Die direkte Bewerbung des Begriffs „Autopfand-Profi“ sowie von Markenbestandteilen über bezahlte Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads, Bing Ads) ist nicht gestattet.
Brand-Bidding, Typosquatting und das Verwenden markenähnlicher Domains oder Anzeigen-Texte ist untersagt.