AGB gegenüber Publishern
Allgemeine Geschäftsbedingungen von stellenwerk, dem Jobportal der Universität Hamburg Marketing GmbH
Stand: Februar 2025
Einschränkungen
Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Zudem behalten wir uns als Advertiser vor die Kooperation sofort zu beenden, falls von uns bereitgestellte Werbemittel auf dieser Art von Websites eingebunden werden. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
Es werden ausschließlich Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf ihren Werbeflächen ein valides Impressum angeben.
Des Weiteren sind Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
Partner des Advertiser Programms müssen in jedem Fall voll geschäftsfähig sein.
Werbemittel/ Verlinkung
Die von stellenwerk bereitgestellten Werbebanner dürfen ausschließlich für die hierfür vereinbarten werblichen Zwecke verwendet werden. Die Nutzung zu redaktionellen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. Eine Verfremdung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder sonstige Veränderung des Bildmaterials ist nicht gestattet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich genehmigt.
Jede über den regulären Gebrauch hinausgehende Nutzung des Markenauftritts der Marke stellenwerk, insbesondere für kommerzielle Werbezwecke durch Dritte, bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Markeninhabers.
Die vom Partnerprogramm bereitgestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos, nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
Der Publisher ist für die Aktualität de Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Website zu entfernen, wer er vom Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht weiterverwendet werden darf.
Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertiser nicht zulässig.
Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Advertiser Programm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
Eine Weiterleitung zur Website des Advertiser ist nur dann gestattet, wenn eine für den End User sichtbare, angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist. (keine Direkt- oder Nonstop Weiterleitung)
In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
Der Einsatz von PopUps und Layern die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden ist nicht gestattet
Produktdaten
Es ist nicht gestattet den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed ausserhalb der eigenen Website auf Drittplattformen wie beispielsweise Google-Shopping zu verwenden.
Der Publisher trägt dafür Sorge stets die aktuellste Version des vom Advertiser angebotenen Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen
Browser-Plugins / Werbung über Spy-/ Adware
Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B. Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware ist nicht erlaubt.
Postview / Retargeting
Für Kooperationen auf Postview oder Retargeting Basis bedarf es im Vorfeld einer Abstimmung mit dem Advertiser.
Gutscheine
Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine nutzen, welche für das Partnerprogramm vom Advertiser freigegeben worden sind.
Transaktionen werden abgelehnt wenn diese über veraltete beziehungsweise abgelaufene Gutschein Aktionen generiert wurden.