Vivara AT

Vivara AT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Alle Bezüge auf Artikel 11.7 Telecommunicatiewet, die ACM-Richtlinien und den niederländischen Awin Code of Conduct sind hier ersetzt durch die österreichischen Vorschriften (insb. Telekommunikationsgesetz (TKG), UWG) sowie den Awin-Verhaltenskodex für Österreich. Achte stets darauf, alle relevanten österreichischen Gesetze und den Awin Code of Conduct einzuhalten.

Versand kommerzieller Mitteilungen

  • Der Versand kommerzieller Mitteilungen über Awin ist nur dann erlaubt, wenn der Publisher nachweislich den Anforderungen des TKG, des UWG sowie dem Awin-Verhaltenskodex entspricht.
  • Der Awin Code of Conduct muss vom Publisher unterzeichnet und von Awin Österreich verwahrt werden, sodass er auf Anfrage der zuständigen Behörden vorgelegt werden kann.

Vorschau und Genehmigung

  • Vor dem Versand einer E-Mail-Kampagne ist im “Email Approval Tool” (unter „Hilfsmittel“ > „Genehmigungen E-Mail-Kampagne“) eine Vorschau zur Freigabe einzureichen.
  • Mit Einreichung der Vorschau bestätigt der Publisher, dass er konform mit den geltenden Gesetzen handelt und alle E-Mail-Empfänger vorab zugestimmt haben.
  • Die kommerzielle E-Mail darf erst verschickt werden, nachdem der Werbetreibende die Vorschau und den Versand freigegeben hat.
  • Für eventuelle Verstöße (z. B. Spam oder Versand ohne Zustimmung des Werbetreibenden) haftet der Publisher selbst.

Folgen bei Verstößen
Werden Mailings ohne Genehmigung von Awin und Vivara durchgeführt, so werden die erzielten Sales abgelehnt.

Mailpartner

  • Nur E-Mail-Adressen, die per Opt-in-Verfahren und im Einklang mit österreichischem Recht erhoben wurden, sind zugelassen.
  • Alle Werbematerialien (inklusive Versanddatum, Anzahl Adressen, Absender, Betreffzeile) müssen vorab beim Werbetreibenden/Account Manager zur Freigabe eingereicht werden. Jede Resend erfordert eine erneute Genehmigung.
  • Erfolgt dies nicht, kann der Werbetreibende die so generierten Sales ablehnen und nicht vergüten.