heilys Markenrichtlinien
Wir freuen uns über Affiliates, die unsere Marke aktiv bewerben. Um einheitliche Standards zu gewährleisten, gelten folgende Richtlinien:
Markennutzung:
Die Nutzung des Markennamens „heilys“ sowie unserer Logos und Produktbilder ist ausschließlich im Rahmen der von uns bereitgestellten Werbemittel oder nach vorheriger schriftlicher Freigabe erlaubt.
PPC-Werbung (Pay-per-Click):
Affiliates dürfen keine bezahlten Anzeigen (z. B. Google Ads, Bing Ads, Facebook Ads) schalten, die direkt auf den Markennamen „heilys“ oder auf Varianten und Tippfehler davon bieten.
PPC auf generische Keywords (z. B. „Rotlichttherapie Gerät kaufen“) ist erlaubt, sofern keine Markenrechtsverletzung erfolgt.
Domain-Nutzung:
Affiliates dürfen keine Domains registrieren, die den Markennamen „heilys“ enthalten oder diesem stark ähneln.
Irreführende Werbung:
Jede Form von irreführender oder unrichtiger Darstellung unserer Marke, Produkte oder Angebote ist untersagt.
Social Media:
Die Bewerbung auf Social-Media-Plattformen ist grundsätzlich erlaubt. Accounts dürfen jedoch nicht so gestaltet werden, dass sie den Eindruck erwecken, offizielle heilys-Kanäle zu sein.
E-Mail-Marketing:
Affiliates dürfen heilys nur im Rahmen bestehender rechtlicher Bestimmungen bewerben (z. B. keine unaufgeforderte Werbung / Spam).
Verstöße gegen diese Richtlinien können zum sofortigen Ausschluss aus dem Partnerprogramm führen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten kontaktiere uns bitte unter affiliate@heilys.de.