Zusätzliche Teilnahmebedingungen
zu dem ATG Affiliate-Programm der ATG Marketing GmbH
Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher“), die Bestandteil des Vertrages zwischen der AWIN AG, Eichhornstr. 3, 10785 Berlin (i.F.: „Affiliate-Netzwerk") und dem Publisher sind, gelten im Verhältnis Affiliate-Netzwerk und dem Publisher nachfolgende zusätzliche Teilnahmebedingungen für ATG Affiliate das ATG Affiliate-Programm (ATG Entertainment DE, ID 111888) der ATG Marketing GmbH (i.F. „ATG“):
1. Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Publisher
1.1. Der Publisher muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben.
1.2. Der Publisher darf nicht Mitarbeiter der ATG AG oder eines Tochterunternehmens sein.
2. Pflichten des Publishers
Zusätzlich bzw. klarstellend zu den Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten folgende Pflichten des Publishers:
2.1. Gleich welcher Werbeflächen und Werbetätigkeiten sich der Publisher bedient, ist zu gewährleisten, dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, keine Darstellung von Gewalt, sexuell anzüglichen Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter im Umfeld der Werbung erfolgt oder Verlinkungen zu anderen Webseiten mit solchen Inhalten herstellt.
2.2. Dem Publisher sind folgende direkte oder indirekte Vermarktungsformen bzw. Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:
- Werbung oder Beratung per Telefon/Telefax/SMS, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht
- Werbung oder Beratung per E-Mail ohne das die rechtsgültige Einwilligung des Empfängers vorliegt
- Haustürgeschäfte im Sinne des § 312b BGB
- Werbung/Vermarktung über eBay oder anderen Verkaufs- und Auktionsplattformen
- Werbung/Vermarktung über Sub-Publisher/Subpartner/eigenes Partnerprogramm
- Schaltung von bezahlten Suchanzeigen bei Google, Yahoo und Bing weder direkt auf atgtickets.de noch indirekt über Ihre Partnerseite
- Bewerbung über Gewinnspiele
- Werbung mittels Postview-Tracking, sowie jedwedes Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick eines Nutzers auf ein Werbemittel der ATG
- Werbung/Vermarktung auf Streaming- oder Download-Portalen, welche gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. auf Webseiten, die dorthin verlinken
- Werbung über Paid4/Click-Forced Seiten oder sonstige Klick-Zwang Systeme
- Werbung über Adware und Adware-Netzwerke, Browser-Plugins, Toolbars oder andere Software, welche User, die sich bereits auf einer Webseite der ATG befinden, zu einer anderen Webseite wegleitet oder Nutzer ohne ihr Zutun auf eine Webseite der ATG führt
- Buchung von Aufträgen von Dritten oder die Nutzung der Werbemittel bzw. des ATG Online-Shop zur Auftragserfassung, ohne dass die Nutzer im Wege von regulären und zulässigen Online-Marketingmaßnahmen der jeweiligen Publisher Webseite zugeführt wurden
- Einsatz von Browser/Device/Canvas Fingerprint-Tracking Verfahren bzw. jedwede Tracking-Technologie, bei welchen der Nutzer, anders als bei herkömmlichen Cookies, nicht beeinflussen kann, dass seine Aktivitäten nachverfolgt werden
2.3. Dem Publisher sind folgende Vermarktungsformen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch ATG gestattet:
- Werbung/Vermarktung über Bonus-, Cashback-, Rückvergütungs-, Virtual Currency-, Incentivierungssysteme oder Provisionssharingmodelle
2.4. Sofern der Publisher Werbung auf Webseiten einbindet, gilt ergänzend Folgendes:
- Die Reservierung und/oder Nutzung von Domains unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von der Deutschen ATG AG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, ist untersagt
- Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen
- Die Webseite ist aktuell, enthält relevanten Inhalt und ist frei von Viren, Adware, Spyware, Trojanischen Pferden oder anderen ähnlichen Skripten/Programmen, die geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, abzufangen, zu verändern oder zu löschen
- Die Webseite wirbt nicht mit „Bestellung trotz negativer Bonität“ bzw. „ohne Bonitätsprüfung“ oder ähnlichem
- Die Webseite oder einzelne Seiten dieser dürfen nicht so gestaltet sein, dass eine Verwechslungsgefahr mit den Webseiten der ATG besteht
- Der Publisher verwendet ausschließlich die bereitgestellten Werbemittel. Eigenes hosten bzw. speichern der Werbemittel, die Gestaltung eigener ATG Werbung/Werbemittel, die Veränderung der bereitgestellten Werbemittel oder der HTML-/Skript-/Tracking Codes, sowie die Erstellung eigener „Deeplinks“ sind nicht gestattet
- Die Werbemittel der ATG dürfen nur auf zugelassenen Webseiten/Werbeflächen des Publishers erfolgen. Der Publisher muss die ATG über alle Platzierungen in geeigneter Weise informieren.
- Ein Link, welcher zu einer Webseite der ATG führt, muss für den Nutzer als solcher klar erkennbar sein. Die Einbindung der Werbemittel und/oder Links darf für den Nutzer nicht irreführend sein.
- Das Öffnen der Webseite der ATG in iFrame, Pop-up, Pop-under oder Layer ist unzulässig
2.5. Sofern der Publisher Search Engine Advertising/Keyword-Advertising für seine eigene Webseite einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
- Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der ATG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten
- Die Anzeigentexte dürfen keine Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen der ATG enthalten
- Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der ATG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten
- Direkte Verlinkungen auf den ATG Online Shop oder einer Landingpage der ATG sind nicht gestattet
2.6. Sofern der Publisher E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
- Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei die ATG
- Jede E-Mail Werbung ist vor Versand von der ATG schriftlich freizugeben
2.7. Sofern der Publisher die Produktdatenliste einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
- Der Publisher muss sicherstellen, dass auf seiner Seite neben den Preisangaben, auch die jeweiligen Rechtstexte mit ausgegeben/dargestellt und immer die aktuelle Produktdatenliste genutzt wird. Eine Verwendung der Produktdaten ohne Rechtstexte ist nicht zulässig.
- Eine Google Shopping Listung ist nicht gestattet
2.8. Der Publisher ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für die ATG abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.
2.9. Es ist dem Publisher untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
3. Freistellungsanspruch
Der Publisher verpflichtet sich, das Affiliate-Netzwerk von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der ATG) freizustellen, die deswegen geltend gemacht werden, weil der Publisher die Pflichten nach Ziffer 2 dieser Zusätzlichen Teilnahmebedingungen verletzt hat. Darüber hinaus wird der Publisher das Affiliate-Netzwerk die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen.
4. Information zu Tracking & Attribution
4.1. ATG setzt zur Sicherstellung des Trackings Cookies ein. Der User darf für eine erfolgreiche Zuordnung eines Sales nicht generell Cookies blocken oder bereits gesetzte Cookies löschen.
4.2. Klick Cookies der ATG haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und gelten nur für den jeweiligen Online Shop der ATG unter https://www.atgtickets.de/
4.3. Hat der User auf mehrere Werbemittel geklickt, erfolgt die Zuordnung eines Sales aufgrund des letzten Klicks für eine mögliche Provisionierung. Dies bedeutet, die Attribution eines Sales erfolgt nach der „last cookie wins“-Regel.
5. Änderungen der zusätzlichen Teilnahmebedingungen
ATG ist berechtigt, diese zusätzlichen Teilnahmebedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von ATG für die Publisher zumutbar ist. Die Änderungen werden den Publishern schriftlich, in der Regel per E-Mail, mitgeteilt. Bei Änderungen der zusätzlichen Teilnahmebedingungen ist der Publisher berechtigt, seine Teilnahme am Affiliate-Programm der ATG zu beenden. Beendigt der Publisher seine Programmteilnahme bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen nicht, werden die Änderungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt Vertragsbestandteil. ATG wird den Publisher auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.