Programmbedingungen – Quick-Green Affiliate-Programm (AWIN)
Stand: Oktober 2025
1. Allgemeines
Das Affiliate-Programm von Quick-Green (Rapid Health UG, haftungsbeschränkt) ermöglicht die Bewerbung der telemedizinischen Behandlungsanfrage über die Plattform www.quick-green.com.
Es richtet sich ausschließlich an seriöse Online-Publisher, Content-Plattformen und Vergleichsseiten, die Gesundheits-, Lifestyle- oder Informationsinhalte bereitstellen.
Alle Werbemaßnahmen müssen HWG-konform sein, d. h. sachlich informieren, dürfen aber keine Therapie- oder Heilversprechen enthalten.
2. Ziel und Leistungsinhalt
Ziel des Programms ist die Generierung qualifizierter Online-Behandlungsanfragen („Leads“), die über AWIN-Tracking eindeutig dem Publisher zugeordnet werden.
Ein „qualifizierter Lead“ liegt vor, wenn:
ein Nutzer den telemedizinischen Fragebogen vollständig ausfüllt,
dies über einen gültigen AWIN-Tracking-Link erfolgt,
und die Anfrage technisch durch das Quick-Green-System verifiziert wird.
3. Vergütungsmodell
3.1 Art der Vergütung
Die Vergütung erfolgt ausschließlich für die Übermittlung einer qualifizierten Behandlungsanfrage.
Nicht vergütet werden:
das Ausstellen oder Einlösen von Rezepten,
ärztliche Beratungen oder Entscheidungen,
Verkäufe oder Abgaben von Arzneimitteln.
Damit erfüllt die Struktur die Anforderungen der §§ 7 & 11 HWG sowie § 3 UWG (Anreiz- / Irreführungsverbot).
3.2 Vergütungshöhe
10 € netto pro qualifiziertem Lead (erstmalige Online-Behandlungsanfrage).
Die Vergütung erfolgt unabhängig davon, ob eine Verschreibung oder Medikamentenabgabe erfolgt.
4. Teilnahme- und Verhaltensregeln
Teilnahmeberechtigt sind nur voll geschäftsfähige Publisher mit vollständigem Impressum.
Webseiten ohne funktionierende Inhalte oder im Aufbauzustand sind ausgeschlossen.
Publisher mit rechtswidrigen, politischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonstigen illegalen Inhalten sind vom Programm ausgeschlossen.
Quick-Green behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit jederzeit zu beenden.
Nur genehmigte Werbemittel aus dem AWIN-Medienpaket (Banner, Textlinks, Logos) dürfen verwendet werden.
Eigene Creatives, Texte oder Landingpages sind nur nach schriftlicher Freigabe erlaubt.
Brand-Bidding (z. B. Google Ads auf „Quick Green“, „Quick-Green.com“) ist verboten.
Keine E-Mail-Kampagnen an Dritte ohne deren DSGVO-konforme Einwilligung.
Tracking-Links dürfen nicht weitergegeben oder verkauft werden.
Publisher dürfen keine medizinischen Aussagen, Diagnosen oder Empfehlungen treffen.
Aussagen wie „Heilung garantiert“, „Rezept direkt“, „Medizinisches Cannabis bestellen“ sind untersagt.
Alle Inhalte müssen seriös, faktenbasiert und werbefrei im Sinne des HWG gestaltet sein.
5. Werbemittel & Verlinkung
Die bereitgestellten Werbemittel dürfen nur auf den bei der Anmeldung angegebenen Domains oder Werbeflächen eingesetzt werden.
Veränderungen, Erweiterungen oder eigene Ableitungen der Werbemittel sind ohne Zustimmung von Quick-Green untersagt.
Nach Beendigung der Kooperation dürfen keine Logos, Banner oder Links mehr verwendet werden.
Eine Weiterleitung zur Quick-Green-Website ist nur über eine sichtbare, angemeldete Publisher-Webseite erlaubt – Direkt- oder Nonstop-Weiterleitungen sind verboten.
Pop-ups, Pop-unders oder Layer, die automatisch erscheinen, sind nicht gestattet.
Individuelle Werbemittel können in Absprache mit Quick-Green erstellt werden.
6. Produktdaten
Der von Quick-Green bereitgestellte Produktdatenfeed darf ausschließlich auf der eigenen Webseite genutzt werden.
Eine Nutzung auf Drittplattformen (z. B. Google Shopping, Preisvergleichsseiten, Marktplätzen) ist untersagt.
Der Publisher ist verpflichtet, stets die aktuellste Feed-Version zu verwenden.
7. Browser-Plugins / Adware / Spyware
Die Integration von Quick-Green-Werbemitteln in Browser-Plugins, Toolbars oder Add-ons sowie Werbung über Adware, Spyware oder ähnliche Technologien ist strengstens untersagt.
8. Postview / Retargeting
Kooperationen auf Postview- oder Retargeting-Basis bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Quick-Green.
9. Gutscheine
Es dürfen ausschließlich offiziell von Quick-Green freigegebene Gutscheine beworben werden.
Die Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe nicht autorisierter Codes ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm.
10. Tracking & Validierung
Die Lead-Zuordnung erfolgt ausschließlich über AWIN-Tracking (Cookie / Postback).
Nur im AWIN-System als „bestätigt“ markierte Leads gelten als vergütungsfähig.
Quick-Green prüft regelmäßig auf Dubletten oder unvollständige Anfragen.
Nicht valide Leads werden abgelehnt und im AWIN-Dashboard gekennzeichnet.
Bei technischen Unstimmigkeiten kann innerhalb von 7 Tagen nach Reporting Einspruch erhoben werden.
11. Abrechnung & Auszahlung
Abrechnung erfolgt automatisiert über AWIN.
Auszahlung gemäß den dort gültigen Zahlungszyklen.
Quick-Green kann fehlerhafte, doppelte oder nicht gesetzeskonforme Leads stornieren.
12. Datenschutz / DSGVO
Es werden ausschließlich anonymisierte Tracking-Daten erfasst.
Publisher verarbeiten keine personenbezogenen Gesundheitsdaten.
Jede Weitergabe oder Speicherung von Nutzerdaten ist untersagt.
Die Datenschutzrichtlinien von AWIN und Quick-Green gelten ergänzend.
13. Compliance & Gesetzeskonformität
Alle Publisher verpflichten sich zur Einhaltung:
des Heilmittelwerbegesetzes (HWG),
des MedCanG,
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Verstöße führen zur sofortigen Sperrung und fristlosen Kündigung.
Quick-Green kann unzulässige Inhalte ohne Vorwarnung bei AWIN melden und entfernen lassen.
14. Marken- und Rechtehinweis
Quick-Green, Rapid Health UG und alle zugehörigen Marken dürfen nur im freigegebenen Rahmen genutzt werden.
Jede andere Nutzung (z. B. in Domains, Handles, Social-Profilen) ist untersagt.
Es darf keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung suggeriert werden.
15. Laufzeit & Beendigung
Die Teilnahme ist unbefristet und kann beiderseitig mit einer Frist von 14 Tagen über AWIN beendet werden.
Bei HWG-, DSGVO- oder Markenverstößen erfolgt eine fristlose Sperrung.
Nach Beendigung sind alle Werbemittel unverzüglich zu entfernen.
16. Änderungen der Programmbedingungen
Quick-Green kann diese Bedingungen mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen anpassen.
Änderungen werden über AWIN angekündigt; fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung.
17. HWG-Hinweis (Heilmittelwerbegesetz)
Die Vergütung bezieht sich ausschließlich auf die Generierung von Behandlungsanfragen (Leads).
Keine Vergütung steht im Zusammenhang mit Rezeptausstellung, Arzneimittelverkauf oder Therapieentscheidungen.
Inhalte müssen sachlich, informativ und werbefrei sein.
Jegliche patientenbezogene Einflussnahme oder medizinische Empfehlung ist untersagt.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
Kontakt
Quick-Green Partnerprogramm
Betreuung: MARKETING-STRATEGEN
📧 affiliate@marketing-strategen.com