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Zusätzliche Teilnahmebedingungen

zu dem Telekom Affiliate-Programm der Telekom Deutschland GmbH

 

Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher“), die Bestandteil des Vertrages zwischen der AWIN AG, Eichhornstr. 3, 10785 Berlin (i.F.: „Affiliate-Netzwerk") und dem Publisher sind, gelten im Verhältnis Affiliate-Netzwerk und dem Publisher nachfolgende zusätzliche Teilnahmebedingungen für das Telekom Affiliate-Programm (Telekom Affiliate DE, ID 11430) der Telekom Deutschland GmbH (i.F. „Telekom“): 

1. Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Publisher

1.1. Der Publisher muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben. 

1.2. Der Publisher darf nicht Mitarbeiter der Deutschen Telekom AG oder eines Tochterunternehmens sein.

2. Pflichten des Publishers

Zusätzlich bzw. klarstellend zu den Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten folgende Pflichten des Publishers:

2.1. Gleich welcher Werbeflächen und Werbetätigkeiten sich der Publisher bedient, ist zu gewährleisten, dass  diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, keine Darstellung von Gewalt, sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter im Umfeld der Werbung erfolgt oder Verlinkungen zu anderen Webseiten mit solchen Inhalten herstellt.

2.2. Dem Publisher sind folgende direkte oder indirekte Vermarktungsformen bzw. Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:

- Werbung oder Beratung per Telefon/Telefax/SMS, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht

- Werbung oder Beratung per E-Mail ohne das die rechtsgültige Einwilligung des Empfängers vorliegt

- Haustürgeschäfte im Sinne des § 312b BGB

- Werbung/Vermarktung über Bonus-, Cashback-, Rückvergütungs-, Virtual Currency-, Incentivierungssysteme oder Provisionssharingmodelle

- Werbung/Vermarktung über eBay oder anderen Verkaufs- und Auktionsplattformen 

- Werbung/Vermarktung über Sub-Publisher/Subpartner/eigenes Partnerprogramm

- Werbung mittels Postview-Tracking, sowie jedwedes Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick eines Nutzers auf ein Werbemittel der Telekom

- Werbung/Vermarktung auf Streaming- oder Download-Portalen, welche gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. auf Webseiten, die dorthin verlinken

- Werbung über Paid4/Click-Forced Seiten oder sonstige Klick-Zwang Systeme

- Werbung über Adware und Adware-Netzwerke, Browser-Plugins, Toolbars oder andere Software, welche User, die sich bereits auf einer Webseite der Telekom befinden, zu einer anderen Webseite wegleitet oder Nutzer ohne ihr Zutun auf eine Webseite der Telekom führt

- Buchung von Aufträgen von Dritten oder die Nutzung der Werbemittel bzw. des Telekom Online-Shop zur Auftragserfassung, ohne dass die Nutzer im Wege von regulären und zulässigen Online-Marketingmaßnahmen der jeweiligen Publisher Webseite zugeführt wurden

- Einsatz von Browser/Device/Canvas Fingerprint-Tracking Verfahren bzw. jedwede Tracking-Technologie, bei welchen der Nutzer, anders als bei herkömmlichen Cookies, nicht beeinflussen kann, dass seine Aktivitäten nachverfolgt werden

2.3. Sofern der Publisher Werbung auf Webseiten einbindet, gilt ergänzend Folgendes:

- Die Reservierung und/oder Nutzung von Domains unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, ist untersagt

- Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen

- Die Webseite ist aktuell, enthält relevanten Inhalt und ist frei von Viren, Adware, Spyware, Trojanischen Pferden oder anderen ähnlichen Skripten/Programmen, die geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, abzufangen, zu verändern oder zu löschen

- Die Webseite wirbt nicht mit „Bestellung trotz negativer Bonität“ bzw. „ohne Bonitätsprüfung“ oder ähnlichem

- Die Webseite oder einzelne Seiten dieser dürfen nicht so gestaltet sein, dass eine Verwechslungsgefahr mit den Webseiten der Telekom besteht

- Der Publisher verwendet ausschließlich die bereitgestellten Werbemittel. Eigenes hosten bzw. speichern der Werbemittel, die Gestaltung eigener Telekom Werbung/Werbemittel, die Veränderung der bereitgestellten Werbemittel oder der HTML-/Skript-/Tracking Codes, sowie die Erstellung eigener „Deeplinks“ sind nicht gestattet

- Die Werbemittel der Telekom dürfen nur auf zugelassenen Webseiten/Werbeflächen des Publishers erfolgen. Der Publisher muss die Telekom über alle Platzierungen in geeigneter Weise informieren. 

- Ein Link, welcher zu einer Webseite der Telekom führt, muss für den Nutzer als solcher klar erkennbar sein. Die Einbindung der Werbemittel und/oder Links darf für den Nutzer nicht irreführend sein.

- Das Öffnen der Webseite der Telekom in iFrame, Pop-up, Pop-under oder Layer ist unzulässig

2.4. Sofern der Publisher Search Engine Advertising/Keyword-Advertising für seine eigene Webseite einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:

- Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten

- Die Anzeigentexte dürfen keine Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen der Deutschen Telekom AG enthalten

- Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der Deutschen Telekom AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten

- Direkte Verlinkungen auf den Telekom Online Shop oder einer Landingpage der Telekom sind nicht gestattet

2.5. Sofern der Publisher E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:

- Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die Telekom Deutschland oder die Deutsche Telekom AG

- Jede E-Mail Werbung ist vor Versand von der Telekom Deutschland schriftlich freizugeben

2.6. Sofern der Publisher die Produktdatenliste einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:

- Der Publisher muss sicherstellen, dass auf seiner Seite neben den Preisangaben, auch die jeweiligen Rechtstexte mit ausgegeben/dargestellt und immer die aktuelle Produktdatenliste genutzt wird. Eine Verwendung der Produktdaten ohne Rechtstexte ist nicht zulässig. 

- Eine Google Shopping Listung ist nicht gestattet

2.7. Der Publisher ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die Telekom Deutschland / Deutsche Telekom AG abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein. 

2.8. Es ist dem Publisher untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

3. Ausschluss & Vertragsstrafe

3.1. Jederzeit kann ein Publisher, ohne Angaben von Gründen, aus dem Affiliate-Programm ausgeschlossen / gekündigt werden.

3.2. Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes des Publishers gegen eine der Bestimmungen der Ziffer 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verpflichtet er sich, einen Betrag in Höhe eines Monatsumsatz des Publishers, errechnet nach dem Durchschnitt der Umsätze des Publishers bei dem Affiliate-Netzwerk der letzten drei Monate, mindestens jedoch 2.500,- EUR, höchstens jedoch 10.000,- EUR an das Affiliate-Netzwerk zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben ausdrücklich unberührt. 

4. Freistellungsanspruch

Der Publisher verpflichtet sich, das Affiliate-Netzwerk von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Deutschen Telekom AG) freizustellen, die deswegen geltend gemacht werden, weil der Publisher die Pflichten nach Ziffer 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Publisher das Affiliate-Netzwerk die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen. 

5. Vergütung

5.1. Durch die Werbetätigkeit des Publishers muss ein endgültig wirksamer Vertrag zwischen Telekom und einem Dritten (Kunden) über einen Dienst und/ oder ein Produkt zustande gekommen sein. Der Kunde darf nicht von einem ihm zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. Dieser Dienst und /oder dieses Produkt müssen in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Provisionsvereinbarung genannt sein, die zwischen Telekom und dem Affiliate-Netzwerk vereinbart ist.

5.2. Der Vergütungsanspruch des Publishers entsteht nicht, wenn der Kunde vor Bestellung eine Onsite-Promotion nutzt oder ein rabattiertes und/oder personalisiertes Angebot bestellt.

5.3. Der Publisher verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach Ziffer 2 und/oder Nichterfüllung der Ziffer 5.1 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind. Bereits ausgezahlte Provisionen hat der Publisher unverzüglich an das Affiliate-Netzwerk bzw. an die Telekom zu erstatten. Auch eine Verrechnung mit noch nicht ausgezahlten Provisionen ist möglich.

6. Information zu Tracking & Attribution

6.1. Die Telekom Deutschland setzt zur Sicherstellung des Trackings Cookies ein. Der User darf für eine erfolgreiche Zuordnung eines Sales nicht generell Cookies blocken oder bereits gesetzte Cookies löschen. 

6.2. Klick Cookies der Telekom haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und gelten nur für den jeweiligen Online Shop der Telekom unter www.telekom.de.

6.3. Hat der User auf mehrere Werbemittel geklickt, erfolgt die Zuordnung eines Sales aufgrund des letzten Klicks für eine mögliche Provisionierung. Dies bedeutet, die Attribution eines Sales erfolgt nach der „last cookie wins“-Regel.

6.4. In diese Salesattribution werden alle Onlinevermarktungsformen (SEA, Display, E-Mail, Onsite-Kampagnen etc.), Vertriebspartner der Telekom Deutschland, sowie die angeschlossenen Affiliate-Netzwerke gleichberechtigt einbezogen, nicht jedoch Traffic der direkt auf die Webseite der Telekom führt, aus dem natürlichen Index von Internet-Suchmaschinen stammt oder der keine Kampagnen/Vertriebspartner-Informationen übergibt.

7. Änderungen der zusätzlichen Teilnahmebedingungen

Telekom Deutschland ist berechtigt, diese zusätzlichen Teilnahmebedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Telekom Deutschland für die Publisher zumutbar ist. Die Änderungen werden den Publishern schriftlich, in der Regel per E-Mail, mitgeteilt. Bei Änderungen der zusätzlichen Teilnahmebedingungen ist der Publisher berechtigt, seine Teilnahme am Affiliate-Programm der Telekom Deutschland zu beenden. Beendigt der Publisher seine Programmteilnahme bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen nicht, werden die Änderungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt Vertragsbestandteil. Telekom Deutschland wird den Publisher auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.