachträglich festgestellt werden, ob und wer Kundendaten eingegeben, verändert oder entfernt hat.

4.1.4 Kundendaten sind gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt.

4.1.5 Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Kundendaten werden getrennt voneinander verarbeitet.

4.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Kundendaten beauftragten Mitarbeiter gem. § 5 BDSG (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingewiesen worden sind.

4.3 Der Auftragnehmer wird die aus dem Auftrag gewonnenen Daten nach Abschluss des Auftrages löschen.

4.4 Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Auskünfte, die der Auftraggeber benötigt, um seine datenschutzrechtlichen Kontrollpflichten zu erfüllen.

4.5 Der Auftraggeber kann während der üblichen Geschäftszeiten zu Kontrollzwecken in den Betriebsstätten des Auftragnehmers prüfen, ob der Auftragnehmer in seiner betrieblichen Organisation die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten ausreichend sicherstellt.

5. Freigabe von Werbemitteln

5.1 Jegliche Werbemittel dürfen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber eingesetzt werden. Nachträgliche Änderungen müssen ebenfalls durch den Auftraggeber freigegeben werden.

5.2 Für die Freigabe von E-Mails und sonstigen Werbemitteln in Textform sendet der Auftragnehmer das Werbemittel an einen vom Auftraggeber benannten Testverteiler.

5.3 Die Prüfung der Werbemittel durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von einer eigenen rechtlichen Überprüfung des Werbemittels.

6. Kundenanfragen, Beschwerden

6.1 Anfragen der Kunden werden innerhalb von 24 Stunden nach deren Eingang beantwortet. Fragen zum Angebot des Auftraggebers leitet der Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter.

6.2 Geht beim Auftragnehmer oder einem Subunternehmer eine Kundenbeschwerde ein, nach der die Kontaktaufnahme mit ihm rechtlich unzulässig war („Kontakt-Beschwerde“), informiert er den Auftraggeber über die Kontakt-Beschwerde unverzüglich. Geht beim Auftraggeber eine Kontakt-Beschwerde ein, leitet er sie unverzüglich an den Auftragnehmer weiter.

6.3 Der Auftragnehmer wird dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Kontakt-Beschwerde antworten. Der Auftragnehmer wird etwaige Stellungnahmen des Auftraggebers zur Kontakt-Beschwerde bei der Antwort berücksichtigen.

6.4 Nachweise in Bezug auf die wirksame Einwilligung des Kunden in die Kontaktaufnahme dürfen nicht an den Auftraggeber weitergeleitet werden, soweit der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich verlangt.

7. Sub-Unternehmer

7.1 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, den Auftrag mit eigenen Mitarbeitern auszuführen.

7.2 Beabsichtigt der Auftragnehmer, zur Ausführung des Auftrages oder von Teilen des Auftrages Sub-Unternehmer (wie z. B. externe Versender) einzusetzen, teilt er dies dem Auftraggeber vor der Beauftragung des Sub-Unternehmers mit. Der Auftraggeber kann der Beauftragung des Sub-Unternehmers widersprechen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass dieser unzuverlässig ist.

7.3 Sub-Unternehmer, die nicht in Deutschland ansässig sind, müssen in Abweichung von Ziff. 7.2 S. 3 ausdrücklich vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail genehmigt werden. Der Auftragnehmer darf keine Sub-Unternehmer einsetzen, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind. Der Sub-Unternehmer darf seinerseits keine Sub-Unternehmer beauftragen.

7.4 Der Auftragnehmer wird dem Sub-Unternehmer in einem schriftlichen Vertrag die Pflichten auferlegen, wie es zur Erfüllung der Pflichten des Auftragnehmers aus diesem Vertrag erforderlich ist. Dabei werden auch die gesetzlichen Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitung beachtet (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz). Dem Auftraggeber werden in dem Vertrag mit dem Sub-Unternehmer Auskunfts- und Kontrollrechte gem. Ziff. 4.4., 4.5 eingeräumt.

7.5 Lässt der Auftragnehmer den Auftrag durch einen Sub-Unternehmer unter Verstoß gegen Ziff. 7.2 – 7.4 ausführen, verliert er den Anspruch auf die Vergütung.

8. Übermittlung von Daten aus der Werbemaßnahme

8.1 Der Auftragnehmer wird die aus dem Projekt gewonnenen Datensätze dem Auftraggeber übermitteln. Übermittelt werden nur solche Daten, in deren Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung im durch den Zweck der Werbemaßnahme gebotenen Umfang der Kunde wirksam eingewilligt hat.

8.2 Als vollständig werden auch Datensätze anerkannt, die Telefonnummern oder E-Mail-Adresse, aber nicht beide Daten beinhalten.

8.3 Für die Übermittlung der Datensätze an einen Datenerfasser gilt ergänzend das Dokument  „Datenübergabe zwischen Drittwerber-Agenturen und dem Datenerfasser im Auftrag der Axel Springer SE“ (Anlage 3). Bei Widersprüchen zwischen dem Vertragstext oder diesen Bedingungen einerseits und der Anlage 3 andererseits gehen zunächst der Vertragstext, dann diese Bedingungen vor.

9. Vertragsstrafe

Verstößt der Auftragnehmer bei der Ausführung des Projekts schuldhaft gegen Datenschutzrecht oder Lauterkeitsrecht, zum Beispiel indem Kunden kontaktiert werden, ohne dass sie wirksam darin eingewilligt haben, schuldet der Auftragnehmer in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- EUR. Die Geltendmachung eines Schadens, der die Vertragsstrafe übersteigt, ist nicht ausgeschlossen.

10. Freistellung

Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit der Werbemaßnahme gegen den Auftraggeber geltend machen.

11. Beendigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit durch einfache Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zum Ende des auf die Erklärung folgenden Tages beendigen. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf Vergütung für die bis zum Auftragsende erbrachten Leistungen.

 

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