Traumhausverlosung DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmspezifische Teilnahmebedingungen des Partnerprogrammes Traumhausverlosung DE

 

Zusätzlich zu den Awin Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Vertrages zwischen der Awin AG, Landsberger Allee 104, 10249 Berlin (i.F.: "Awin") und dem Partner sind, gelten folgende besondere Teilnahmebedingungen zwischen der LOTTO24 AG (Traumhausverlosung) und dem Partner als vereinbart:

 

1) Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

1.1 Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt: Werbung per Telefon, Werbung per Telefax, Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming), Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos-Attacken, Werben über Paid4 Seiten, Werben über Bannernetzwerke. Betrugsversuche jeglicher Art sind nicht erlaubt und werden konsequent storniert sowie die Partnerschaft beendet.

1.2 Der Partner darf Werbetätigkeiten nur auf solchen Webseiten vornehmen, auf denen ausschließlich Glücksspielangebote von Veranstaltern oder Vermittlern verlinkt oder beworben werden, die im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 sind.  Eine Übersicht (sog. White-List) aller erlaubter Glücksspielanbieterin Deutschland führt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und ist dort jederzeit einsehbar.

1.3 Der Partner muss bei jeder Werbetätigkeit neben den generellen rechtlichen Bestimmungen die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Vorgaben sicherstellen. Die Werbetätigkeit darf insbesondere nicht:


● das Glücksspiel als Gut des täglichen Lebens erscheinen lassen, 
● in ausschließlicher und einseitiger Weise den Nutzen des Glücksspiels betonen, 
● den Verzicht auf Glücksspiel abwertend erscheinen lassen bzw. vermitteln, die Teilnahme an Glücksspielen fördere den eigenen sozialen Erfolg, 
● ermutigen, Verluste zurückzugewinnen oder Gewinne wieder zu investieren, 
● suggerieren, dass die Teilnahme an dem nach dieser Erlaubnis vermittelten Glücks-spiel eine vernünftige Strategie sein könnte, um die finanzielle Situation zu verbessern, 
● vermitteln, dass Glücksspiel insbesondere finanziellen, sozialen oder psychosozialen Problemen entgegenwirken kann, 
● gleichzeitig für unerlaubtes Glücksspiel werben,
● generell irreführend sein.
 

Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Musternebenbestimmungen für Werbung sowie dem GlüStV 2021. Der Partner wird die Einhaltung der dort enthaltenen Anforderungen sicherstellen.

1.4. Der Partner darf nur die von Traumhausverlosung bereitgestellten Werbemittel in unveränderter Form verwenden. Änderungen sowie die Verwendung von selbsterstellten Werbemitteln/Content ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe von Traumhausverlosung zu verwenden.

1.5. Jede Werbung muss mit dem nachfolgendem Pflichthinweis versehen werden. Die Pflichthinweise sind in deutlicher, gut wahrnehmbarer Form und Größe in das jeweilige Kommunikationsmittel einzubringen. Die Dauer der Einblendung der Pflichthinweise muss so bemessen sein, dass ein durchschnittlicher Nutzer in der Lage ist, diese Informationen vollständig aufzunehmen.
„Ab 18, Spielsucht, Hilfe unter buwei.de, Vermittler gem. amtl. Whitelist. Chance 1:allen teilnehmenden Losen“

1.6  Sämtliche Werbeinhalte (Text, Bild, Ton, Bewegtbilder) für Traumhausverlosung von Partner müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein. Dies gilt nicht für eigenverantwortlich erstellte redaktionelle Inhalte des Partners, wie Erfahrungsberichte auf Vergleichsportalen.

1.7. Der Partner hat sicherzustellen, dass beim Aufrufen seiner Internetseite ein Hinweis in deutlicher, gut wahrnehmbarer Form und Größe erscheint, dass er für den Fall der Registrierung bei der Traumhausverlosung eine Vergütung erhält. Die Dauer der Einblendung des Hinweises muss so bemessen sein, dass ein durchschnittlicher Nutzer in der Lage ist, diese Information vollständig aufzunehmen.

1.8.  Der Partner stellt sicher, dass er die markenrechtlichen und sonstige, gesetzlichen Regelungen für seinen Internetauftritt einhält. Eine Haftung von Traumhausverlosung ist ausgeschlossen. Der Partner stellt Traumhausverlosung von durch Dritte geltend gemachte Ansprüche frei.

1.9. Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

1.10 Der Partner darf nur innerhalb Deutschlands Werbung für Traumhausverlosung ausspielen. Das gilt auch für den Bereich Display.


2) Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten

2.1 Keyword-Advertising: Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von Traumhausverlosung geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von Traumhausverlosung geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.

2.2 E-Mail-Werbung: E-Mails mit Traumhausverlosung-Werbung dürfen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch Traumhausverlosung versendet werden. Dabei hat der Publisher sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, insbesondere E-Mails mit Advertiser-Werbung nur an solche Personen zu versenden, die zuvor ausdrücklich ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mails mit entsprechender Werbung erklärt haben. Der Partner garantiert Traumhausverlosung, dass die jeweilige ausdrückliche Einwilligung dokumentiert wird und ggf. nachgewiesen werden kann bzw. stellt Traumhausverlosung auf Anforderung den Nachweis zur Verfügung. Die Platzierung von Traumhausverlosung-Werbung in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet ein Publisher reine Werbe-E-Mails ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mails zu kennzeichnen. Der Publisher darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei Traumhausverlosung oder LOTTO24.


3) Vergütung

3.1 Der Partner verliert den Anspruch auf Provisionen, die unter Verstoß gegen die Pflichten nach Absatz 1 und 2 dieser zusätzlichen Teilnahmebedingungen entstanden sind. Darüber hinaus ist Traumhausverlosung berechtigt Partner unverzüglich aus dem Partnerprogramm auszuschließen.
 

4) Partnerschaften
4.1 Für das Partnerprogramm werden keine Websites mit sexistischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten angenommen. Gleiches gilt für Websites die gegen die guten Sitten und/oder geltende Gesetze verstoßen. 

4.2. Ebenso ist die Einbindung der Werbemittel auf Websites, die sich ganz oder überwiegend an Minderjährige (>18) richten oder auf Minderjährige abgestimmte Inhalte enthalten, nicht gestattet.
 

5) Haftung 
Traumhausverlosung behält sich vor, vom Partner für etwaige durch die Missachtung oder Verletzungen dieser besonderen Teilnahmebedingungen durch Partner bei Traumhausverlosung entstandene Schäden Ersatz zu fordern.
 

6) Schlussbestimmung
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.