FRS Helgoline DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmbedingungen FRS Helgoline

Programmbedingungen

Mit zu Stande kommen des Affiliate Vertrages erklärt sich der Publisher mit den untenstehenden Programmbedingungen einverstanden.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen wendet euch bitte an marketing@frs-helgoline.de oder eine/n zuständige/n Ansprechpartner/in von FRS Helgoline.

 

Bewerbung/Anmeldephase:

Affiliate Verträge mit FRS Helgoline können durch zwei verschiedene Arten zu Stande kommen. Einerseits können die Publisher mit FRS Helgoline in den Kontakt treten. Dafür bewerben sie sich auf dem Netzwerk AWIN. FRS Helgoline prüft sodann die Bewerbung und nimmt mit dem jeweiligen Publisher Kontakt auf. FRS Helgoline behält sich das Recht vor, Bewerbungen abzulehnen, sofern die Inhalte der Publisher nicht mit den Zielen und Werten von FRS Helgoline übereinstimmen.

Alternativ kann auch FRS Helgoline Kontakt mit Publishern aufnehmen und eine Anfrage zu einer Kooperation senden, welche die Publisher entweder akzeptieren aber auch ablehnen können.

Nach erfolgreicher Kontaktaufnahme wird FRS Helgoline die Einzelheiten des jeweiligen Affiliate Programms mit dem Publisher besprechen. Hierzu gehören u.a. die Dauer, Art der Werbung, Provisionshöhe, etc.

Nach Abschluss des Affiliate Vertrages erfolgt die Freischaltung. Danach werden spezifische Werbemittel zur Verfügung gestellt. Sowohl die Werbemittel als auch die Links dürfen nur auf der Website eingebunden werden, die im Rahmen der Bewerbung angegeben wurde. Die URL darf nicht abweichen.

Kontakt:

Alle Publisher müssen eine E-Mail-Adresse angeben, unter der sie zu erreichen sind und innerhalb von 72 Stunden auf Anrufe/E-Mails reagieren.

Es ist außerdem notwendig, dass der Publisher ein vollständiges Impressum inklusive der gesetzlichen Pflichtangaben vorweisen kann.

Wenn ein Impressum im Land des Publisher nicht obligatorisch ist, wird FRS Helgoline dem Verleger Informationen über die Mindestanforderungen gemäß dem Partnervertrag bereitstellen.

 

 

Werbeaktionen:

Es wird vereinbart, dass die Marketingaktivitäten vor ihrer Veröffentlichung auf der Website des Publishers dem zuständigen Account Manager der FRS Helgoline zur Genehmigung vorgelegt werden.

Marke:

Der Publisher wird sich nach besten Kräften bemühen, die von FRS Helgoline gestattete Nutzung der Unternehmenskennzeichen und das etablierte Prestige und den Goodwill sowie den Ruf und das Image von FRS Helgoline zu erhalten. Der Publisher muss die hohen Standards der Unternehmenskennzeichen bei der Vermarktung und der Werbung aufrechterhalten.

Die Publisher lassen angemessene Sorgfalt walten, um aktuelle Bilder, Werbetexte und Angebote in ihrem Marketing zu verwenden. Der Inhalt der Website sollte 1x im Monat aktualisiert werden.

 

Bezahlte Suchkampagnen:

Kein Publisher darf ohne schriftliche Zustimmung eine bezahlte Suchkampagne unter Verwendung der Begriffe der Unternehmenskennzeichen der FRS Helgoline durchführen. Adwords-Buchungen von Unternehmenskennzeichen der FRS Helgoline sind nicht zulässig. Hier ist eine Auflistung der geschützten Keywords:

  • FRS
  • FRS Helgoline
  • Halunder Jet

Varianten mit Bindestrichen zwischen den einzelnen Buchstaben sind ebenfalls untersagt. Genauso ist es verboten, einzelne Buchstaben wegzulassen oder auszutauschen.

 

Anzeigen:

Kein Publisher darf ohne schriftliche Zustimmung eine Display-Kampagne unter Verwendung der Bedingungen des Unternehmenskennzeichens der FRS Helgoline durchführen.

 

Soziale Medien:

Kein Publisher darf ohne schriftliche Zustimmung eine Social-Media-Kampagne unter Verwendung der Bedingungen des Unternehmenskennzeichens der FRS Helgoline durchführen.

 

 

Gutscheincodes, Verkäufe und Angebote:

Publisher dürfen nur für Gutscheincodes, Verkäufe und Angebote werben, die von einem Account Manager der FRS Helgoline mitgeteilt wurden.

 

Einhaltung der Vorschriften:

Wenn die Firma in einer regulierten Branche tätig ist, verpflichten sich die Publisher, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Sie verpflichten sich, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um sicherzustellen, dass ihr Marketing den gesetzlichen und vertragliche vereinbarten Vorschriften entspricht. Darunter fällt unter anderem das Verbot von Websites mit illegalen, gewaltverherrlichenden, politischen oder pornographischen Inhalten.

Die Publisher sind nicht berechtigt Buchungen für sich selbst vorzunehmen. Darüber hinaus ist die Direktverknüpfung („Direct Linking“) nicht zulässig.

 

Ablehnung/Verweigerung:

Wenn FRS Baltic der Meinung ist, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen schwerwiegend genug ist, können Publisher Provisionen für Transaktionen, die mit dem Verstoß in Zusammenhang stehen, rückwirkend verweigert (abgelehnt) werden. Darüber hinaus besteht in diesem Fall das Recht der Kündigung der Partnerschaft. FRS Helgoline wägt ab, ob ein Verstoß vorliegt.

 

Validierung und Auszahlung von Provisionen:

Provisionen werden nur für echte Transaktionen gezahlt. FRS Helgoline wird die Transaktionen validieren, um festzustellen, ob sie echt sind.

 

Allgemein:

FRS Helgoline kann ungeachtet der zuvor genannten Punkte Sonderregelungen mit Publishern nach eigenem Ermessen treffen.

Darüber hinaus behält sich FRS Helgoline das Recht vor, dieses Affiliate-Programm jederzeit auch ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen bzw. ganz oder in Teilen zu beenden. Im Falle von schwerwiegenden Änderungen des Affiliate-Programms steht den Publishern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

 

Haftung:

FRS Helgoline haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet FRS Helgoline außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs– ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw.-ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung nach Sätzen Ziffern 2 bis 4 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von FRS Helgoline.

 

Sonstige Bestimmungen:

Sollte eine Bestimmung des Affiliate Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Affiliate Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bekannt gewesen wäre. Ist eine versehentliche Lücke auszufüllen, so ist eine Regelung zu vereinbaren, die nach Sinn und Zweck des Affiliate Vertrages dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss des Affiliate Vertrages an die Sache gedacht hätten.

Änderungen des Affiliate Vertrages bedürfen der Schriftform.

Auf den Affiliate Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Flensburg.