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bitiba.de: Als Partner in unserem Partnerprogramm profitieren Sie von unseren 8 Jahren Online-Erfahrung und einem ständig wachsenden Kundenstamm.Ihre Vergütung: 4% Provision pro Sale & Top Conversion Raten auf bitiba.de!

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Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

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Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von bitiba.de

I. Geltungsbereich/Vertragsgegenstand

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das hier eingebundene Partnerprogramm von bitiba.de.,Die bitiba GmbH (nachfolgend „bitiba“) stellt dem bitiba-Partner innerhalb diese Programms Werbemittel, wie beispielsweise Werbebanner, zur Verfügung.

II. Anmeldung

  1. Der bitiba-Partner versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.
  2. Die Anmeldung beginnt mit der Übermittlung eines vollständigen Antrags durch den bitiba-Partner an bitiba. bitiba wird den Antrag schnellstmöglich prüfen und die Annahme oder Ablehnung mitteilen.       
  3. bitiba behält sich vor, den Antrag abzulehnen, wenn bitiba der Ansicht ist, dass die Webseite des Partners für das Partnerprogramm nicht geeignet ist.

III. Verpflichtungen des bitiba-Partners

  1. Insbesondere zur Vermeidung von Markenrechtsverletzungen durch bitiba-Partner bei der Buchung von Anzeigen über Anbieter wie Google AdWords, Yahoo, bing etc. gelten folgende Regeln:

a)   Der bitiba-Partner verpflichtet sich gegenüber der bitiba GmbH es zu unterlassen:

aa)  Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. mit der sichtbaren Domain bitiba.de oder mit einer direkten Weiterleitung zu bitiba.de zu buchen.

bb)  Das Wort „bitiba“ im Text der Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. zu verwenden oder auf den Markennamen „bitiba“ Anzeigen zu buchen.

cc)             Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. mit der Option „Content Netzwerk“ zu buchen, um zu gewährleisten, dass eine Anzeige nicht im Kontext mit rechtlich geschützten Keywords zur Auslieferung kommt.

dd)  Unter Verwendung der in der nachstehenden Negativliste (s.u. Zf.1 b) aufgeführten Begriffe Anzeigen über Anbieter wie Google Adwords, Yahoo, bing etc. zu buchen, wenn auf der Zielseite (Landing Page) Artikel von bitiba.de zu sehen sind oder direkt auf die Domain bitiba.de weitergeleitet wird.

 b)    Der bitiba-Partner verpflichtet sich, die Begriffe der Negativliste als „auszuschließende Keywords“ (campaign negatives) in jede Anzeigenkampagne einzubuchen, um eine Auslieferung der Anzeigen über „weitgehend passende Keywords“ (broad match) zu verhindern.

Negativliste:

bitiba

 

2. Retargeting Aktivitäten eines bitiba-Partners sind von einer Einwilligung seitens bitiba abhängig und damit ohne solche verboten. Der  bitiba-Partner verpflichtet sich daher, bitiba für eine geplante Retargeting Aktivität mittels E-Mail an onlinemarketing@bitiba.de um Erteilung einer Einwilligung zu bitten. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung, bitiba kann die Einwilligung ohne Begründung versagen. bitiba darf die Retargeting Aktivitäten jederzeit untersagen.

3. Die Einbindung der bitiba Werbemittel auf den Facebook-Seiten eines bitiba-Partners ist von einer Einwilligung seitens bitiba abhängig und damit ohne solche verboten. Der  bitiba-Partner verpflichtet sich daher, bitiba bei der Bewerbung zum bitiba Partnerprogramm oder mittels E-Mail an onlinemarketing@bitiba.de für eine geplante Einbindung der Werbemittel auf Facebook-Seiten um Erteilung einer Einwilligung zu bitten. Voraussetzung für die geplante Einbindung der bitiba Werbemittel auf Facebook-Seiten ist unter anderem ein gültiges Impressum auf den zur Einbindung vorgesehenen Facebook-Seiten. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung, bitiba kann die Einwilligung ohne Begründung versagen.

4. Post View Aktivitäten eines bitiba-Partners sind von einer Einwilligung seitens bitiba abhängig und damit ohne solche verboten. Der  bitiba-Partner verpflichtet sich daher, bitiba für eine geplante Post View Aktivität mittels E-Mail an onlinemarketing@bitiba.de um Erteilung einer Einwilligung zu bitten. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung, bitiba kann die Einwilligung ohne Begründung versagen. Sollte bitiba die Einwilligung erteilen, verpflichtet sich der bitiba-Partner, nur auf die speziell für Post View bitiba-Partner angelegte High Traffic Landingpage zu verlinken. bitiba darf die Post View Aktivitäten jederzeit untersagen.

5. Der bitiba-Partner ist für den Inhalt und den Betrieb seiner Internetseite sowie für die ordnungsgemäße Integration der bitiba-Werbemittel auf seiner gemeldeten Internetseite selbst verantwortlich.

6. Die Formate der Werbemittel werden von bitiba festgelegt und erstellt. Der bitiba-Partner verpflichtet sich, die Werbemittel unverändert auf seiner Internetseite zu integrieren. Geplante Änderungen müssen mit bitiba vorher besprochen werden und benötigen eine schriftliche Einwilligung von bitiba. bitiba behält sich das Recht vor, die Werbemittel/Banner jederzeit auszutauschen, zu erneuern oder diese während eines Zeitraums zu überschreiben. bitiba informiert den bitiba-Partner über die zeitweise Überschreibung von Standardbannern.

7. Der bitiba-Partner versichert, Werbemittel von seiner Webseite zu entfernen, sofern er von bitiba dazu aufgefordert wird.

8. Der bitiba-Partner verpflichtet sich, auf die Verwendung von Triple Bannern zu verzichten.

9. Werbeträger des bitiba-Partners ist die im bitiba Partnerprogramm angemeldete Internetseite. Die Verwendung einer zusätzlichen Internetseite oder einer E-Mail als Werbeträger ist ohne vorherige Zustimmung von bitiba nicht gestattet.

10. Bei der Bewerbung von mobilen Internetseiten dürfen ausschließlich die von bitiba zur Verfügung gestellten mobilen Banner benutzt werden. Dem bitiba-Partner ist die Nutzung von SMS und MMS als Werbeträger untersagt, sofern bitiba nicht schriftlich zugestimmt hat.

11. Das Bewerben von bitiba über Spam-Mails ist verboten. Der Versand von Benachrichtigungen, bitiba betreffend, ist nur dann gestattet, wenn der bitiba-Partner klar als Urheber zu erkennen ist und bitiba nicht fälschlicherweise als Absender betitelt werden kann. Der Empfänger muss dem Empfang von Benachrichtigungen im Vorhinein ausdrücklich zugestimmt haben.

12. bitiba darf in Form eines Frames jeglicher Art nicht eingebunden werden.

13. Jeder Klick des Nutzers auf bitiba Werbemittel, wie sie auf der Internetseite des bitiba-Partners dargestellt sind, muss den Nutzer direkt in den bitiba-Shop weiterleiten.

14. Der bitiba-Partner muss jederzeit Zugriff auf die Internetseite haben, um kurzfristige Änderungen vornehmen zu können.

15. Der bitiba-Partners ist insbesondere verpflichtet, die Einhaltung von Markenrechten sicherzustellen Der bitiba-Partner verpflichtet sich, bitiba von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten für die angemessene Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die bitiba im Zusammenhang mit der von dem bitiba-Partner zu verantwortenden Markenrechtsverletzung, sonstigen Schutzrechtsverletzungen oder anderen Verletzungen im Zuge der Anzeigenschaltung entstehen, freizustellen.

16. Die Verwendung von Marken und Urheberrechten von bitiba ist nur mit schriftlicher Zustimmung von bitiba gestattet, sofern der Gebrauch über die vereinbarte Werbedarstellung hinausgeht.

17. Der Auftritt der Internetseite darf weder den Eindruck einer rechtlichen Vertretung von bitiba vermitteln noch das Recht, eine Willenserklärung für bitiba abzugeben.

18. Ohne schriftliche Zustimmung von bitiba darf weder mit der Vertragsbeziehung noch mit bitiba als Referenz geworben werden.

19. Die Internetseite des bitiba-Partners muss alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen, auch Datenschutzgesetze, einhalten, insbesondere muss sie über ein vollständiges, rechtlich korrektes Impressum verfügen.

20. Die Internetseite darf illegale Handlungen weder positiv bewerten noch dafür werben sowie weder Darstellungen noch diskriminierende Aussagen zu folgenden Themen enthalten: jegliche Art von Gewalt, pornografische Inhalte, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung, Alter, politische und religiöse Anliegen, Erotikbereiche, Glücksspielbereiche und Banner-Farmen. Die Verlinkung oder Einrichtung von Metatags auf solche Inhalte ist ebenfalls verboten.

IV. Vergütung

1. Der bitiba-Partner erhält für jede über das integrierte Werbemittel getätigte Bestellung eine Provision. Die Höhe der Provision ist im Partnernetzwerk zu finden. bitiba behält sich vor, die Höhe der Provision zu ändern.

2. Die bitiba Standard-Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage und für Post View 24 Stunden. bitiba behält sich vor, diese jederzeit anzupassen.

3. Eine Bestellung muss binnen 30 Tagen nach dem Klick auf das Werbemittel erfolgen. Verstreicht ein längerer Zeitraum zwischen Klick und Kauf, wird die Bestellung nicht vergütet.

4. bitiba verpflichtet sich, nicht in der Statistik aufgelaufene Sales zu überprüfen und bis zu 3 Monate gegebenenfalls nach zu vergüten.

5. bitiba ist berechtigt, bei Verstößen des bitiba-Partners gegen diese Teilnahmebedingungen alle auf den bitiba-Partner bezogenen Leistungen einzustellen, zurückzubehalten und die offene Provision der vorangegangenen vier Wochen abzuerkennen.

6. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Anbieter dem Partner keine Vergütung für eigene Bestellungen bezahlen. Der Partner versichert daher, über seinen eigenen Account keinen eigenen Kundenvertrag mit dem Anbieter abzuschließen. Der Partner versichert außerdem, ohne vorherige schriftliche Genehmigung seine Vergütungen weder ganz, noch in Teilen, an Endkunden des Anbieters weiterzugeben.

7. Provisionen werden nach alleinigem und ausschließlichem Ermessen von zooplus festgelegt. zooplus behält sich das Recht vor, nur "gültige Bestellungen" zu vergüten. Eine "gültige Bestellung":

a) darf nicht nach dem gültigen Zeitraum gemäß den Rückgaberichtlinien von zooplus storniert oder zurückgesandt werden;

b) darf nicht durch verbotene Werbemaßnahmen, die in diesen Teilnahmebedingungen spezifiziert wurden, oder ohne Zustimmung der Empfänger, wenn eine solche erforderlich ist, erfolgen;

c) darf in keiner Weise betrügerisch sein, insbesondere Ad-Hijacking;

d) darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden; Ein kommerzieller Zweck ist insbesondere dann gegeben, wenn bekannt ist, dass der Kunde ein Wiederverkäufer ist (z. B. der Käufer ein Unternehmen ist) oder wenn die Bestellungen zeigen, dass der Kunde Waren in nicht nur haushaltsüblichen Mengen kauft,

e) darf nicht anderweitig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom zooplus shop verstoßen.

V. Vertragsdauer/Kündigung

  1. Der Vertrag zwischen bitiba und dem bitiba-Partner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Dieser Vertrag kann von bitiba und dem bitiba-Partner jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. bitiba ist insbesondere bei Verstößen des bitiba-Partners gegen Zf.III..zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
  3. Nach Beendigung des Vertrages muss der bitiba-Partner die Werbemittel und Informationen, welche ihm überlassen wurden, unverzüglich löschen.

VI. Schlussbestimmungen

  1. bitiba hat das Recht, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Der bitiba-Partner wird über eine Änderung per Email benachrichtigt. Er kann innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen und das Partnerprogramm von bitiba kündigen. Gehen innerhalb der Frist kein Widerspruch und keine Kündigung ein, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als akzeptiert.
  2. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist München.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung und Aufhebung dieser Klausel.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. bitiba und der bitiba-Partner werden versuchen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich und wirtschaftlich der unwirksamen, undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei einer Regelungslücke.