Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von zooplus.de
I. Geltungsbereich/Vertragsgegenstand
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das hier eingebundene Partnerprogramm von zooplus.de.
Die zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München (nachfolgend „zooplus“) stellt dem zooplus-Partner innerhalb diese Programms Werbemittel, wie beispielsweise Werbebanner, zur Verfügung.
II. Anmeldung
1. Der zooplus-Partner versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.
2. Die Anmeldung beginnt mit der Übermittlung eines Antrags durch den zooplus-Partner an zooplus. Der Antrag wird übermittelt indem der zooplus-Partner in der Programmübersicht auf „bei Programm bewerben“ geklickt hat und er im nächsten Schritt unter Setzung des Häkchens in dem Kästchen „Wenn Sie dieses Kästchen anklicken, stimmen Sie zu, die speziellen Bedingungen diese Programmes einzuhalten“ auf dem Button „Bewerben“ klickt. zooplus wird den Antrag schnellstmöglich prüfen und die Annahme oder Ablehnung mitteilen.
3. zooplus behält sich vor, den Antrag abzulehnen, wenn zooplus der Ansicht ist, dass die Webseite des Partners für das Partnerprogramm nicht geeignet ist.
III. Verpflichtungen des zooplus-Partners
Der Partner kann auf seiner eigenen Webseite für das Partnerprogramm werben. Die
Kosten für diese Werbemaßnahmen trägt dabei der Partner selbst. Dabei verpflichtet sich der
Partner:
1. Insbesondere zur Vermeidung von Markenrechtsverletzungen durch zooplus-Partner bei der Buchung von Anzeigen über Anbieter wie Google AdWords, Yahoo, bing, Microsoft Adcenter, Mivaetc. folgende Regeln zu beachten:
a) Der zooplus-Partner verpflichtet sich gegenüber der zooplus AG, es zu unterlassen:
aa) Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. mit der sichtbaren Domain zooplus.de oder mit einer direkten Weiterleitung zu zooplus.de zu buchen.
bb) Das Wort „zooplus“ im Text der Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. zu verwenden oder auf den Markennamen „zooplus“ Anzeigen zu buchen.
cc) Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. mit der Option „Content Netzwerk“ zu buchen, um zu gewährleisten, dass eine Anzeige nicht im Kontext mit rechtlich geschützten Keywords zur Auslieferung kommt.
dd) Unter Verwendung der in der nachstehenden Negativliste (s.u. Zf.1 b) aufgeführten Begriffe Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. zu buchen, wenn auf der Zielseite (Landing Page) Artikel von zooplus.de zu sehen sind oder direkt auf die Domain zooplus.de weitergeleitet wird.
b) Der zooplus-Partner verpflichtet sich, die Begriffe der Negativliste als „auszuschließende Keywords“ (campaign negatives) in jede Anzeigenkampagne einzubuchen, um eine Auslieferung der Anzeigen über „weitgehend passende Keywords“ (broad match) zu verhindern.
Negativliste:
zooplus
zooplus hat das Recht, die Negativliste zu ergänzen oder zu ändern. In diesem Fall wird zooplus den Partner hierüber rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail informieren. In diesem Fall hat der Partner das Recht, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen.
2. Retargeting Aktivitäten eines zooplus-Partners sind von einer Einwilligung seitens zooplus abhängig und damit ohne solche verboten. Der zooplus-Partner verpflichtet sich daher, zooplus für eine geplante Retargeting Aktivität mittels E-Mail an affiliate@zooplus.de um Erteilung einer Einwilligung zu bitten. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung, zooplus kann die Einwilligung ohne Begründung versagen. zooplus darf die Retargeting Aktivitäten jederzeit untersagen.
3. Die Einbindung der zooplus Werbemittel auf den Facebook-Seiten eines zooplus-Partners ist von einer Einwilligung seitens zooplus abhängig und damit ohne solche verboten. Der zooplus-Partner verpflichtet sich daher, zooplus bei der Bewerbung zum zooplus Partnerprogramm oder mittels E-Mail an affiliate@zooplus.de für eine geplante Einbindung der Werbemittel auf Facebook-Seiten um Erteilung einer Einwilligung zu bitten. Voraussetzung für die geplante Einbindung der zooplus Werbemittel auf Facebook-Seiten ist unter anderem ein gültiges Impressum auf den zur Einbindung vorgesehenen Facebook-Seiten. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung, zooplus kann die Einwilligung ohne Begründung versagen.
4. Post View Aktivitäten eines zooplus-Partners sind von einer Einwilligung seitens zooplus abhängig und damit ohne solche verboten. Der zooplus-Partner verpflichtet sich daher, zooplus für eine geplante Post View Aktivität mittels E-Mail an affiliate@zooplus.de um Erteilung einer Einwilligung zu bitten. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung, zooplus kann die Einwilligung ohne Begründung versagen. Sollte zooplus die Einwilligung erteilen, verpflichtet sich der zooplus-Partner, nur auf die speziell für Post View zooplus-Partner angelegte High Traffic Landingpage zu verlinken. zooplus darf die Post View Aktivitäten jederzeit untersagen.
5. Der zooplus-Partner ist für den Inhalt und den Betrieb seiner Internetseite sowie für die ordnungsgemäße Integration der zooplus-Werbemittel auf seiner gemeldeten Internetseite selbst verantwortlich.
6. Die Formate der Werbemittel werden von zooplus festgelegt und erstellt. Der zooplus-Partner verpflichtet sich, die Werbemittel unverändert auf seiner Internetseite zu integrieren. Geplante Änderungen müssen mit zooplus vorher besprochen werden und benötigen eine schriftliche Einwilligung von zooplus. zooplus behält sich das Recht vor, die Werbemittel/Banner jederzeit auszutauschen, zu erneuern oder diese während eines Zeitraums zu überschreiben. zooplus informiert den zooplus-Partner über die zeitweise Überschreibung von Standardbannern.
7. Der zooplus-Partner versichert, Werbemittel von seiner Webseite zu entfernen, sofern er von zooplus dazu aufgefordert wird.
8. Der zooplus-Partner verpflichtet sich, auf die Verwendung von Triple Bannern zu verzichten.
9. Werbeträger des zooplus-Partners ist die im zooplus Partnerprogramm angemeldete Internetseite. Die Verwendung einer zusätzlichen Internetseite oder einer E-Mail als Werbeträger ist ohne vorherige Zustimmung von zooplus nicht gestattet.
10. Bei der Bewerbung von mobilen Internetseiten dürfen ausschließlich die von zooplus zur Verfügung gestellten mobilen Banner benutzt werden. Dem zooplus-Partner ist die Nutzung von SMS und MMS als Werbeträger untersagt, sofern zooplus nicht schriftlich zugestimmt hat.
11. Das Verschicken von nicht erwünschten E-Mails mit Werbung für das angebotene
Programm an unbekannte Personen ist verboten. Gleiches gilt für andere Werbemaßnahmen,
die eine Zustimmung des Empfängers für den Empfang der Werbung erfordern, z.B. über
Mobilfunk, Telefon, Fax etc. Verboten ist auch das Werben in Foren oder Newsgroups in Form
von Diskussionsbeiträgen oder anderen Beiträgen.Der Partner verpflichtet sich E-Mail-Marketing nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Anbieter zu betreiben. Soweit der Partner E-Mail-Marketing betreibt, verpflichtet er sich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Besonders zu berücksichtigen sind dabei § 7 Abs. 1-3 UWG, sowie die entsprechende Rechtsprechung. Insbesondere hat der Kooperationspartner darüber Nachweis zu führen, dass jeder User der Zustellung von Werbemails per Double-Opt-In ausdrücklich zugestimmt hat. Darüber hinaus müssen die E-Mails ein Impressum nach § 5 TMG aufweisen. . Der Versand von Benachrichtigungen, zooplus betreffend, ist nur dann gestattet, wenn der zooplus-Partner klar als Urheber zu erkennen ist und zooplus nichtfälschlicherweise als Absender betitelt werden kann. Der Empfänger muss dem Empfang von Benachrichtigungen im Vorhinein ausdrücklich zugestimmt haben.
12. Der Partner hat sein Angebot nach § 5 TMG zu kennzeichnen.
13. zooplus darf in Form eines Frames jeglicher Art nicht eingebunden werden.
14. Jeder Klick des Nutzers auf zooplus Werbemittel, welche auf der Internetseite des zooplus-Partners dargestellt sind, muss den Nutzer direkt in den zooplus-Shop weiterleiten.
15. Der zooplus-Partner muss jederzeit Zugriff auf die Internetseite haben, um kurzfristige Änderungen vornehmen zu können.
16. Der zooplus-Partners ist insbesondere verpflichtet, die Einhaltung von Markenrechten sicherzustellen. Der zooplus-Partner verpflichtet sich, zooplus von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten für die angemessene Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die zooplus im Zusammenhang mit der von dem zooplus-Partner zu verantwortenden Markenrechtsverletzung, sonstigen Schutzrechtsverletzungen oder anderen Verletzungen im Zuge der Anzeigenschaltung entstehen, freizustellen.
17. Die Verwendung von Marken und Urheberrechten von zooplus ist nur mit schriftlicher Zustimmung von zooplus gestattet, sofern der Gebrauch über die vereinbarte Werbedarstellung hinausgeht.
18. Der Auftritt der Internetseite darf weder den Eindruck einer rechtlichen Vertretung von zooplus vermitteln noch das Recht, eine Willenserklärung für zooplus abzugeben.
19. Ohne schriftliche Zustimmung von zooplus darf weder mit der Vertragsbeziehung noch mit zooplus als Referenz geworben werden.
20. Die Internetseite des zooplus-Partners muss alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen, auch Datenschutzgesetze, einhalten, insbesondere muss sie über ein vollständiges, rechtlich korrektes Impressum verfügen.
21. Die Internetseite darf illegale Handlungen weder positiv bewerten noch dafür werben sowie weder Darstellungen noch diskriminierende Aussagen zu folgenden Themen enthalten: jegliche Art von Gewalt, pornografische Inhalte, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung, Alter, politische und religiöse Anliegen, Erotikbereiche, Glücksspielbereiche und Banner-Farmen. Die Verlinkung oder Einrichtung von Metatags auf solche Inhalte ist ebenfalls verboten.
22. Der zooplus-Partner muss sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
Insbesondere muss der zooplus-Partner, der Produktdatenfeed auf seiner Webseite integriert oder auf Google Shopping bewirbt, sicherstellen, dass die Grundpreise sowie alle weiteren verpflichtenden Daten aus dem Feed jederzeit vollständig und korrekt ausgespielt und dargestellt werden.
Der zooplus-Partner verpflichtet sich zum Ersatz derjenigen Schäden, die uns entstehen, wenn und soweit der zooplus-Partner die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Preisangabenverordnung, verletzt.
IV. Haftung
1. Haftung des zooplus-Partners
Der zooplus-Partner sichert zu, dass der Betrieb seiner Webseite die vorstehenden Anforderungen voll erfüllt. Er wird zooplus von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen und schadlos halten, sofern eine solche Inanspruchnahme mit dem Betrieb seiner Webseite, einer Handlung oder Unterlassung von ihm selbst, einem Vertreter, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen zusammenhängt oder ihm sonst wie zuzurechnen ist.
1. Haftung von zooplus
a) zooplus wird alle angemessenen und wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Partnerprogramms, soweit dies in dem Verantwortungs- bzw. Einflussbereich von zooplus fällt, sicherzustellen. zooplus übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Internetseiten des Partnerprogramms auf dem jeweiligen Teilnehmer- und/oder Partnerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig sind. zooplus haftet auch nicht für eventuelle Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit der Internetseiten, die durch zooplus nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt entstanden sind.
b) Für die zooplus-Partner-Webseiten und deren inhaltliche Gestaltung sind die zooplus-Partner selbst verantwortlich. zooplus hatte und hat keinen Einfluss auf die Inhalte der zooplus-Partner-Webseiten und distanziert sich hiermit ausdrücklich von deren Inhalten.
c) Der zooplus-Partner handelt immer eigenverantwortlich. zooplus haftet nicht für Schäden und den daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, welche der zooplus-Partner verursacht. Der zooplus- Partner stellt zooplus von solchen Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.
d) zooplus haftet für die von sich oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Ebenso haftet zooplus nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern zooplus schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
e) Im Übrigen ist die Haftung von zooplus (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Webseite des zooplus-Partners) - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn im Zeitraum der Endkundenwerbung die Produktkonditionen verändert werden bzw. Produkte wegfallen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. zooplus übernimmt gegenüber dem Partner keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich der oder die über die Produktseite verkauften Produkte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben).
f) Die Zuordnung, welche Endkunden über den zooplus-Partner vermittelt werden, erfolgt durch den Einsatz von Cookies. Als „Cookie“ wird eine Textdatei auf einem Computer bezeichnet, die dazu dient, Informationen durch einen Webserver zu zooplus haftet nicht für den Fall, dass ein von einem Partner vermittelter Endkunde das Setzen von Cookies nicht akzeptiert und der dadurch generierte Umsatz nicht dem Partner zugeordnet werden kann. Des Weiteren haftet zooplus nicht für entgangene Provisionen aufgrund einer falschen Werbemittelintegration.
V. Vergütung
1. Der zooplus-Partner erhält für jede über das integrierte Werbemittel getätigten Kauf eine Provision. Die Höhe der Provision ist im Partnernetzwerk zu finden. zooplus behält sich vor, die Höhe der Provision zu ändern. Wird der getätigte Kauf teilweise oder komplett storniert, dann entfällt die entsprechende Provision.
2. Die zooplus Standard-Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage und für Post View 24 Stunden. zooplus behält sich vor, diese jederzeit anzupassen.
3. Eine Bestellung muss binnen 30 Tagen nach dem Klick auf das Werbemittel erfolgen. Verstreicht ein längerer Zeitraum zwischen Klick und Kauf, wird die Bestellung nicht vergütet.
4. zooplus verpflichtet sich, nicht in der Statistik aufgelaufene Sales zu überprüfen und bis zu 3 Monate gegebenenfalls nach zu vergüten.
5. zooplus ist berechtigt, bei Verstößen des zooplus-Partners gegen diese Teilnahmebedingungen alle auf den zooplus-Partner bezogenen Leistungen einzustellen, zurückzubehalten und die offene Provision der vorangegangenen vier Wochen abzuerkennen.
6. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Anbieter dem Partner keine Vergütung für eigene Bestellungen bezahlen. Der Partner versichert daher, über seinen eigenen Account keinen eigenen Kundenvertrag mit dem Anbieter abzuschließen. Der Partner versichert außerdem, ohne vorherige schriftliche Genehmigung seine Vergütungen weder ganz, noch in Teilen, an Endkunden des Anbieters weiterzugeben.
7. Provisionen werden nach alleinigem und ausschließlichem Ermessen von zooplus festgelegt. zooplus behält sich das Recht vor, nur "gültige Bestellungen" zu vergüten. Eine "gültige Bestellung":
a) darf nicht nach dem gültigen Zeitraum gemäß den Rückgaberichtlinien von zooplus storniert oder zurückgesandt werden;
b) darf nicht durch verbotene Werbemaßnahmen, die in diesen Teilnahmebedingungen spezifiziert wurden, oder ohne Zustimmung der Empfänger, wenn eine solche erforderlich ist, erfolgen;
c) darf in keiner Weise betrügerisch sein, insbesondere Ad-Hijacking;
d) darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden; Ein kommerzieller Zweck ist insbesondere dann gegeben, wenn bekannt ist, dass der Kunde ein Wiederverkäufer ist (z. B. der Käufer ein Unternehmen ist) oder wenn die Bestellungen zeigen, dass der Kunde Waren in nicht nur haushaltsüblichen Mengen kauft,
e) darf nicht anderweitig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom zooplus shop verstoßen.
VI. Vertragsdauer/Kündigung
1. Der Vertrag zwischen zooplus und dem zooplus-Partner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Dieser Vertrag kann von zooplus und dem zooplus-Partner jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. zooplus ist insbesondere bei Verstößen des zooplus-Partners gegen Zf. III. sowie gegen Ziffer 5 der AWIN Publisher AGBen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
3. Nach Beendigung des Vertrages muss der zooplus-Partner die Werbemittel und Informationen, welche ihm überlassen wurden, unverzüglich löschen.
VII. Schlussbestimmungen
1. zooplus hat das Recht, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Der zooplus-Partner wird über eine Änderung per Email benachrichtigt. Er kann innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen und das
Partnerprogramm von zooplus kündigen. Gehen innerhalb der Frist kein Widerspruch und keine Kündigung ein, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als akzeptiert.
2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.
4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und Aufhebung dieser Klausel.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. zooplus und der zooplus-Partner werden versuchen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich und wirtschaftlich der unwirksamen, undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei einer Regelungslücke.