Oviva DE

Oviva DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm „Oviva DE"

Einschränkungen

  • Natürliche Personen müssen als Teilnehmer des Partnerprogramms mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
  • Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
  • Zudem behalten wir uns als Advertiser vor, die Kooperation sofort zu beenden, falls von uns bereitgestellte Werbemittel auf dieser Art von Websites eingebunden werden. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
  • Es werden ausschließlich Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf ihren Werbeflächen ein valides Impressum angeben.
  • Des Weiteren sind Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
  • Der Partner verpflichtet sich, auf Anforderung von Oviva unverzüglich die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit im Rahmen des Programms offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Leads zustande gekommen sind und auf welche Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der Oviva Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.
     

Werbemittel / Verlinkung

  • Die vom Partnerprogramm bereitgestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos, nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
  • Der Publisher ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Website zu entfernen, wer er vom Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf.
  • Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertisers nicht zulässig.
  • Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Advertiser Programm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt, dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
  • Eine Weiterleitung zur Website des Advertisers ist nur dann gestattet, wenn eine für den End User sichtbare, angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist. (keine Direkt- oder Nonstop-Weiterleitung)
  • In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
  • Der Einsatz von PopUps und Layern, die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden, ist nicht gestattet.
  • BrandBidding ist ausgeschlossen.