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Qi² Sports Nutrition - UPGRADE YOUR WORKOUT! Die Marke für hochwertige Sporternährung mit viel Geschmack - bekannt aus Europas Nummer 1 der Fitnessbranche McFIT! Mit den Produktlinien VEGAN, WOMAN, MAN und PRO findet jeder seine ideale Sportnahrung.

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Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

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Zusätzliche Teilnahmebedingungen des Affiliate-Programms von qi-2.com

1. Präambel

Die nachfolgenden Bedingungen (Teilnahmebedingungen) regeln die Teilnahme des Publishers (nachfolgend Partner genannt) am Partnerprogramm mit der Qi² Sports Nutrition GmbH (nachfolgend Qi² genannt).

Das Partnerprogramm ermöglicht dem Partner die Schaltung von elektronischen Qi²-Werbemitteln zum Zweck der Generierung von Bestellungen im Qi² Onlineshop, z.B. Banner auf einem Online-Werbeträger des Partners. Die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen für das Qi²-Partnerprogramm gelten zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes. Bei abweichenden Regelungen in den Teilnahmebedingungen der Partnernetzwerke haben die in diesen Teilnahmebedingungen vorliegenden Regelungen Vorrang.

2. Einschränkungen, Verpflichtungen und Haftung des Partners

a) Partner, die am Partnerprogramm teilnehmen, müssen voll geschäftsfähig sein.

b) Mit der Bestätigung der Bewerbung des Partners durch Qi² wird die Teilnahme am Partnerprogramm wirksam. Qi² behält sich das Recht vor, eine Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

c) Der Partner stellt Qi² von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Qi² von Dritten wegen Verletzung jedweder Bestimmungen, u.a. des Webangebots des Partners (insbesondere wegen der Verletzung von Marken, Rechten Dritter oder des Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften) geltend gemacht werden. Diese Freistellung umfasst auch auf die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung von Qi².

d) Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen im Namen von Qi² abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

e) Der Partner verpflichtet sich auf Anfrage, die Art und Weise seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Qi² offen zu legen. Dazu zählt insbesondere die detaillierte Dokumentation, wie die dem Partner zugeordneten Bestellungen zustande gekommen sind und auf welche Art und Weise die durch den Partner vermittelten Aufrufe der Qi² Online-Präsenz (Traffic) generiert wurden.

f) Die Website(s) des Partners dürfen keine Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden:

  • Account-Namen, die den Begriff Qi² in irgendeiner Form enthalten , in Online-Diensten (z.B. Twitter, Google), die zu Werbezwecken genutzt werden können;
  • Websites, die eine Seite oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Qi² besteht;
  • Bannerlisten oder Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang;
  • Eine Weiterleitung zu Qi²-Landingpages ist nur dann erlaubt, wenn eine für den Benutzer sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist; Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zu Qi²-Landingpages sind nicht erlaubt;
  • Seiten, die Dialer, Adware und/oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren sind untersagt, ebenso Paid-Link Sammlungen;
  • Cookie-Dropping, iFrames, Werbung in Layern und PopUps: Das Erzeugen von Cookies ist erst dann erlaubt, wenn ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Qi²-Werbemittel eingesetzt wird, das Qi²-Werbemittel für den User sichtbar ist, und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht. Die Laufzeit des Tracking-Cookies beträgt 30 Tage;
  • Websites, die "under construction" sind;
  • Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 ff StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sind untersagt;
  • Ebenso Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen; vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind;
  • Websites mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten bzw. die nicht erreichbar sind, sind ebenfalls ausgeschlossen wie Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf diesbezügliche Seiten weiterverlinken;
  • PostView-Tracking ist ohne vorherige Einwilligung von Qi² nicht gestattet.

g) Bei Verstößen durch den Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Ebenfalls behält sich Qi² den sofortigen Ausschluss aus dem Qi²-Partnerprogramm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Qi² und im Einzelfall auch die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.


3. Suchmaschinen

siehe Punkt „Paid Search“ unter Programmbedingungen

 

4. Google Shopping / Google Base

Die Bewerbung der Qi² Produkte über Google Shopping / Google Base ist untersagt.


5. Nutzung von Werbemitteln und Online-Werbeträger

  • Die Partner erhalten über das Partnernetzwerk im Rahmen des Partnerprogramms den Zugriff auf die von Qi² zur Verfügung gestellten Werbemittel wie z.B. Bilder, Logos, Zeichen, Marken. Dieser Zugriff auf die Werbemittel und die Verwendung dieser  sind ausschließlich für die Dauer des Partnerprogramms in dem vereinbarten Umfang gestattet.

 

  • Sämtliche im Rahmen des Partnerprogramms eingesetzten Werbemittel stehen im Eigentum von Qi². Die Nutzung ist nur für den vereinbarten Umfang im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Veränderungen, Bearbeitungen jeglicher Art an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln sind nicht gestattet.

 

  • Der Partner ist verpflichtet, sich bei eigenen Aussagen und/oder Angaben zu den Qi²- Produkten an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die jeweiligen nationalen und internationalen lebensmittelrechtlichen Vorschriften, wie das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die Nahrungsergänzungsmittelverordnung und die Health Claims Verordnung zu zuhalten. Wird Qi² aufgrund solcher Aussagen und/oder Angaben seitens des Partners durch Dritte (auch Behörden) in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Qi² auf erstes Anfordern von der Inanspruchnahme freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

 

  • Der Partner ist selbst für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich. Der Partner ist jedoch verpflichtet, entsprechende Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von Qi² hierzu aufgefordert wird.

 

  • Veränderungen und oder Bearbeitungen an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln und/oder deren vertragswidrige Nutzung führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Qi² behält sich vor gegen den Partner (Schadens-)Ansprüche wegen den vertragswidriger Nutzung geltend zu machen.

 

  • Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, ist er verpflichtet, die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails  so einrichten, dass für den Empfänger der nicht Eindruck entsteht, der Absender sei Qi². Die Bewerbung von  Kampagnen per E-Mail an E-Mail-Adressen Dritter ohne Einwilligung  des Empfängers  ist unzulässig und zu unterlassen.

 

 


6. Gutscheine

Qi²-Printgutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften sowie Qi²-Online Gutscheine aus anderen Online-Aktionen oder exklusive Gutscheine, die für einzelne Affiliates oder nicht zur Nutzung im Rahmen dieses Partnerprogramms erstellt wurden, sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Qi² ins Internet gestellt werden. Umsätze, die in Verbindung mit solchen Gutscheincodes generiert wurden, werden durch Qi² automatisch storniert und nicht vergütet.

 

7. Add-ons

Qi² darf nicht über Add-ons oder vergleichbare dynamische Tools beworben werden.


8. Auktionsplattformen

Die Bewerbung von Qi²-Angeboten und die Verwendung der Werbemittel auf sämtlichen Auktionsplattformen (z.B. ebay, hood usw.) ist nicht ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Qi² gestattet.  . Bei Zuwiderhandlungen wird die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt und dem Partner entfällt der Anspruch auf die jeweilige Provision.

 

9. Vergütungsgrundlagen

Für die Berechnung der Werbevergütung des Partners zählen ausschließlich die Netto-Einnahmen von Qi² auf Grund von Verkäufen von Qi²-Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website die Qi²-Website angewählt haben (last cookie wins). Solche Verkäufe werden erst dann für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Versandkosten, Umsatzsteuer und Gutschriften. Qi² behält sich vor, Bestellungen, die nicht dem Bestellanforderungen von Qi²  entsprechen (z.B. mangelnde Bonität, falsche Kundendaten) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. Qi² behält sich außerdem das Recht vor, Bestellungen, die über den Einsatz von Gutscheincodes, die nicht für die Publisher vorgesehen waren, zustande kommen, zu stornieren und somit nicht zu vergüten. Änderungen zu den derzeit geltenden Provisionsvereinbarungen werden dem Partner über die Netzwerke jeweils rechtzeitig, schriftlich mitgeteilt.