Übersicht

Die Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH) ist mit ihren FIBAA-akkreditierten Bachelor- und Master-Studiengängen Deutschlands bekannteste private Fernhochschule. Das Partnerprogramm der Euro-FH ist ein Lead- und Sale-Programm.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

1 Tage

Links

Ergänzende
Partnerprogramm-Teilnahmebedingungen
Europäische Fernhochschule Hamburg

Die Europäische Fernhochschule Hamburg (im folgenden Euro-FH genannt)
behält sich vor, das Partnerprogramm ohne gesonderte Mitteilung zu
ändern oder einzustellen, insbesondere, wenn gesetzliche Regelungen oder
gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig machen. Zum Zeitpunkt
der Änderung oder Einstellung bereits verdiente Prämien werden jedoch
gemäß den alten Regelungen - insofern rechtlich möglich - abgerechnet.
Eine Änderung oder Einstellung des Partnerprogramms berührt nicht das
Vertragsverhältnis zwischen Euro-FH und dem gewonnenen Neukunden. Mit
der Teilnahme am Partnerprogramm wird - ungeachtet des erreichten
Volumens - keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder
Anstellungsverhältnis begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt,
Erklärungen und Zusagen im Namen der Euro-FH abzugeben, oder sich als
Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter der Euro-FH auszuweisen.
Die Euro-FH behält sich vor, einzelne Teilnehmer nach einer
Benachrichtigung per E-Mail von der Teilnahme am Partnerprogramm
auszuschließen.

Websites, die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten, müssen ein
Impressum inkl. V.i.S.d. 5 TMG enthalten. Websites mit rechtswidrigen,
gewaltverherrlichenden und erotischen Inhalten sind von der Teilnahme an
unserem Partnerprogramm ausgeschlossen. Bei Verstößen durch angemeldete
Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Weitere rechtliche Schritte
behalten wir uns in diesem Falle vor.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Euro-FH-Partnerprogramm sind auch
Websites, auf denen unsere Werbemittel für so genannte "forced clicks"
eingesetzt werden oder die unsere Werbemittel weiterverkaufen wollen.
Es ist untersagt, Werbung bei Suchmaschinen wie z. B. Google, Yahoo!,
Miva oder Weiteren zu schalten. Die Verwendung von Werbemitteln in
E-Mails und Newslettern ist nur nach vorheriger Absprache und
Genehmigung zugelassen. Ebenfalls sind Websites, die Bonus-,
Incentivierungs- oder sonstige Paybackprogramme enthalten, von der
Teilnahme ausgeschlossen, ebenso wie Bannerfarmen ohne ausreichend
vorhandenen Content, Dienstleister-Websites, die unsere Werbemittel auf
unbekannten Seiten ausliefern, sowie auch Preisvergleiche, Kostenlos-,
Rabatt- und Gutscheinportale.

Als Affiliate-Partner der Euro-FH verpflichten Sie sich, die zur
Verfügung gestellten Werbemittel und Werbeaussagen in unveränderter Form
und unter Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbs- und Markenrechts
zu verwenden. Im Rahmen der Bewerbung der Euro-FH und seines
Lehrgangsangebots ist unbedingt auf die Nutzung der Bezeichnung
Fernuniversität oder Fernuni zu verzichten. Im Falle der Zuwiderhandlung
haftet der Affiliate für Ansprüche, die Dritte gegen die Euro-FH im
Rahmen von Mitstörerhaftung geltend machen.

Die Nutzung von Layer-Ads ist nur nach vorheriger Absprache und
Genehmigung erlaubt. Hierzu senden Sie uns bitte eine komplette Liste
der URLs auf denen Layer-Ads eingebunden werden sollen.

Die Generierung von Anfragen über so genannte
Sammelbestellungs-Formulare' oder ähnliche ist ausdrücklich untersagt.
Ebenso verhält es sich mit dem Sammeln von Adressen, deren Anfrage
eindeutig einem anderen Institut gilt.

Die generierten Anfragen müssen neu generierte Anfragen sein, die sich
noch nicht im System der Euro-FH befinden (Dubletten), und es muss sich
um postalisch korrekte Anfragen handeln. Die Missachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes hat die sofortige Kündigung mit ggf.
entsprechenden Konsequenzen zur Folge.

Die Auszahlung der Prämie für Sales erfolgt mit dem Zustandekommen des
Vertrages mit dem geworbenen Neukunden nach Zahlungseingang des in
Rechnung gestellten Beitrages. Das gilt auch für Folgegeschäfte.

Bei der mehrfachen Werbung eines Auftrages erhält der Partner die
Provision, über den der Neukunde zuletzt geworben wurde. Der neue
Vertragspartner (Besteller) und der Teilnehmer am Partnerprogramm dürfen
nicht die gleiche Partei (Person oder Firma) sein. Es können nur
Neukunden geworben werden, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate
Kunden bei der Euro-FH waren und die nicht Familienangehörige des
Werbers sind. Das Vertragsverhältnis über die bestellte Leistung kommt
ausschließlich zwischen dem Besteller und der Euro-FH zustande. Die
Prämien können nur dann gewährt werden, wenn die Zahlung des
vermittelten neuen Kunden wie vertraglich vereinbart erfolgt
ist.