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(1) verkaufen.ch behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der Partner-Werbeträger nicht der Zielverfolgung von verkaufen.ch entsprechen, insbesondere bei Webseiten mit folgenden Inhalten:

a) Inhalte, die strafbar sind und/oder Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken,
Urheberrechte), Geschäftsgeheimnisse und/oder sonstige Gesetze und/oder Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzen,
b) rassistische, diskriminierende, pornographische oder gewaltverherrlichende Inhalte,
c) diffamierende, beleidigende oder vulgäre Inhalte,
d) Inhalte, die unwahr sind und/oder gegen moralische oder ethische Grundsätze verstossen.

(2) Für die Teilnahme am Partnerprogramm ist der Betrieb einer Webseite erforderlich. Der Partner betreibt seine Webseite selbstständig und ist für deren Inhalte verantwortlich. Bei der Gestaltung der Webseite und Verwendung von Werbemitteln, insbesondere in E-Mails, sind vom Partner die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, d.h. insbesondere datenschutz-, wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtliche Vorschriften.

(3) Der Partner verpflichtet sich, sofern aus dem Betrieb seiner Webseite oder bei Verstoss gegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZANOX oder diesen Bedingungen genannten Regeln Ansprüche Dritter entstehen, verkaufen.ch von jeglichen Ansprüchen sowie Kosten zur Verteidigung freizustellen.

(4) Bei der technischen Einrichtung und Pflege sind die Anweisungen zum Einbau von Links zu berücksichtigen. Um eine genaue Abrechnung sicherzustellen, sind nur die Links zu verwenden, die von verkaufen.ch oder ZANOX zur Verfügung gestellt werden. Für ein fehlerhaftes Tracking von Bestellungen aufgrund veränderter Werbemittel-Tags wird keine Haftung übernommen. Die korrekte technische Einbindung sowie die Verantwortung für Links und Tagging obliegt dem Partner. Zur Gewährleistung der Aktualität sind die Inhalte regelmässig durch die von verkaufen.ch zur Verfügung gestellten neuen redaktionellen Texte zu ersetzen, soweit diese nicht dynamisch gepflegt oder geändert werden.

(5) Keyword-Advertising ist nicht generell nicht erlaubt, es werden jedoch einzelne Ausnahmen gestattet. Fragen Sie uns hierfür an.

(6) Partner, die das TPV-Tracking ("TPV") verwenden möchten, müssen dies in der Bewerbung angeben. Partner, die ohne Angabe TPV verwenden, werden mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Des Weiteren muss ein bestimmtes Werbemittel verwendet werden. Dieses ist in der Werbemittelkategorie "Marke/Logos" und der Bezeichnung "TPV Link" zu finden. Vor Beginn einer Post-View-Aktivität ist eine Zusatzvereinbarung, die weitere Details der TPV-Aktivität regelt, zu unterzeichnen. Zugelassene Partner, die sich zu einem späteren Zeitpunkt für TPV entscheiden, benötigen ebenfalls eine schriftliche Freigabe von verkaufen.ch.